Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat beschlossen, einen Medienentwicklungsplan für den Einsatz digitaler Medien im pädagogischen Bereich für die allgemein bildenden Schulen in Hannover zu erarbeiten. Die ifib consult wurde beauftragt, den Schulträger bei diesem Prozess der Medienentwicklungsplanung zu unterstützen.
An der Erstellung des Medienentwicklungsplans sollen auch Vertreterinnen und Vertreter der Schulen aktiv beteiligt werden, um die Anforderungen der Schulen und der Lehrkräfte an die künftige Ausstattung mit digitalen Medien, insbesondere auch in Hinblick auf pädagogische Inhalte, die Förderung von Medienkompetenz und den Einsatz von Software und Lernmedien einzubeziehen.
Dafür haben wir diese Woche eine Online-Befragung aller Hannoveraner Schulen gestartet, um zu erfahren, wie die derzeitige IT-Ausstattung der Schulen aussieht, wie der Support dafür geregelt ist und welche Schwerpunkte die Schulen künftig setzen wollen. Desweiteren interviewen wir in einer zweiten Online-Befragung alle Lehrkräfte dazu, wie sie digitale Medien aktuell nutzen, wie sie die Rahmenbedingungen für den Medieneinsatz bewerten und welche Anforderungen und Bedarfe sie für die künftige Ausrichtung der IT-Ausstattung haben.
Heute haben wir dann zusammen mit 25 Lehrkräften einen halbtägigen Workshop durchgeführt. Dazu haben wir in drei parallelen Themenblöcken (1) die pädagogischen Anforderungen, (2) die Festlegung der technischen Ausstattung sowie (3) die künftige Bereitstellung von Software und Content gemeinsam mit den Lehrkräften aufgenommen und diskutiert. Anschließend haben wir die Themenblöcke in neuer Besetzung wiederholt, so dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit hatten, sich jeweils in zwei Themenbereiche einzubringen.
Wir haben dabei engagierte und motivierte Lehrkräfte erlebt, die ein starkes Interesse daran haben, die künftige Ausrichtung des Medieneinsatzes an ihren Schulen aktiv mitzugestalten. Dafür bedanken wir uns bei allen Beteiligten!
Gesendet von B. E. Stolpmann
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Auch auf der 13. re:publica war Open Data ein wichtiges Thema. Neben Grundsätzlichem wurden zahlreiche Beispiele und Ideen präsentiert und diskutiert, wie offene Daten künftig das Leben einfacher machen könnten. Die Begehrlichkeiten richten sich nicht nur, aber doch zu ganz wesentlichen Teilen auf den Datenbestand der öffentlichen Hand.
Bislang sind Open-Data-Initiativen wie die in Bremen, Hamburg und einigen anderen Städten noch die seltene Ausnahme – mehrheitlich wird den Open-Data-Ansprüchen mit Ratlosigkeit begegnet. Mancherorts scheint sogar die Hoffnung zu bestehen, dass es sich dabei um eine vorübergehende Modeerscheinung handele.
Diese Hoffnungen sind unbegründet. Auf der re:publica gab es keinerlei Anzeichen für Resignation. Im Gegenteil: Die Bewegung wird selbstbewusster und generiert immer neue Ideen. Und mit zunehmender Zahl der Städte und Länder, die hier mitziehen, wird sich der Druck auf die Verweigerer erhöhen.
Vielleicht wird auch das spezifisch Neue an dieser Entwicklung verkannt: Natürlich fänden es alle toll, wenn Verwaltungsleistungen künftig einfacher online erledigt werden könnten – große Aufmerksamkeit hat E-Government außerhalb der Verwaltung aber nie gefunden. Das ist bei Open Data grundlegend anders: Soweit ich das sehe, engagiert sich erstmals eine nennenswerte Öffentlichkeit dafür, dass sich unsere Verwaltungen vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung grundlegend wandeln. Dies zu ignorieren, wäre unklug und wird auf Dauer von den Entscheidungsträgern auch nicht durchzuhalten sein.
Gesendet von Martin Wind
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Am 07.05. fand in Paderborn die zweite Dialogtagung des von der Deutschen Telekom Stiftung geförderten Projektes „Medienbildung entlang der Bildungskette“ statt. Im Zuge des Vorhabens soll aufgezeigt werden, wie die unterschiedlichen Bildungseinrichtungen in der Bildungskette die Medienerfahrungen junger Menschen besser aufgreifen und in Bildungsprozesse integrieren können. Ich habe dazu in der AG zu Medien in der mittleren und späten Adoleszenz einen kurzen Input zum Zusammenhang von Medienbildung und Berufsorientierung gegeben. Dabei wurde u.a. deutlich, dass Medienbildung im Kontext der Berufsorientierung bisher eher eine nachgeordnete Rolle spielt und großer Bedarf besteht, den Begriff der beruflichen Medienkompetenz weiter zu schärfen, wie wir das u.a. im Projekt „LernenPlus“ versuchen.
Gesendet von Stefan Welling
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Am Samstag dem 20. April war ich zu einem Fachgespräch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag zum Entwurf eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes eingeladen. Wie viele Befürworter solcher gesetzlichen Regelungen waren auch die AutorInnen dieses Entwurfs der Meinung, das hamburgische Transparenzgesetz sei das Beste, was es auf diesem Gebiet gibt, und daher ein geeignetes Vorbild, das man nur noch an die Bedingungen eines Flächenstaates anpassen müsse. Das ist in Bezug auf das im Zentrum dieser Regelungen stehende Informationsregister nicht trivial, und auch nicht das einzige Problem.
Aus Bremer Sicht muss man zugestehen, dass die Veröffentlichungspflichten sowohl in Bezug auf die explizit genannten Informationsarten als auch in Bezug auf die Verbindlichkeit der Verpflichtungen weiter gehen als das BremIFG. Das heißt aber nicht, dass nach der zweijährigen Entwicklungsphase tatsächlich mehr Informationen öffentlich zugänglich sein werden. Weil einzelne Vorgaben im maßgeblichen § 10 „Ausgestaltung der Veröffentlichungspflicht“ nicht den Unterschieden zwischen den in § 3 aufgeführten zu veröffentlichenden Informationen Rechnung tragen.
Zu veröffentlichen sind nach § 3 sowohl Dokumente wie „Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft“ oder „Verträge der Daseinsvorsorge“, als auch Geodaten, ein Baumkataster und Statistiken. Es ist ja gerade der Anspruch des Transparenzgesetzes nicht nur Dokumente zu veröffentlichen, sondern auch Rohdaten. Im besten Fall missverständlich ist die Vorgabe in Abs. 1, wonach diese Informationen „unverzüglich im Volltext, in elektronischer Form im Informationsregister zu veröffentlichen“ sind. Zum einen fragt man sich, wie z.B. Geodaten „in Textform“ veröffentlicht werden sollen. Zum anderen legt die Vorgabe, „im Informationsregister“ zu veröffentlichen nahe, es gehe um eine Volltextdatenbank. In Bremen ist das zentrale Informationsregister aus gutem Grund nur eine Verweisdatenbank, in der dezentrale gespeicherte Dokumente nur mit Ihren Metadaten und einem Link registriert werden.
Diese Kritik mag kleinlich erscheinen und mit einem weiten Verständnis von „im Register veröffentlichen“ überwindbar sein, in dem man das Register als Verweissystem entwickelt, „über das“ veröffentlicht wird. Bei den Regelungen in § 10 Abs. 5 wird man allerdings auch mit großzügiger Interpretation keine gesetzeskonforme Lösung finden. Dort wird nämlich für alle zu veröffentlichenden Informationen, Dokumente wie Daten, vorgeschrieben, dass „eine maschinelle Weiterverarbeitung gewährleistet sein (muss)“ und dass das Datenformat auf verbreiteten und frei zugänglichen Standards basieren (muss)“, die „durch herstellerunabhängige Organisationen unterstützt und gepflegt werden“. Die Formate Word und pdf, in denen die genannten Mitteilungen an die Bürgerschaft und Verträge der Daseinsvorsorge vorliegen, erfüllen diese Anforderungen definitiv nicht. Es ist auch nicht zu erwarten, dass die für diese Dokumente verantwortlichen Stellen einer Umwandlung in HTML und einer möglichen maschinellen Weiterverarbeitung zustimmen. Man darf gespannt sein, wie sich die hamburgische Verwaltung aus diesem Dilemma befreit. Für den bayerischen Entwurf habe ich empfohlen, diesen Absatz zu streichen und Formatfragen differenziert in der ohnehin vorgesehenen Rechtsverordnung zu regeln.
Die mangelnde Differenzierung zwischen Dokumenten und (Roh-)Daten wird beim Aufbau des Registers noch weitere Schwierigkeiten bereiten, die im Gesetzestext nicht angesprochen werden, z.B. wenn es um die Definition von Metadaten geht, mit denen Informationen im Register registriert werden müssen. Diese unterschieden sich grundlegend für Dokumente auf der einen Seite und dynamische Daten auf der anderen Seite. Dokumente haben Autoren, einen Titel, ein Veröffentlichungsdatum. Für dynamische Daten wie laufende Luft-, Verkehrs- oder Lärmmessungen könnte man zwar etwas Analoges konstruieren, würde dem Gegenstand und dem öffentlichen Interesse daran jedoch nicht gerecht. Entscheidend sind für solche dynamischen Daten Granularitäten, Periodizitäten, Meßmethoden u.a.m., wie sie übrigens in den Metadaten nach der INSPIRE-Richtlinie enthalten sind.
Diese und weitere Umsetzungsprobleme sind ausführlicher in meiner Präsentation für das Fachgespräch nachzusehen. Dort findet sich auch ein Änderungsvoreschlag für den kritisierten Artikel 10.
Die Grünen in Bayern müssen erst noch eine Mehrheit für einen entsprechend modifizierten Gesetzesentwurf gewinnen, Hamburg hat noch eineinhalb Jahre Zeit das Register aufzubauen und zu füllen. In Bremen war dieser Meilenstein 2008 erreicht und heute noch wird in dem zuständigen Referat mit Unterstützung des ifib daran gearbeitet, effiziente Prozesse für die Registrierung von Daten und Dokumenten zu implementieren als auch die Bedienung zu vereinfachen und die Suche effektiver zu machen.
Dazugehörige Präsentation beim Fachgespräch im Bayerischen Landtag.
Gesendet von Herbert Kubicek
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Wir sind dieses Jahr auf der Dataport Hausmesse mit einem eigenen Stand (Standnummer: F19) zu unserem Schwerpunktthema „IT, Medien und Bildung“ vertreten. Wir präsentieren dort unsere Leistungen und Lösungen zur IT-Strategieentwicklung und Medienentwicklungsplanung für Bildungsträger, unsere Beratungsaktivitäten zu Technologieinnovationen im Bildungsbereich und unsere Forschungsprojekte zur Medienkompetenz.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und interessante Gespräche!
Die Dataport Hausmesse findet am 23. April 2013 in der Messehalle Schnelsen Nord in Hamburg statt. Einlass ist ab 9.00 Uhr, um 10.00 Uhr ist die Eröffnung. Anmelden kann man sich bei Dataport über ein Webformular.
Wir unterstützen als Mitglied des Verbunds „CSC_Plus“ die weitere Umsetzung von E-Government bei Dataport und seinen Trägerländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Grundlage hierfür ist ein bis Ende 2014 reichender Rahmenvertrag, der es Dataport, den drei Ländern sowie Kommunen in Schleswig-Holstein ermöglicht, einfach und unkompliziert die von ihnen benötigten Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Neben unseren Bildungsthemen sind wir gegenwärtig in den Dataport Trägerländern auch in die flächendeckende Standardisierung der IT-Arbeitsplätze im Projekt BASIS.bremen, den Rollout des Dokumentenmanagementsystems VISkompakt in der Bremer Verwaltung sowie die Umsetzung des Bremer Wegs zu Open Data eingebunden.
Gesendet von B. E. Stolpmann
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