Interview mit Prof. Breiter vom ifib in der Reportage des WDR5: Neue
Medien für die Schule (Autor: Christopher Unger) am 22.02.2012.
Trotz aller aufkeimenden Euphorie über die neue Wunderwelt der iPads
bleiben die pädagogischen und organisatorischen Rahmenbedingungen im
Deutschen Schulsystem nach wie vor ein Hemmschuh. Die Veränderung der
Unterrichtskultur wird nicht durch die Technologie getrieben, sondern ist
ein langfristiger Veränderungsprozess der Schule, so Breiter. Kommunale
Schulträger spielen dabei eine ebenso große Rolle für die Bereitstellung
und den Betrieb der IT-Infrastruktur wie die Lehrerausbildung an den
Universitäten und die Referendarsausbildung. Breiter verweist auf die
Ergebnisse der Studie "Medienkompetenz in Schule" für die Landesanstalt
für Medien NRW, die er zusammen mit den ifib-Kollegen Stefan Welling und
Björn Eric Stolpmann erstellt hat (zur Projektseite).
Gesendet von Andreas Breiter
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Auf der 9. e-Learning Fachtagung Informatik (DeLFI 2011) in Dresden wurde der Beitrag über „Organisationslücken bei der Implementierung von E-Learning in Schulen“ von Louisa Karbautzki und Andreas Breiter mit dem 2. Platz des Best Paper Award ausgezeichnet.
Es beschreibt eine empirische Studie, in der zentrale Faktoren für den Erfolg oder Misserfolg für die Implementierung von Lernplattformen in Schulen identifiziert wurden. Bei einer Fallstudie wurden Schulleitungen, Lehrkräfte und IT-Beauftragte, die an einem Pilotvorhaben in einer Bildungsregion zur Einführung von Lernplattformen beteiligt waren, befragt. Die Analyse der erhobenen quantitativen und qualitativen Daten beschreibt die Rahmenbedingungen an den beteiligten Schulen und identifiziert konkrete Handlungsfelder für den erfolgreichen Einsatz von Lernplattformen im Unterricht.
Die LOG IN hat die Auszeichnung und damit einhergehende Empfehlung zur Veröffentlichung zum Anlass genommen, ihre neue Rubrik „Aus Wissenschaft & Praxis“ mit einer überarbeiteten Fassung des DeLFI-Beitrags zu eröffnen. Artikel, die in dieser Rubrik Platz finden, zeichnen sich dadurch aus, dass sie „wissenschaftliche Erkenntnisse über die Schulpraxis aufzeigen und zugleich eine eindeutige schul- und unterrichtspraktische Relevanz besitzen.“ (LOG IN Nr. 169/170 (2011), S. 72).
Gesendet von L. Karbautzki
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Der erfolgreiche Einsatz von Informationstechnik erfordert die angemessene Berücksichtigung jeweils spezifischer sozialer, politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen im Anwendungsfeld. Doch noch immer scheitern IT-Projekte auch an einer Verkürzung auf technische Sachverhalte. Die Beiträge in vorliegendem Sammelband setzen sich mit unterschiedlichen Varianten solcher Organisationslücken die Bezeichnung geht auf Arbeiten von Herbert Kubicek zurück auseinander.
Aus Anlass des Wechsels in der Leitung des ifib haben Andreas Breiter und Martin Wind einen aktuellen Sammelband mit zahlreichen Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis zu den sozialen, politischen und rechtlichen Dimensionen des IT-Einsatzes zusammengestellt.
Aus dem Inhalt:
Erscheinungsformen der Organisationslücke: Perspektiven auf die Einbettung der Informationstechnik
Martin Wind & Andreas Breiter
Teil I
Organisationen und ihre IT
Treffpunkt Kooperationsplattform
Ralf Armbruster & Reinhard Jonas
Von freien Informationen und transparenten Organisationen
Claas Hanken
Die Organisatorische Brücke Ein Ansatz zur Bewältigung or-ganisatorischer Lücken in IT-Projekten am Beispiel des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs
Stephan Klein & Jan Windheuser
Organisation der IT-Unterstützung schulischer Bildungsprozesse dargestellt am Beispiel eines großen Schulträgers
Horst Tahetl-Matheis
Web 2.0-Technologien und Organisationsarbeit: wird die Lücke größer?
Marianne Wulff
Teil II
Politische Initiativen und ihre Umsetzung
Anschluss oder Ausschluss?
Jutta Croll
Medien- und IT-Management in Schulen am Scheideweg
Rudolf Peschke
eLearning: Vision und Wirklichkeit.
Ulrich Schmid
Teil III
Die Rolle der Wissenschaft für die Praxis
Was hat die Wissenschaft für E-Government getan?
Martin Hagen
Hypothesengeleitete Technikgestaltung als Grundlage einer kontextuellen Informatik
Reinhard Keil
Informationstechnik, Beratung und Innovation
Alfred Kieser
Learning Communities und Praktiksonden als Instrumente der Analyse und Entwicklung IndustrieweiterInformationsinfrastrukturen
Kai Reimers
Über das Bauen von Brücken und das Füllen von Lücken
Arno Rolf
Pilotierungsforschung
Gerhard Schwabe
Teil IV
Die Organisationslücke und der Datenschutz
Zukunftsfähiges Datenschutzrecht für Deutschland und Europa
Alexander Roßnagel
Informationstechnik und Privacy by Design: Eine Win-Win-Situation
Peter Schaar
Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit Anspruch und Wirklichkeit
Thilo Weigert
Verlagsinformationen und Bestellmöglichkeit
Gesendet von M. Wind
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Evaluation und Novellierung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes liefern wertvolle Hinweise für aktuelle Open Government Data Initiativen (Teil 2)
Das 2006 verabschiedete Bremer Informationsfreiheitsgesetz hat mit der Verpflichtung der Behörden zur pro-aktiven Veröffentlichung bestimmter Arten von Dokumenten und dem zentralen Zugriff über ein gemeinsames Register als erste und bisher einzige gesetzliche Regelung in Deutschland wesentliche Punkte realisiert, die aktuell unter der Bezeichnung Open Government Data gefordert und von der Bundesregierung angekündigt werden. Im ersten Teil dieses Berichts wurde behauptet, dass man bei der Planung und Umsetzung einer Open Government Data Plattform viel aus den Bremer Erfahrungen lernen kann. Dies ist deshalb möglich, weil diese Erfahrungen in einer wissenschaftlichen Evaluation durch das ifib aufgearbeitet und aufbereitet worden sind. Sie sind zwar schon im Juni des vergangenen Jahres auf der Konferenz Informationsfreiheit - die nächste Generation vorgestellt worden, zu der der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern eingeladen hatte (http://www.lfd.m-v.de/dschutz/veransta/inffrei/index-inf.html) Aus aktuellem Anlass wird nun auch der vollständige Bericht zugänglich gemacht, den Herbert Kubicek und Barbara Lippa in Zusammenarbeit mit Vertretern der Senatorin für Finanzen und der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erstellt haben
Die erste sozialwissenschaftliche Evaluation eines IFG
Weil es unterschiedliche Bedenken bei den parlamentarischen Beratungen des BremIFG gab, wurde als Kompromiss eine Befristung auf sechs Jahre und in § 13 die Verpflichtung zu eine wissenschaftlichen Überprüfung der Auswirkungen dieses Gesetzes nach vier Jahren vorgeschrieben. Um diese auf eine solide Grundlage zu stellen, hat die zuständige Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) mit dieser wissenschaftlichen Evaluation beauftragt. Zum ersten Mal wurde damit in der Geschichte der deutschen Informationsfreiheitsgesetze eine Evaluation auf empirischer sozialwissenschaftlicher Basis vorgenommen.
Die vorgeschriebene Überprüfung der Auswirkungen geht weit über eine Analyse der Inanspruchnahme hinaus. Gedacht hatte der Gesetzgeber in erster Linie an die (teilweise befürchteten negativen) organisatorischen und finanziellen Auswirkungen auf die Behörden. Aber zur Evaluation der Auswirkungen gehört auch die Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger die neuen Rechte überhaupt wahrnehmen, und zwar im doppelten Sinne des Wortes, also erstens kennen und zweitens dann auch nutzen. Daher wurden für die Evaluation mehrere Erhebungen kombiniert:
- In einer repräsentativen telefonischen Bevölkerungsumfrage wurden die Bekanntheit des Gesetzes sowie des zentralen elektronischen Informationsregisters, die Kenntnisse über die Inhalte des Gesetzes, bisheriger Informationsbedarf sowie das Informationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger, aber auch mögliche Nutzungsbarrieren ermittelt.
- In einer Online-Befragung wurden die Benutzerinnen und Benutzer des zentralen Registers nach ihrer bisherigen Nutzung und Zufriedenheit mit diesem Angebot befragt. Ferner wurden hier auch Einstellungen in Bezug auf das Gesetz sowie zur Politik und Verwaltung selbst abgefragt.
- Durch eine Logfile-Analyse wurden die Zugriffe auf das Register ermittelt.
- Eine schriftliche Befragung der Bremischen Behörden sowie vertiefende Interviews mit den IFG-Beauftragten der Ressorts bezogen sich auf die interne Organisation zur Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen sowie die Arbeitsschritte, Aufwände und eventuellen Probleme im Zusammenhang mit den Veröffentlichungspflichten und der Antragsbearbeitung.
Nicht behandelt wurden in dieser Evaluation die rechtlichen Fragen nach der angemessenen Formulierung und Gewichtung der Verweigerungsgründe sowie einzelne Unklarheiten in der Gesetzesformulierung, die im Zuge der Anwendung des Gesetzes festgestellt wurden. Hierzu hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einen eigenen Bericht vorgelegt.
Befunde und Empfehlungen
Der etwas über 100 Seiten umfassende Bericht gibt die Befunde dieser Erhebungen ausführlich wieder und leitet daraus eine Reihe von Empfehlungen für eine Novellierung ab. So wird ua. festgestellt und empfohlen:
- Die im Gesetz vorgesehene statistische Erfassung der Anträge liefert keine validen Daten, da vielfach Auskünfte gegeben, aber nicht erfasst werden. Daher kann in Zukunft darauf verzichtet werden.
- Die Bezeichnung Informationsfreiheitsgesetz wird teilweise missverstanden als Garantie des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Daher sollte in der Kurzbezeichnung des novellierten Gesetzes der Zugang betont werden (Bremer Informationszugangsgesetz).
- Das zentrale Informationsregister kannten in der repräsentativen Telefonumfrage mehr Bürgerinnen und Bürger als das Gesetz. Es wird in der Telefonumfrage und von den Nutzern positiv gewürdigt. Im Detail sollten die Suchfunktion und die Darstellung der Ergebnisse allerdings noch weiter verbessert werden.
- Die im Gesetz als Regelfall vorgesehene Antragstellung ist in der Praxis die Ausnahme. Die Anzahl der Suchanfragen im zentralen Register beträgt ein Vielfaches der Anzahl der gestellten Anträge. Insofern hat sich dieser Ansatz zweifelsfrei bewährt. Der Katalog der zu veröffentlichenden sonstigen Dokumente in der entsprechenden Rechtsverordnung sollte erweitert werden.
- Auf der Seite der Verwaltung hält sich der Aufwand nicht nur wegen der geringen Anzahl von Anträgen in Grenzen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für das Heraussuchen und Prüfen begehrter Dokumente liegt bei drei Stunden.
- Bei der pro-aktiven Veröffentlichung gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ressorts. Hier besteht auch Unsicherheit, was mit den im Gesetz so genannten sonstigen Dokumenten gemeint ist. Daher werden eine klarere formulierte Anordnung und eine ergänzende Schulung vorgeschlagen.
- Insgesamt wird in den Behörden zwar eine Tendenz hin zu mehr Veröffentlichung über das Internet festgestellt. Diese mündet jedoch nicht immer auch in das zentrale Informationsregister. Dazu ist noch mehr Aufklärungsarbeit in den Behörden zu leisten.
- Die Rolle der vom Gesetz vorgesehenen IFG Beauftragten in jeder Behörde wird von den betroffenen Personen und den Behördenleitungen unterschiedlich wahrgenommen. Oft führen sie nur die Statistik. Ihre Rolle könnte stärker in der Vermittlung zwischen Bürgern und den Stelle, die über die begehrten Information verfügen, bestehen.
Umsetzung der Empfehlungen in der Gesetzesnovellierung
Der Evaluationsbericht wurde der Senatorin für Finanzen im Februar 2010 übergeben. Im April 2010 hat der Senat die Bürgerschaft über die Ergebnisse und die daraus zu ziehenden Konsequenzen unterrichtet (Drucksache 17/1279 v. 27.4.2010). Er hat sich dabei weitestgehend den Empfehlungen des ifib angeschlossen.
Im September 2010 hat der Senat dann der Bürgerschaft einen Entwurf für das erste Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes zugeleitet. Darin wurden die Empfehlungen, die den Gesetzestext betreffen, konkret umgesetzt. Insbesondere wurde die Liste der zu veröffentlichenden Dokumente ausgeweitet. Der entsprechende Absatz in § 11 soll nun lauten (Änderungen fett):
“(4) Die Behörden sollen die in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Pläne, Verzeichnisse und Verwaltungsvorschriften sowie weitere geeignete Informationen ohne Angaben von personenbezogenen Daten und Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen in elektronischer Form zugänglich machen und an das elektronische Informationsregister nach Absatz 5 melden. Weitere geeignete Informationen sind insbesondere Handlungsempfehlungen, Statistiken, Gutachten, Berichte, Broschüren, bei den Behörden vorhandene gerichtliche Entscheidungen, Informationen, zu denen bereits nach diesem Gesetz Zugang gewährt wurde, Senatsvorlagen nach Beschlussfassung, Mitteilungen an die Bürgerschaft sowie Unterlagen, Protokolle und Beschlüsse öffentlicher Sitzungen. “
Viele andere Empfehlungen müssen nicht durch Änderungen des Gesetzestextes umgesetzt werden, sondern durch die konkretisierenden Verordnungen, Organisationsanweisungen, technische Änderungen und konkretes Tun.
Maschinell weiterverarbeitbare Formate
Der von der Open Data Bewegung geforderte Zugang zu Daten in maschinell weiterverarbeitbaren (offenen) Formaten wird in der Evaluation nicht explizit angesprochen. Rechtlich stehen dem keine Formulierungen des Gesetzes in der alten wie in der vorgeschlagenen neuen Fassung entgegen. Gegenstand sind amtliche Informationen. Diese werden in § 1 definiert als jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art der Speicherung. Dazu gehören Akten, Briefe und andere Schriftstücke, Broschüren, Karteikarten und auch Daten in Datenbanken. Das bisher vor allem PDF-Dokumente veröffentlicht werden, liegt zum einen an dem noch kurzen Katalog der zu veröffentlichenden Dokumenten und an einer noch fehlenden Nachfrage nach anderen Formaten. Mit der beabsichtigten Erweiterung der Katalogs dürfte sich dies ändern. In der Bremer Empfehlung zu Open Government Data hat die Senatorin für Finanzen angekündigt, diese Forderung der Open Data Initiativen zu unterstützen und zusammen mit den IFG-Beauftragten nach praktikablen Lösungen zu suchen. Den die Umsetzung dieser Forderung ist nicht trivial, weil viele noch in Betrieb befindliche Datenbanken gar keine Export-Schnittstellen haben.
Gesendet von Herbert Kubicek
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Evaluation und Novellierung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes liefern wertvolle Hinweise für aktuelle Open Government Data Initiativen
Open Data und Freedom of Information
Immer wieder werden in Deutschland Initiativen aus den USA aufgegriffen, die das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zu Staat und Verwaltung verbessern und zu mehr Demokratie führen sollen. Aktuell sind dies Konzepte des Open Government und Open Government Data, die 2008 in Kalifornien entwickelt und im Wahlkampf von Barack Obama aufgegriffen wurden. Mitte der 90er Jahre waren es Konzepte des E-Government und des Information Superhighway im Wahlkampf von Bill Clinton und Al Gore. Sie wollten die Informationen, die mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger erzeugt worden sind, diesen unentgeltlich über das Internet zugänglich machen und haben dann auch dementsprechend den aus den 60er Jahren stammenden Freedom of Information Act um einen Electronic Freedom of Information Act ergänzt. Das alte Paradigma des Rechts auf Stellung eines Antrags auf Informationszugang wurde durch die Pflicht zur pro-aktiven Veröffentlichung von Informationen in sogenannten Electronic Reading Rooms ergänzt. Jede Bundesbehörde muss ein Verzeichnis der zugänglich gemachten Dokumente veröffentlichen, und das Department of Justice muss eine zentrale Übersicht über diese Verzeichnisse bereitstellen (http://www.justice.gov/oip/04_2.html). NGOs bieten schon seit mehreren Jahren eine Erschließung von Dokumenten an, die aufgrund von Anträgen nach FoI herausgegeben worden sind und von Freiwilligen auf deren Plattform eingestellt werden (z.B. http://www.citizensforethics.org). Die erhoffte Mitwirkung ist allerdings deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben.
Es ist erstaunlich, dass die Open Data Bewegung keine Aufarbeitung der Erfahrungen mit diesen Ansätzen vornimmt, sondern aus dem etwas anderen Blickwinkel der technischen Weiterverarbeitung von Daten der Verwaltungen unbeschwert und hoffnungsfroh Prinzipien formuliert und Forderungen erhebt, bei deren Umsetzung man sehr viel aus diesen Erfahrungen lernen kann (http://www.opengovdata.org/ sowie http://resource.org/8_principles.html und http://wiki.opendata-network.org/Open_Government_Data_Principles). Man sagt: Das Internet vergisst nicht. Aber man muss hinzufügen: Das Internet erinnert sich nicht. Wenn man Open Data bei Google eingibt, bekommt man keine Treffer zu Freedom of Information. Dies ist auch ein Hauptproblem bei der Suche nach Daten unter Open Data Regelungen.
Eine Open Data Plattform von Bund und Ländern
Die fehlende Erinnerung und Assoziation finden wir auch in der aktuellen Diskussion in Deutschland. Die Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm Vernetzte und transparente Verwaltung u. a. das Vorhaben Open Government als einen zentralen Baustein angekündigt. Auf dem IT-Gipfel in Dresden am 7. Dezember 2010 wurde der Aufbau einer zentral zugänglichen, den Interessen der Nutzer an einem einheitlichen, leichten und benutzerfreundlichen Zugriff gerecht werdenden Open-Data-Plattform bis 2013 vereinbart. (http://de.wikipedia.org/wiki/Nationaler_IT-Gipfel#Ergebnisse). Sie soll die Plattformen von Bund, Ländern und Kommunen vernetzen und den Anforderungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie den fachlichen Qualitätserwartungen der Nutzer gerecht werden.
Dies soll in enger Abstimmung mit allen Beteiligten geschehen. Das federführende Bundesministerium des Innern hat die Mitglieder des IT-Planungsrats für den 18. Januar 2011 zu einer Auftaktsitzung eingeladen, um eine gemeinsame Standortbestimmung vorzunehmen und die Felder festzulegen, auf denen Bund und Länder bereits auf gutem Wege sind und schnelle Erfolge erzielt werden können.
Als einen der vorbereitenden Schritte hat das federführende Bundesministerium des Innern bei der Forschungskooperation Interdisziplinäre Studien zu Politik, Recht, Administration und Technologie e.V. (ISPRAT) eine Studie in Auftrag gegeben. Diese Studie mit dem Titel “Vom Open Government zur Digitalen Agora - Die Zukunft offener Interaktion und sozialer Netzwerke im Zusammenspiel von Politik, Verwaltung, Bürgern und Wirtschaft” ist jedoch wenig zielführend für die Planung einer solchen Plattform, weil sie auf hohem Abstraktionsniveau verharrt und die Situation der Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland nicht zutreffend wiedergibt (http://www.isprat.net/) . So ist den Autoren entgangen, dass sich das Bremer IFG von dem des Bundes und denen anderer Bundesländer genau in dem kritisierten Punkt der fehlenden Veröffentlichungspflichten unterscheidet. Weder das Gesetz selbst noch die 2009 vorgelegte Evaluation durch das ifib werden dort erwähnt.
Benutzungsfreundlichkeit bedeutet Integration und einheitliche Erschließung
Für die angestrebte Open Data Plattform von Bund und Ländern kann man sehr viel aus diesen Erfahrungen in Bremen lernen. Diese soll, wie oben zitiert, einen einheitlichen und zentralen Zugang zu den Daten von Bund und Ländern ermöglichen, der leicht und benutzerfreundlich sein soll. Genau dies schreibt §11 des 2006 verabschiedeten BremIFG vor (http://www.informationsfreiheit-bremen.de/pdf/ifg.pdf) und wurde seitdem, so gut es geht, in dem zentralen Informationsfreiheitsregister umgesetzt, das auch unter http://www.bremen.de zugänglich ist. In der 2009 durchgeführten Evaluation hat sich gerade dieser Ansatz als Stärke des Bremer Konzepts erwiesen. Der hohe Anspruch einer Schlagwort-gestützten Suche über alle Dokumente aller Behörden ist allerdings auch eine langwierige, man kann sagen nie endende Aufgabe, für die die Evaluation auch noch weiteren Verbesserungsbedarf konkretisiert hat.
Dabei ist in einem Stadtstaat der Aufbau eines zentralen Registers noch um ein Vielfaches leichter als in einem Flächenland, wo nicht nur die Informationen aller Landesbehörden, sondern auch die aller Ämter der Kommunen und der Zwischenebenen in einem zentralen Register nach gemeinsamen Standards integriert werden müssen, wenn es den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen soll, die die Zuständigkeitsaufteilung zwischen Landesbehörden, Regierungsbezirken, Landschaftsverbänden, Landkreisen, Städten und Gemeinden nicht kennen.
Bremer Empfehlung zu Open Government Data
Was man aus den Erfahrungen mit dem Bremer IFG für die geplante Open Data Plattform lernen kann, wird aktuell in der Bremer Empfehlung zu Open Government Data der Senatorin für Finanzen und des ifib zusammengefasst, die anlässlich der Konferenz E-Government In medias res am 17. Januar 2011 vorgestellt wird und hier heruntergeladen werden kann.
Die Empfehlung nimmt auch Anregungen aus der Open Data Diskussion auf, die im Kontext der Informationsfreiheitsgesetze bisher nicht näher betrachtet wurden. So unterstützt die Senatorin für Finanzen das Prinzip des Zugriffs auf Dateien und der maschinellen Weiterverarbeitung und kündigt eine Suche nach praktikablen technischen und rechtlichen Lösungen in Bremen an.
Ergänzung: Fortgesetzt in Teil 2.
Gesendet von Herbert Kubicek
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