13.07.2010

Gute Noten für das Bremische Informationsfreiheitsgesetz

Herbert Kubicek und Barbara Lippa haben am 5. Juli auf der Tagung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern „Informationsfreiheit – die nächste Generation“ im Schweriner Schloss die Ergebnisse ihrer Evaluation des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes vor mehr als 100 Fachleuten, darunter der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit sowie viele Landesbeauftragte, präsentiert.
Das ifib hat die im zunächst befristeten BremIFG vorgesehene Evaluation von Oktober 2009 bis Februar 2010 im Auftrag der Senatorin für Finanzen und in enger Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durchgeführt. Dazu wurden sowohl die betroffenen Behörden befragt als auch Bürgerinnen und Bürger in einer repräsentativen telefonischen Bevölkerungsumfrage sowie die Nutzer des IFG-Portals und des zentralen Informationsregisters.
Die Bewertung ist überwiegend positiv ausgefallen. Es wird eine unbefristete Fortführung mit einigen Verbesserungen empfohlen. Bemerkenswert ist als Ergebnis der Bevölkerungsumfrage, dass mehr Menschen das zentrale Informationsregister kennen als das ihm zugrunde liegende Informationsfreiheitsgesetz, und dass sehr viel mehr Menschen bereits das Register zum Herunterladen von Informationen nutzen als einen Antrag nach dem IFG gestellt haben. Daher wird empfohlen, die proaktive Veröffentlichungspflicht auszuweiten und so die Transparenz der Verwaltung gezielt zu fördern und zu fordern, indem die Behörden halbjährlich bestimmte Veröffentlichungsschwerpunkte festlegen und die entsprechenden Dokumente öffentlich machen. Denn bisher gibt es noch einige Vollzugsdefizite bei der Erfüllung der gegenwärtigen Veröffentlichungspflichten. Der Vorschlag für eine Verpflichtung zur Planung von Veröffentlichungsschwerpunkten beruht auf der Annahme, dass Transparenz der Verwaltung sich nicht darauf beschränken darf zu warten, bis jemand kommt, der etwas wissen will, sondern eine Bringschuld der Verwaltung ist. Da die zu veröffentlichenden Dokumente auf etwaige Kollisionen mit Rechten von Betroffenen geprüft und ggf. bearbeitet werden müssen, bietet sich ein schrittweises themenbezogenes Vorgehen an.
Die Senatorin für Finanzen hat den Evaluationsbericht des ifib mit einer eigenen Stellungnahme inzwischen an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet. Dort wird nach der Sommerpause auf dieser Grundlage eine eigene Evaluation vorgenommen, und dann soll bis Ende des Jahres, auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode, die Novellierung erfolgen.
Noch nicht in der schriftlichen Evaluation angesprochen, aber in den bevorstehenden Beratungen zu klären ist, ob die Forderung der Open-Data-Bewegung (so z.B. das Open Data Network e.V.) nach Lieferung von Informationen in weiter verarbeitbaren Formaten einer besonderen gesetzlichen Erwähnung bedarf oder durch die bestehenden Formulierungen abgedeckt ist und eventuell in der Verordnung zur Veröffentlichungspflicht zu konkretisieren ist. Vielfach entsteht der gesellschaftliche Nutzen von Informationen erst durch Aufbereitung und Verknüpfung, die die Verwaltung selbst nicht leisten kann, andere Organisationen jedoch sehr wohl. Eine weitere in diesem Zusammenhang noch zu klärende Frage betrifft das Verhältnis zwischen dem BremIFG und dem Informationsweiterverwendungsgesetz des Bundes.

17.10.2008

Electronic Participation of Citizens and the Business Community in eGovernment

Im Mai 2008 wurde die von ifib und zebralog für das Bundesministerium des Inneren erstellte eParticipation-Studie Minister Wolfgang Schäuble vorgestellt. Dabei wurde entschieden, sie übersetzen zu lassen und in die internationale Diskussion einzubringen. Rechtzeitig zum ”Forum for the Future of Democracy” des Europarates vom 15. - 17. Oktober in Madrid wurde die Übersetzung fertiggestellt. Auf diesem Forum habe ich die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt und auf die Möglichkeit zum Download der Studie hingewiesen.

In 2007 the German Federal Ministry of the Interior has ordered a study ”eParticipation - Electronic Participation of Citizens and the Business Community in eGovernment”, which is to review the state of the art of eParticipation in Germany and submit recommendartions for future activities. The results of the study have been presented to Minister Wolfgang Schäuble in Mai 2008. Meanwhile the Study has been translated into English and the results also have been presented by Prof. Dr. Herbert Kubicek on the Forum for the Future of Democracy of the Council of Europe, October 15th - 17th 2008 in Madrid. It can be downloaded here.

05.06.2008

Vorschläge zur elektronischen Bürgerbeteiligung an Innenminister Schäuble übergeben

Mehr Transparenz und Konsultationen der Bürgerinnen und Bürger empfohlen

Die Bundesregierung möchte mit dem Regierungsprogramm “E-Government 2.0” auch mehr Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung übers Internet schaffen.  Das ifib hat im Auftrag des Bundesinnenministeriums gemeinsam mit Zebralog e.V. aus Berlin in einer Studie den Stand der Online-Bürgerbeteiligung in Deutschland im internationalen Vergleich beschrieben und Handlungsempfehlungen formuliert. Die Ergebnisse hat Herbert Kubicek, Geschäftsführer des ifib, bei einem Termin am 3.6. an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble übergeben und ihm dabei auch die darin enthaltenen Vorschläge näher erläutert.

“Angebote zur persönlichen Teilhabe und aktiven Beteiligung an den politischen Entscheidungsprozessen sind ein wertvolles Mittel, der zunehmenden Distanz der Bürgerinnen und Bürger zur Politik mit konkreten Maßnahmen zu begegnen”, betonte der Bundesinnenminister die Bedeutung der Studienergebnisse. Rund ein Viertel der Bevölkerung habe bereits politische Informations- und Beteiligungsangebote im Internet genutzt. 10 Mio. Menschen können sich vorstellen, E-Partizipationsangebote zu nutzen. Lokale Projekte zeigen das große Mobilisierungspotenzial der Mitmachangebote.

Die vom ifib abgegebenen Empfehlungen reichen von gezielten Online-Konsultationen Betroffener und Experten im frühen Stadium von Gesetzgebungen bis hin zu einem Förderprogramm für Nichtregierungsorganisationen, die auf diesem Feld äußerst innovativ sind. Daneben schlagen Kubicek und seine Mitautoren auf Bundesebene die Schaffung eines zentralen Registers für Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vor, wie dies in Deutschland bislang nur in Bremen umgesetzt worden ist.

Mit der Umsetzung eines Vorschlags wurden die Autoren der Studie sehr schnell beauftragt, nämlich die Ergebnisse von einem Fachpublikum über Internet beurteilen zu lassen. Auf der Website zur E-Konsultation können auch nach Abschluss der einmonatigen Online-Konsultation Kommentare nachvollzogen werden. Auch die Studie „E-Partizipation – Elektronische Beteiligung von Bevölkerung und Wirtschaft am E-Government“ kann dort heruntergeladen werden.

Prof. Kubicek und Bundesinnenminister Dr. Schäuble
(Foto: BMI/Grünewald)

Zum Webauftritt des ifib

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