Was passiert eigentlich, wenn ein Standesbeamter zukünftig seine Signaturkarte verliert oder die Geheimzahl vergessen hat? Diese Frage stellte ein Standesamtsmitarbeiter im Hinblick auf die Ermöglichung der elektronischen Registerführung ab 2009 (Näheres hierzu bei Deutschland-Online). Für das Personenstandswesen ist die Verwendung von Chipkarten zur Erzeugung qualifizierter Signaturen vorgesehen (siehe Personenstandsrechtsreformgesetz vom 19.02.2007, BGBl. I 2007, S. 122). Nach einer bestimmten Anzahl von Fehlbedienungen - meist drei falsche PIN-Eingaben - wird eine solche Karte unwiderruflich gesperrt. Eine PUK, wie etwa bei Mobilfunk-Karten üblich, gibt es nicht. Der akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) kann weder eine vergessene Geheimnummer mitteilen noch eine neue PIN generieren und übermitteln. Man benötigt also eine neue Karte. Bis diese geliefert wird, dauert es heute ein paar Tage, manchmal auch zwei bis drei Wochen. Ist der Standesbeamte bis dahin aus technischen Gründen zwangsbeurlaubt? Das kann nicht sein. Um das Problem zu umschiffen, könnte etwa eine nicht freigeschaltete Zweitkarte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden - was neue Risiken mit sich bringt. Rechtsanwälte, Notare und künftige Verwender des Heilberufeausweises (HBA) mit entsprechender Signaturkartenfunktion dürften vor ähnliche Herausforderungen gestellt werden. Man mag gar nicht an die große Menge der Verwaltungskunden und Verbraucher denken, die qualifizierte Signatur ja zukünftig auch verwenden sollen und im Netz wochenlang nichts unterschreiben können, falls sie ihre PIN mehrfach falsch eingeben. Wasser auf die Mühlen derjenigen, die an der Eignung der heutigen Signaturkarte für den Masseneinsatz zweifeln (in der Blogosphäre etwa Vertretbar Weblawg).
(Foto: C. Hanken, ifib)
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Als Tim O’Reilly 2005 seine Vorstellungen von einem Web 2.0 skizziert hat, ging es dabei unter anderem um Internetdienste, die aus unterschiedlichen Quellen zusammengefügt sind. Die Web-2.0-Marketingsprache verwendet dafür die Begriffe Mashup oder Remix von Datenquellen und Web-Services.
Die britische Regierung (Power of Information Taskforce, Cabinet Office) springt mit Ihrem Wettbewerb Show us a better way auf den Mashup-Zug auf. 20.000 Pfund winken demjenigen, der die beste Idee dazu hat, wie sich öffentliche Verwaltungsinformationen sinnvoll verknüpfen lassen. Auch Beispiele werden genannt: die Verknüpfung von Kartenmaterial mit Kriminalitätsraten, die Online-Meldung von Straßenschäden über ein Kartentool oder die übersichtliche Darstellung von Agrarbeihilfen. Wir sind gespannt, welche Prototypen im Oktober ausgezeichnet werden.
In diesem Zusammenhang kann auf den seit mehr als einem Jahr verfügbaren kostenlosen Dienst Yahoo Pipes hingewiesen werden, der es jedem, der weiß was RSS ist ermöglicht, frei verfügbare Datenquellen selbst zu verknüpfen. Der Begriff pipe bezeichnet in der UNIX-Welt einen Einweg-Kommunikationskanal zwischen zwei Prozessen. Wer sich bei Yahoo! angemeldet hat, erhält die Möglichkeit, mit wenigen Mausklicks in einer grafischen Umgebung Datenquellen zusammenführen, zu filtern und verfeinern. Die Bedienung als einfach zu bezeichnen wäre sicherlich übertrieben. Selbst als Nutzer mit einer gewissen Technikaffinität ist man doch darauf angewiesen, sich das eine oder andere Beispiel anzuschauen, bevor man beginnt.
Als Beispiel kann etwa der “Travel guide” von Markus Aaltonen dienen. Hier gibt man sein Reiseziel an und erhält man Fotos von Flicks, Wikipedia-Einträge, Wettervorhersagen und News zum Suchbegriff. Bemerkenswert ist auch schoenerbrausen von Oliver Schwarz, eine kombinierte Suche deutschsprachiger Einträge in technorati, Google Blogs und delicious.
Ich habe testweise eine Pipe angelegt, die deutschsprachige Blogs kombiniert, die sich mit IT-gestützter Verwaltungsmodernisierung befassen. “E-Government D 2.0” ist unter http://feeds.feedburner.com/egovzweinull zu finden; Anregungen nehme ich gern entgegen.
(Foto: uberculture bei flickr unter CC)
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