Gestern fand in Berlin die zweite jährliche Open Government D-A-CH-LI Konferenz statt, auf der Akteure im Bereich Open Government Data aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Lichtenstein über Ihre Aktivitäten berichten und Erfahrungen austauschen.
Ich habe in einem Forum einen Vorschlag zur besseren Nutzerorientierung und konkreteren Bestimmung von Transparenz fördernden Angeboten vorgetragen.
Denn zur Zeit klaffen Angebot und Nachfrage in inhaltlicher Hinsicht enorm auseinander. Nach einer von TSN Emnid im Auftrag des Arbeitskreises Open Government Partnership Deutschland 2012 durchgeführten Befragung liegen auf der Wunschliste der Bürgerinnen und Bürger Veröffentlichungen der Ergebnisse von amtlichen Lebensmittel- und Hygienekontrollen (94%), Daten zu Umweltbelastungen (89%) und Veröffentlichungen von Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung (82%) noch vor den Nebeneinkünften der Politiker (73%).
Eine Zählung der Datensätze auf den Datenportalen von Berlin, Bremen, Hamburg und Baden-Württemberg alleine nach Schlagworten führt nur zu wenigen Treffern bei diesen Themengebieten:

Bei den entsprechenden Datensätzen es sich fast ausschließlich um Bestandsdaten und nicht um die begehrten Messwerte (dynamische Daten).
Insofern ist im Sinne einer stärkeren Nutzerorientierung und Qualitätsverbesserung noch einiges zu tun.
Auf einen konkreten Schritt auf diesem Weg im Bremer Daten-Portal konnte ich in einem Diskussionsbeitrag in einem anderen Forum hinweisen, wo es darum ging, wie man Anreize für einzelne Dienststellen schaffen kann, Datensätze bereitzustellen.
Im Zusammenhang mit dem Apps4Bremen Wettbewerb im November 2011 wurde die Möglichkeit geboten, Datensätze für diesen Wettbewerb vorzuschlagen. Sie wurde anschließend auf www.daten.bremen.de fortgeführt, um Ideen für weitere Datenbestände zu sammeln, die Bremen bisher noch nicht anbietet. Das zuständige Referat für E-Government bei der Senatorin für Finanzen leitet diese Vorschläge an die Daten haltende Stelle weiter und veröffentlicht die Anfrage gleichzeitig mit dem Datum des Eingangs und einem Ampelsymbol. Diese steht zunächst auf „Rot“ und springt erst auf „Grün“, wenn die Daten bereit gestellt worden sind.

So sehen nicht nur die Vorschlagenden, was aus Ihrer Anfrage wird, sondern die für das Portal zuständige Stelle hat gegenüber der Datenhaltenden Stelle auch ein stärkeres Argument. Bisher sind dort 45 Vorschläge registriert. Bei 29 steht die Ampel Grün und bei 16 auf Rot.
Die Liste insgesamt zeigt auch anderen Datenportalen, woran konkretes Interesse besteht. In Bremen sieht man, welche Behörden wie schnell und wie positiv auf solche Anfragen reagieren und welche (noch) nicht. Eine entsprechende Rangliste der Offenheit einzelner Behörden kann man leicht aus dieser Liste erstellen.
Gesendet von Herbert Kubicek
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Auch auf der 13. re:publica war Open Data ein wichtiges Thema. Neben Grundsätzlichem wurden zahlreiche Beispiele und Ideen präsentiert und diskutiert, wie offene Daten künftig das Leben einfacher machen könnten. Die Begehrlichkeiten richten sich nicht nur, aber doch zu ganz wesentlichen Teilen auf den Datenbestand der öffentlichen Hand.
Bislang sind Open-Data-Initiativen wie die in Bremen, Hamburg und einigen anderen Städten noch die seltene Ausnahme – mehrheitlich wird den Open-Data-Ansprüchen mit Ratlosigkeit begegnet. Mancherorts scheint sogar die Hoffnung zu bestehen, dass es sich dabei um eine vorübergehende Modeerscheinung handele.
Diese Hoffnungen sind unbegründet. Auf der re:publica gab es keinerlei Anzeichen für Resignation. Im Gegenteil: Die Bewegung wird selbstbewusster und generiert immer neue Ideen. Und mit zunehmender Zahl der Städte und Länder, die hier mitziehen, wird sich der Druck auf die Verweigerer erhöhen.
Vielleicht wird auch das spezifisch Neue an dieser Entwicklung verkannt: Natürlich fänden es alle toll, wenn Verwaltungsleistungen künftig einfacher online erledigt werden könnten – große Aufmerksamkeit hat E-Government außerhalb der Verwaltung aber nie gefunden. Das ist bei Open Data grundlegend anders: Soweit ich das sehe, engagiert sich erstmals eine nennenswerte Öffentlichkeit dafür, dass sich unsere Verwaltungen vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung grundlegend wandeln. Dies zu ignorieren, wäre unklug und wird auf Dauer von den Entscheidungsträgern auch nicht durchzuhalten sein.
Gesendet von Martin Wind
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Am 23. April fand in Hamburg zum 6. Mal die Dataport Hausmesse statt. Über 1300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den norddeutschen Verwaltungen folgten der Einladung ihres Dienstleisters Dataport und dessen Partnerfirmen, um sich über deren innovative Angebote zu informieren, sich untereinander auszutauschen und an dem interessanten Vortragsprogramm teilzunehmen.
Mit der ifib consult als Partner im E-Government-Rahmenvertrag für Dataport und seine Trägerländer waren wir in diesem Jahr erstmals mit einem eigenen Messestand vertreten, den wir unter das Motto „IT, Medien und Bildung“ gestellt und damit als Schwerpunkt unsere Leistungen und Lösungen im Bildungsbereich präsentiert haben. Kurzfristig war dann auch noch mein Vortrag „Und jeder bringt was mit – wohin entwickelt sich die Schul-IT?“ ins Programm gerutscht, der sich mit den aktuell heftig diskutierten Trends „Bring Your Own Devive (BYOD)“ und „Cloud Computing“ sowie deren Perspektiven für den Schulbereich befasste.

Messestand der ifib consult auf der Dataport Hausmesse
Zentrales Highlight an unserem Stand war der interaktive Multitouch-Tisch. Dieser war ursprünglich von dem studentischen Masterprojekt PrIMA (Priming Information for Medical Association) aus dem Studiengang Digitale Medien an der Universität Bremen unter der Betreuung von Prof. Dr. Andreas Breiter entwickelt worden, um fremdsprachlichen Patienten die Kommunikation mit Ärzten zu erleichtern, indem sie mit Hilfe des Multitouch-Tischs bereits im Wartezimmer lernen können, ihre Schmerzen in einer Fremdsprache zu beschreiben.

Staatsrat Hans-Henning Lühr (rechts) und IT-Direktor Dr. Martin Hagen (links) aus dem Finanzressort der Freien Hansestadt Bremen lassen sich unseren Messestand zeigen
Kurzerhand hatten wir den Multitouch-Tisch für die Messe umprogrammiert, um dort in sechs interaktiven Themenbereichen Ergebnisse aus unseren Projekten im Bildungsbereich zu präsentieren. Der Tisch wurde damit zum Anziehungspunkt unseres Messestandes und schnell zeigten sich viele neue Anwendungsmöglichkeiten. Als dann die Messe mit einem DJ auf der Bühne seinen lockeren Ausklang fand, entwickelte sich auch unserer Tisch mit einem darauf laufenden interaktiven Spiel erneut zum Anziehungspunkt.
Insgesamt war es ein erfolgreicher Messeauftritt mit vielen interessanten alten und neuen Kontakten.
Gesendet von B. E. Stolpmann
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Am Samstag dem 20. April war ich zu einem Fachgespräch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag zum Entwurf eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes eingeladen. Wie viele Befürworter solcher gesetzlichen Regelungen waren auch die AutorInnen dieses Entwurfs der Meinung, das hamburgische Transparenzgesetz sei das Beste, was es auf diesem Gebiet gibt, und daher ein geeignetes Vorbild, das man nur noch an die Bedingungen eines Flächenstaates anpassen müsse. Das ist in Bezug auf das im Zentrum dieser Regelungen stehende Informationsregister nicht trivial, und auch nicht das einzige Problem.
Aus Bremer Sicht muss man zugestehen, dass die Veröffentlichungspflichten sowohl in Bezug auf die explizit genannten Informationsarten als auch in Bezug auf die Verbindlichkeit der Verpflichtungen weiter gehen als das BremIFG. Das heißt aber nicht, dass nach der zweijährigen Entwicklungsphase tatsächlich mehr Informationen öffentlich zugänglich sein werden. Weil einzelne Vorgaben im maßgeblichen § 10 „Ausgestaltung der Veröffentlichungspflicht“ nicht den Unterschieden zwischen den in § 3 aufgeführten zu veröffentlichenden Informationen Rechnung tragen.
Zu veröffentlichen sind nach § 3 sowohl Dokumente wie „Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft“ oder „Verträge der Daseinsvorsorge“, als auch Geodaten, ein Baumkataster und Statistiken. Es ist ja gerade der Anspruch des Transparenzgesetzes nicht nur Dokumente zu veröffentlichen, sondern auch Rohdaten. Im besten Fall missverständlich ist die Vorgabe in Abs. 1, wonach diese Informationen „unverzüglich im Volltext, in elektronischer Form im Informationsregister zu veröffentlichen“ sind. Zum einen fragt man sich, wie z.B. Geodaten „in Textform“ veröffentlicht werden sollen. Zum anderen legt die Vorgabe, „im Informationsregister“ zu veröffentlichen nahe, es gehe um eine Volltextdatenbank. In Bremen ist das zentrale Informationsregister aus gutem Grund nur eine Verweisdatenbank, in der dezentrale gespeicherte Dokumente nur mit Ihren Metadaten und einem Link registriert werden.
Diese Kritik mag kleinlich erscheinen und mit einem weiten Verständnis von „im Register veröffentlichen“ überwindbar sein, in dem man das Register als Verweissystem entwickelt, „über das“ veröffentlicht wird. Bei den Regelungen in § 10 Abs. 5 wird man allerdings auch mit großzügiger Interpretation keine gesetzeskonforme Lösung finden. Dort wird nämlich für alle zu veröffentlichenden Informationen, Dokumente wie Daten, vorgeschrieben, dass „eine maschinelle Weiterverarbeitung gewährleistet sein (muss)“ und dass das Datenformat auf verbreiteten und frei zugänglichen Standards basieren (muss)“, die „durch herstellerunabhängige Organisationen unterstützt und gepflegt werden“. Die Formate Word und pdf, in denen die genannten Mitteilungen an die Bürgerschaft und Verträge der Daseinsvorsorge vorliegen, erfüllen diese Anforderungen definitiv nicht. Es ist auch nicht zu erwarten, dass die für diese Dokumente verantwortlichen Stellen einer Umwandlung in HTML und einer möglichen maschinellen Weiterverarbeitung zustimmen. Man darf gespannt sein, wie sich die hamburgische Verwaltung aus diesem Dilemma befreit. Für den bayerischen Entwurf habe ich empfohlen, diesen Absatz zu streichen und Formatfragen differenziert in der ohnehin vorgesehenen Rechtsverordnung zu regeln.
Die mangelnde Differenzierung zwischen Dokumenten und (Roh-)Daten wird beim Aufbau des Registers noch weitere Schwierigkeiten bereiten, die im Gesetzestext nicht angesprochen werden, z.B. wenn es um die Definition von Metadaten geht, mit denen Informationen im Register registriert werden müssen. Diese unterschieden sich grundlegend für Dokumente auf der einen Seite und dynamische Daten auf der anderen Seite. Dokumente haben Autoren, einen Titel, ein Veröffentlichungsdatum. Für dynamische Daten wie laufende Luft-, Verkehrs- oder Lärmmessungen könnte man zwar etwas Analoges konstruieren, würde dem Gegenstand und dem öffentlichen Interesse daran jedoch nicht gerecht. Entscheidend sind für solche dynamischen Daten Granularitäten, Periodizitäten, Meßmethoden u.a.m., wie sie übrigens in den Metadaten nach der INSPIRE-Richtlinie enthalten sind.
Diese und weitere Umsetzungsprobleme sind ausführlicher in meiner Präsentation für das Fachgespräch nachzusehen. Dort findet sich auch ein Änderungsvoreschlag für den kritisierten Artikel 10.
Die Grünen in Bayern müssen erst noch eine Mehrheit für einen entsprechend modifizierten Gesetzesentwurf gewinnen, Hamburg hat noch eineinhalb Jahre Zeit das Register aufzubauen und zu füllen. In Bremen war dieser Meilenstein 2008 erreicht und heute noch wird in dem zuständigen Referat mit Unterstützung des ifib daran gearbeitet, effiziente Prozesse für die Registrierung von Daten und Dokumenten zu implementieren als auch die Bedienung zu vereinfachen und die Suche effektiver zu machen.
Dazugehörige Präsentation beim Fachgespräch im Bayerischen Landtag.
Gesendet von Herbert Kubicek
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Im vergangenen Jahr wurde das vom ifib entwickelte und u.a. in Wennigsen erprobte Konzept für die lokale Bürgerbeteiligung mit dem Preis für Online-Partizipation des Behördenspiegels und der init AG ausgezeichnet. Wir kennzeichnen dieses Konzept mit der kurzen Formel „2 x 2“ und meinen damit Beteiligung in zwei Phasen auf jeweils zwei Wegen: In einer ersten möglichst offenen Phase werden Ideen gesammelt – auf einer Bürgerversammlung und online. Diese werden von Verwaltung und Rat auf ihre Machbarkeit geprüft. Die als machbar angesehenen Vorschläge werden dann in einer zweiten Phase bewertet, per Stimmzettel und online in einem kontrollierten Verfahren. Eine begleitende Evaluation hatte eine hohe Zufriedenheit bei Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern gezeigt.
Aber auch das Gute kann noch verbessert werden. Am vergangenen Freitag ist nach diesem Konzept eine Bürgerbeteiligung zur Weiterentwicklung des Zentrums in Bremen-Vegesack mit einigen Verbesserungen gestartet.
Die Norddeutsche und der Weser-Kurier haben schon am vergangenen Donnerstag dieses Angebot positiv gewürdigt. Der Weser Report (Nord-Ausgabe) hat gestern ein Interview mit mir dazu veröffentlicht.
Mal sehen, wie die Auftaktveranstaltung verläuft. Wir werden darüber berichten.
Gesendet von Herbert Kubicek
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