Wir sind dieses Jahr auf der Dataport Hausmesse mit einem eigenen Stand (Standnummer: F19) zu unserem Schwerpunktthema „IT, Medien und Bildung“ vertreten. Wir präsentieren dort unsere Leistungen und Lösungen zur IT-Strategieentwicklung und Medienentwicklungsplanung für Bildungsträger, unsere Beratungsaktivitäten zu Technologieinnovationen im Bildungsbereich und unsere Forschungsprojekte zur Medienkompetenz.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und interessante Gespräche!
Die Dataport Hausmesse findet am 23. April 2013 in der Messehalle Schnelsen Nord in Hamburg statt. Einlass ist ab 9.00 Uhr, um 10.00 Uhr ist die Eröffnung. Anmelden kann man sich bei Dataport über ein Webformular.
Wir unterstützen als Mitglied des Verbunds „CSC_Plus“ die weitere Umsetzung von E-Government bei Dataport und seinen Trägerländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Grundlage hierfür ist ein bis Ende 2014 reichender Rahmenvertrag, der es Dataport, den drei Ländern sowie Kommunen in Schleswig-Holstein ermöglicht, einfach und unkompliziert die von ihnen benötigten Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Neben unseren Bildungsthemen sind wir gegenwärtig in den Dataport Trägerländern auch in die flächendeckende Standardisierung der IT-Arbeitsplätze im Projekt BASIS.bremen, den Rollout des Dokumentenmanagementsystems VISkompakt in der Bremer Verwaltung sowie die Umsetzung des Bremer Wegs zu Open Data eingebunden.
Gesendet von B. E. Stolpmann
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Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben das Institut für Informationsmanagement Bremen und die Stiftung Digitale Chancen sich einen Überblick über beispielhafte Online-Bürgerbeteiligungsverfahren im Hinblick auf deren barrierefreie Gestaltung gemäß BIT-V 2.0 und auf deren Eignung zur Steigerung der Bürgerbeteiligung und Herbeiführung von Bürgervoten unter besonderer Berücksichtigung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verschafft. Die Ergebnisse werden im „Leitfaden Bürgerbeteiligung barrierefrei erfolgreich" vorgestellt und diskutiert. Es werden zunächst die alten und neuen Barrieren für gesellschaftliche und politische Teilhabe beschrieben und die Vorgehensweise bei der Planung von Bürgerbeteiligungsverfahren sowie eine Reihe unterschiedlicher Verfahren vorgestellt.
Die Handlungsempfehlungen zur Erreichung des Ziels, Bürgerbeteiligung erfolgreich und barrierefrei online zu gestalten, stützen sich auf die folgenden vier Kernforderungen:
Ziel des Leitfadens ist, eine theoretische Einordnung in Erfolgskriterien und Erfolgsfaktoren für Beteiligungsprozesse aufzuzeigen und in verschiedenen Komponenten Handwerkszeug für die praktische Umsetzung erfolgreicher barrierefreier Bürgerbeteiligungsprozesse zu bieten. Der Leitfaden enthält einen umfassenden Katalog von Leitlinien zur barrierefreier Gestaltung bei der Realisierung von Online-Beteiligungsverfahren. Dieser Katalog stützt sich auf die Vorgaben der derzeit gültigen Regelwerke, verweist auf die jeweiligen Vorschriften und illustriert anschaulich durch Beispiele mögliche Vorgehensweisen. Ergänzend werden Kommunikationselemente außerhalb des Onlineangebots, die bei Bürgerbeteiligung zu dem gewählten Onlineverfahren hinzutreten können, im Hinblick auf Aspekte der barrierefreien Realisierung beschrieben. Außerdem werden die an der komplexen Aufgabe der Planung und Realisierung von Bürgerbeteiligungsverfahren beteiligten Akteure und deren Rollen identifiziert, und es wird ihnen eine Planungshilfe an die Hand gegeben.
Barrierefreiheit behindert also nachweislich nicht den Erfolg von Online-Beteiligung. Da spielen vor allem inhaltliche und organisatorische Faktoren eine Rolle. Man kann andererseits aber auch nicht generell sagen, dass Barrierefreiheit selbst ein Erfolgsfaktor ist, obwohl dies in Teilaspekten zutrifft. So wäre zum Beispiel die Erfüllung der Anforderung „einfache Sprache“ bei den von Verwaltungen bereitgestellten Dokumenten offensichtlich ein Gewinn für alle und dem Erfolg eines Beteiligungsprozesses über den Kreis der Menschen mit Behinderungen hinaus sicherlich nur förderlich.
Gesendet von Ulrike Peter
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Das ifib war in Person von Martin Wind und mir als wissenschaftlicher Partner der Firma CSC an der Erstellung einer Expertise für das Bundesministerium des Innern zu den Einsatzmöglichkeiten der eID-Funktion des neuen Personalausweises im E-Commerce beteiligt. Der Bericht ist auf dem Personlausweisportal verfügbar.
Das Henne-Ei-Problem
Seit Einführung des neuen Personalausweises vor zwei Jahren sind 17 Millionen Ausweise ausgegeben worden. Die Aktivierungsquoute für die Online-Funktion liegt deutlich unter dem von mir Anfang 2011 prognostizierten Wert von 50%. In der 2010/2011 vom ifib durchgeführten internationalen Vergleichsstudie elektronischer Identitäten hatten wir zudem festgestellt, dass Aktivierung nicht gleich Nutzung ist, sondern viele frei geschaltete eID-Funktionen nicht genutzt werden, weil man z.B. keinen Kartenleser hat, weil es kein individuell attraktives Angebot gibt, weil man der Sache doch nicht traut und aus vielen anderen Gründen. Das dürfte auch in Deutschland der Fall sein. Die Anzahl der Nutzer liegt also noch deutlich niedriger. Und ebenso die Angebote zur Nutzung. CSC hat ermittelt, dass bisher erst 129 Behörden und Unternehmen ein Berechtigungszertifikat für das Auslesen von Daten aus dem neuen Ausweis erworben haben. Man steht also wieder einmal vor dem bekannten Henne-Ei-Problem: Ohne attraktive Anwendungen gibt es für den Einzelnen keinen Grund, einen Kartenleser zu erwerben. Und ohne eine kritische Masse nutzungsbereiter Kunden scheuen Anbieter die Investitionen in die serverseitige Technik und die Zertifikate.
Das größte Anwendungshindernis für eine Authentisierung im E-Commerce liegt u.E. darin, dass die weniger sicheren aber auch deutlich einfacheren und gewohnten Authentisierungsverfahren Benutzername und Passwort weiter angeboten werden. Der Einsatz der eID-Funktion wird nur dann auf breiter Basis erfolgen, wenn er nicht nur sicherer, sondern auch einfacher oder zumindest nicht schwieriger ist als bestehende Alternativen oder andere attraktive Vorteile bietet. Im E-Commerce könnte sich die eID-Funktion des nPA künftig insbesondere bei der Altersverifikation im Zusammenhang mit altersbeschränkten Waren und Dienstleistungen anbieten. Wir sehen hier eine Win-Win-Situation, weil eine Altersverifikation mit der eID Funktion nicht nur sicherer sondern auch einfacher und datenschutzfreundlicher als die bisher für das Internet eingesetzten Verfahren ist. (Mehr im Bericht auf S. 36 – 38)
Gesendet von Herbert Kubicek
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Auf der Americas Conference for Information Systems (AMCIS), die vom 9. bis 11. August in Seattle, Washington, USA, stattfand, hatte ich die Gelegenheit, meinen Beitrag „Boundary Spanning in Business Process Management: Theoretical Framing and Case Study“ einem internationalem Fachpublikum zu präsentieren. In diesem Beitrag entwickle ich ein Framework, das der Analyse der interorganisationalen Zusammenarbeit im Prozessmanagement dienen kann und zeige anhand von Fallstudien, dass in vielen Unternehmen noch kein Bewusstsein und nur wenig Methoden- und Werkzeugunterstützung für ein kollaboratives Geschäftsprozessmanagement vorhanden ist. Der Beitrag ist unter folgendem Link verfügbar: http://aisel.aisnet.org/amcis2012/proceedings/EndUserIS/17/
Sollten Sie Interesse an der Analyse Ihrer Organisation hinsichtlich ihrer Fähigkeiten zum kollaborativen Geschäftsprozessmanagement haben oder wäre eine Forschungskooperation zu diesem Thema für Sie von Interesse, so wenden Sie sich gerne an mich.
Blick auf Seattle
Gesendet von Jens Pöppelbuß
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Wir haben vor einiger Zeit für die Virtuelle Region Nordwest eine Umfrage zum Management von Bürgeranliegen durchgeführt. Wie können Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen und Beschwerden äußern? Wie werden solche Meldungen verwaltungsintern weitergeleitet? Welche Rückmeldungen werden gegeben?
Auslöser war ein Vortrag über den Maerker Brandenburg auf dem Plenum der Virtuellen Region, der nachfolgend ganz unterschiedliche Reaktionen auslöste: Die einen sahen in dieser Lösung einen weiteren wichtigen Ansatz für eine offenere Verwaltung, andere standen dem eher skeptisch gegenüber. Und wieder andere verwiesen darauf, dass es ähnliche Angebote in der Region längst gibt - nicht so offensiv vermarktet wie der Maerker, aber ebenso funktional und vor allem häufig mit Standardfunktionalitäten der längst im Einsatz befindlichen Content Management Systeme umgesetzt.
Die Ergebnisse der Umfarge, die auf der letzten Plenumsveranstaltung im Mai vorgestellt und nun auch an die teilnehmenden Verwaltungen verschickt worden sind, zeigen: In der Tat gibt es längst überaus vorzeigbare Lösungen, die den Vergleich mit dem populären Maerker nicht scheuen müssen.(*) Doch ebenso wurde deutlich, dass noch viel zu tun bleibt:
Obwohl das Thema nicht neu ist und der Maerker Brandenburg schon einige Zeit als bundesweites Vorbild beworben wird, ist unverkennbar, dass es mancherorts weiterhin starke Vorbehalte gegen die öffentliche Darstellung des Bearbeitungsstandes gibt. Nach wie vor scheint hier die Hoffnung zu bestehen, sich durch eine eher restriktive Informationspolitik weniger angreifbar zu machen. Dennoch: Für die nächsten zwei Jahre prognostizieren 57%, dass Online-Dienste für Bürgeranliegen wichtig werden, 39% sehen sie sogar als sehr wichtig an. Es bleibt abzuwarten, ob diesen Worten Taten folgen werden.
(*) Zur Illustration wie so etwas aussehen und nahtlos in den bestehenden Internetauftritt einer Gemeinde integriert werden kann, sei beispielhaft auf das Bürgertipp-Portal der Gemeinde Neu-Wulmstorf im Landkreis Harburg vor den Toren Hamburgs hingewiesen.
Gesendet von Martin Wind
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