Das ifib sucht Interviewpartner für die Evaluierung des Deutschen Bildungsservers.
Das ifib evaluiert derzeit im Auftrag des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) den Deutschen Bildungsserver (DBS) hinsichtlich seiner Nutzungs- und Entwicklungspotentiale. Eine besonders wichtige Rolle spielt dabei natürlich die Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer des DBS. Das ifib sucht daher Interessierte, die in kurzen Telefoninterviews über ihre Erfahrungen und Eindrücke mit den verschiedenen Informationsangeboten und Suchmöglichkeiten innerhalb des DBS Auskunft geben möchten. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen! Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Björn Eric Stolpmann vom ifib: , ++49 421 218 4564.
Weitere Informationen zum Auftrag finden Sie auf der Projektseite.
Das ifib veranstaltet gemeinsam mit dem IT Service Management Forum Deutschland e.V. (itSMF) im Rahmen des Forum für ITSM in der öffentlichen Verwaltung (FIT-ÖV) am
23. September 2010
im
Haus der Wissenschaft in Bremen
eine eintägige Fachveranstaltung zum Thema „IT Service Management für Schulträger und Bildungsorganisationen aus dem öffentlichen Bereich“.
In verschiedenen Fachvorträgen wird Ihnen sowohl aus Sicht von Praxis und Forschung durch
• die Landeshauptstadt München,
• die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Bremen,
• die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin und
• die Universität Bremen (ifib),
als auch aus Sicht von Expert/innen von verschiedenen Hersteller-, Beratungs- und Serviceorganisationen wie
• dem Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO),
• dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg,
• der Univention GmbH und
• der ITSM Consulting GmbH,
der Stellenwert und die Herausforderungen des IT Service Managements für Schulträger und Bildungsorganisationen dargestellt und diese Ansätze mit Ihnen diskutiert. Erfolgversprechende Lösungsansätze von Herstellern können Sie neben den Fachvorträgen auch in Gesprächen an den Ständen der begleitenden Fachausstellung vertiefen. Darüber hinaus bietet das Format genügend Raum, um mit Vertreter/innen von anderen Schulträgern und Bildungsorganisationen ins Gespräch zu kommen.
Die Veranstaltung ist für Mitarbeiter/innen aus Einrichtungen der Öffentlichen Verwaltung kostenfrei.
Details zur Veranstaltung, zum Programm und Anmeldung finden Sie unter http://www.fit-oev.de/bremen.html.
Wir würden uns freuen, Sie am 23.09.2010 in Bremen begrüßen zu können.
Herbert Kubicek und Barbara Lippa haben am 5. Juli auf der Tagung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern „Informationsfreiheit – die nächste Generation“ im Schweriner Schloss die Ergebnisse ihrer Evaluation des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes vor mehr als 100 Fachleuten, darunter der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit sowie viele Landesbeauftragte, präsentiert.
Das ifib hat die im zunächst befristeten BremIFG vorgesehene Evaluation von Oktober 2009 bis Februar 2010 im Auftrag der Senatorin für Finanzen und in enger Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durchgeführt. Dazu wurden sowohl die betroffenen Behörden befragt als auch Bürgerinnen und Bürger in einer repräsentativen telefonischen Bevölkerungsumfrage sowie die Nutzer des IFG-Portals und des zentralen Informationsregisters.
Die Bewertung ist überwiegend positiv ausgefallen. Es wird eine unbefristete Fortführung mit einigen Verbesserungen empfohlen. Bemerkenswert ist als Ergebnis der Bevölkerungsumfrage, dass mehr Menschen das zentrale Informationsregister kennen als das ihm zugrunde liegende Informationsfreiheitsgesetz, und dass sehr viel mehr Menschen bereits das Register zum Herunterladen von Informationen nutzen als einen Antrag nach dem IFG gestellt haben. Daher wird empfohlen, die proaktive Veröffentlichungspflicht auszuweiten und so die Transparenz der Verwaltung gezielt zu fördern und zu fordern, indem die Behörden halbjährlich bestimmte Veröffentlichungsschwerpunkte festlegen und die entsprechenden Dokumente öffentlich machen. Denn bisher gibt es noch einige Vollzugsdefizite bei der Erfüllung der gegenwärtigen Veröffentlichungspflichten. Der Vorschlag für eine Verpflichtung zur Planung von Veröffentlichungsschwerpunkten beruht auf der Annahme, dass Transparenz der Verwaltung sich nicht darauf beschränken darf zu warten, bis jemand kommt, der etwas wissen will, sondern eine Bringschuld der Verwaltung ist. Da die zu veröffentlichenden Dokumente auf etwaige Kollisionen mit Rechten von Betroffenen geprüft und ggf. bearbeitet werden müssen, bietet sich ein schrittweises themenbezogenes Vorgehen an.
Die Senatorin für Finanzen hat den Evaluationsbericht des ifib mit einer eigenen Stellungnahme inzwischen an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet. Dort wird nach der Sommerpause auf dieser Grundlage eine eigene Evaluation vorgenommen, und dann soll bis Ende des Jahres, auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode, die Novellierung erfolgen.
Noch nicht in der schriftlichen Evaluation angesprochen, aber in den bevorstehenden Beratungen zu klären ist, ob die Forderung der Open-Data-Bewegung (so z.B. das Open Data Network e.V.) nach Lieferung von Informationen in weiter verarbeitbaren Formaten einer besonderen gesetzlichen Erwähnung bedarf oder durch die bestehenden Formulierungen abgedeckt ist und eventuell in der Verordnung zur Veröffentlichungspflicht zu konkretisieren ist. Vielfach entsteht der gesellschaftliche Nutzen von Informationen erst durch Aufbereitung und Verknüpfung, die die Verwaltung selbst nicht leisten kann, andere Organisationen jedoch sehr wohl. Eine weitere in diesem Zusammenhang noch zu klärende Frage betrifft das Verhältnis zwischen dem BremIFG und dem Informationsweiterverwendungsgesetz des Bundes.
Als ich vor einigen Tagen über Bemühungen des Open Data Network e.V. zur Befreiung deutscher Behördendaten berichtete, habe ich es versäumt, einige Worte zum Stand der Dinge in Bremen anzufügen. Das möchte ich kurz nachholen.
Die Freie Hansestadt Bremen ist dank des zentralen Informationsregisters für Bremen und Bremerhaven (http://www.informationsregister.bremen.de) anderen Verwaltungen in Sachen Informationsfreiheit einen großen Schritt voraus. In diesem Register werden amtliche Dokumente bereitgestellt, die nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) freigegeben sind. Mir wurde durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und bremen.online bestätigt, dass sich der urheberrechtliche Schutz an den IFG-Dokumenten auf ein Änderungsverbot und die Pflicht zur Namensnennung der Behörde beschränkt (wohl Behandlung als “amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind” gemäß § 5 UrhG).
Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, auf die im Informationsregister verwiesen wird, stehen leider nur unter restriktiveren Bedingungen im Gesetzesportal bereit, da die konsolidierten Fassungen durch den Verlag C.H. Beck erstellt werden.
Unter den Dokumenten im Register sind mehr als 1.000 PDFs aus Senat, Deputation und Ausschüssen. Die Veröffentlichung von elektronischen Dokumenten im Informationsregister ist in Bremen heute nichts Ungewöhnliches mehr (der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, die Senatorin für Finanzen und die SAFGJS - sind bisher die größten Inhaltslieferanten).
Dreißig im Register aufgeführte Geschäftsverteilungs-, Organisations- und Aktenpläne liegen nur in Papierform vor und lassen sich in der entsprechenden Behörde vor Ort einsehen.
Das Informationsregister ist eine großartige Quellensammlung für Journalisten, Wissenschaftler und Personen, die sich für detaillierte Verwaltungsinformationen zu einem bestimmten Thema interessieren.
Das Informationsfreiheitsgesetz könnte in einem nächsten Schritt als Katalysator für die offene Bereitstellung von Verwaltungsdaten wirken.
Bisher werden im IFG-Register überwiegend zum Lesen aufbereitete PDFs veröffentlicht, deren Inhalte teilweise nicht ohne Texterkennungs-Einsatz für Rechner auslesbar sind (es wurden zahlreiche Scans in Faxqualität eingestellt).
In Dokumenten enthaltene Daten sind derzeit nicht mit Zusatzinformationen zum maschinellen Auslesen und Verlinkungen versehen. Daher ist eine strukturierte Zusammenstellung enthaltener Daten - etwa zur Darstellung in einem neuen Kontext - und eine Weiterverwendung in Datenbanken wie CKAN (Comprehensive Knowledge Archive Network) unmöglich.
Die offene Bereitstellung von Daten mit Geobezug ist für verknüpfende Anwendungen besonders spannend und sollte vorangetrieben werden. (Als positives Beispiel kann ein Dokument mit Gauss-Krüger-Koordinaten für Fluglärmschutzzonen im Informationsregister genannt werden.)
Zudem sollte geprüft werden, wie die Datenbanken des Statistischen Landesamts Bremen sich mit den IFG-Informationen zusammenbringen lassen.
Vielleicht kann ja der eine oder andere dieser Gedanken noch im Rahmen der aktuellen Evaluierung des BremIFG eine Rolle spielen. A propos: Aktuelle Informationen zur IFG-Evaluierung gibt es am 5.7. in Schwerin, Anmeldungen beim Veranstalter sind noch bis zum 24.6.2010 möglich.
Foto: C. Hanken unter CC by-3.0-de - “Transparenz”
Ergebnisse eines internationalen Vergleichs: Sicherheit und Datenschutz werden nicht honoriert
Im November 2010 wird erstmals der neue, nun elektronische Personalausweis ausgegeben. Wie der Reisepaß enthält auch er einen RFID Chip, der jedoch nicht nur bei Grenz- und Polizeikontrollen eingesetzt wird. Auf ihm kann – auf Antrag - zusätzlich ein elektronischer Identitätsnachweis freigeschaltet werden, mit dem man sich im Internet gegenüber berechtigten Stellen identifizieren kann. Das Verfahrens entspricht hohen technischen Sicherheitsanforderungen, bietet ein Maximum an Datenschutz und als einziges in Europa eine wechselseitiges Authentifizierung, weil die Stelle, die auf die Identitätsdaten zugreifen will, sich zunächst selbst authentifizieren und die entsprechende Berechtigung nachweisen muß. Von dieser eID Funktion wird eine Verbesserung der Internetsicherheit, insbesondere in Bezug auf Identitätsdiebstahl und damit auch eine stärkere Nutzung von E-Government und E-Commerce-Anwendungen erwartet.
Andere Länder haben bereits früher solche eID Verfahren eingeführt. In einem von der Volkswagen Stiftung geförderten Projekt wurden zusammen mit jeweiligen nationalen Partnern acht Länderfallstudien nach einem gemeinsamen Konzept erstellt. Zunächst wurden die den deutschen Planungen ähnlichen eID Systeme in Belgien, Österreich und Spanien verglichen, und anschließend die mehr oder weniger abweichenden Systeme in Dänemark, Estland. Finnland und Schweden.
In keinem der untersuchten Länder hat die Einführung der eID zu einer nachweisbaren Steigerung der Online-Nutzung im E-Government und/oder E-Commerce geführt. Die höchsten Nutzungsraten bei der elektronischen Steuererklärung erreichen die Länder, die mit Software-Zertifikaten arbeiten, keine Datenschutzbedenken gegen die Verwendung des einheitlichen Personenkennzeichens haben, das Alter und Geschlecht offenbart und die das eID-Management mit den Banken abstimmen und teilweise an diese in Lizenz vergeben haben.
Die acht Länderstudien und die vergleichenden Beiträge sind in der Zeitschrift Identity in the Information Society erschienen.
Die Darstellung der Methode und des theoretischen Ansatzes sowie die beiden vergleichenden Analysen können auch hier nach dem Open Access Prinzip heruntergeladen werden:
Herbert Kubicek
Introduction: conceptual framework and research design for a comparative analysis of national eID Management Systems in selected European countries
DOI: 10.1007/s12394-010-0052-0
Herbert Kubicek und Torsten Noack
The path dependency of national electronic identities
A comparison of innovation processes in four European countries
DOI: 10.1007/s12394-010-0050-2
Herbert Kubicek und Torsten Noack
Different countries - different paths.
Extended comparison of the introduction of eIDs in eight European countries.
DOI: 10.1007/s12394-010-0063-x
Bildquelle: Bundesministerium des Innern
Gesendet von Herbert Kubicek
Zuordnungen:
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