Wenn es um die offene und freie Bereitstellung von Daten der öffentlichen Verwaltung geht, wird zumeist recht schnell die Frage danach gestellt, wer - außer der Verwaltung selbst, Medienkonzernen und ein paar IT-Experten - denn wohl in der Lage sei, aus Rohdaten anschauliche Darstellungen zu machen. Gerade der Visualisierung von Daten mit Geobezug wird nicht selten nachgesagt, sie sei kosten- und zeitaufwendig und setze Spezialsoftware voraus.
Das wollten wir genauer wissen. Als Beispiel haben wir eine aktuelle Liste der Twitter-Accounts von Städten, Gemeinden und Landkreisen in Deutschland herangezogen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Die Daten lagen zunächst in einer Textdatei vor (reiner Text, lediglich durch Kommata getrennt, z.B. “@bremen_de,http://www.bremen.de,53.07,8.81” - wobei die letzten zwei Werte eine Kartenzuordnung nach dem geodätischen Referenzsystem WGS84 ermöglichen).
Sofern Geodaten zu Orten oder Adressen nicht vorliegen, lassen sich diese durch kostenlose Webtools (wie das Wiki-Tool Get Coordinate von Michael Caviglia) ermitteln.
Mit etwas Beispielcode, einem Texteditor und etwas Einkleben und Ersetzen war die Erstellung einer KML-Datei aus den Daten kein Problem. Dateien in KML (Keyhole Markup Language) werden von Google Maps (dort Pfad ins Suchfeld eintragen) und Google Earth verarbeitet.
Geht es nicht noch etwa freier und offener als Google? Ja es geht. Für OpenStreetMap gibt es eine JavaScript-Anwendung, die es ermöglicht, Kartenausschnitte mit frei definierbaren Objekt-Markern anzuzeigen. Auch hier ist die Übernahme der Daten kein Hexenwerk.
Das Ergebnis ist unter http://www.ifib.de/kommunaltwitter.html zu bewundern.
Schon einmal ganz nett. Im Osten Deutschlands lassen sich Verwaltungen offenbar kaum für Kurznachrichtendienste begeistern.
Mein Kollege Arne Hendrik Schulz hat die Daten schließlich zusätzlich in die Open-Source Statistiksoftware R (http://www.r-project.org) eingelesen. Mittels des Erweiterungs-Pakets twitteR konnte die Anzahl der Tweets und Follower per API von twitter.com extrahiert und mit den vorhanden Daten kombiniert werden. Die Landesgrenzen stammen aus der “GADM database of Global Administrative Areas”, welche über das Erweiterungs-Paket raster direkt in R einlesbar sind. Beide Datensätze wurden mittels ggplot2 grafisch dargestellt.

Abbildung: ifib, Lizenz CC BY
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich Daten mit Geobezug heute mit wenig Aufwand und ohne kostenpflichtige Spezialsoftware schnell zu anschaulichen Kartendarstellungen machen lassen. Die Bereitstellung von Verwaltungsdaten mit Ortsbezug als OpenData kann helfen, viele räumliche Zusammenhänge sichtbar zu machen. (Sinnvollere Anwendungsfälle als eine Twitter-Übersicht sind sicherlich leicht zu finden.)
Gesendet von C. Hanken
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Gestern hatte ich das Vergnügen, mit einer kurzen Präsentation einen Beitrag zur Veranstaltung “Demokratie und Regieren in digitalen Zeiten. Was verändert sich, was wollen wir verändern?” beisteuern zu dürfen. Eingeladen hatten Anja Stahmann und Dr. Hermann Kuhn von der Bürgerschaftsfraktion der Bremer Grünen. Den Hauptvortrag hielt Anke Domscheit-Berg, die u.a. als Mitbegründerin des “Government 2.0 Netzwerks Deutschland” bekannt ist und aus Berlin angereist war.
Anke Domscheit-Berg hat in ihrer Präsentation den mit Web 2.0 einhergehenden Wandel in der gesellschaftlichen Kommunikation verdeutlicht. Veränderte Erwartungen an Mitwirkungsmöglichkeiten in politischen Entscheidungsprozessen und an die Transparenz öffentlicher Institutionen erfordern aus ihrer Sicht einen grundlegenden Wandel sowohl in der Arbeit der Politik als auch innerhalb der Verwaltung. Eine Schlüsselrolle komme der freien Verfügbarkeit von Verwaltungsdaten zu. Dies sei eine wesentliche Voraussetzung, damit sich Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligen können. Zudem könnten interessierte und technikkompetente Bürgerinnen und Bürger die Daten nutzen, um neue, innovative Anwendungen zu entwickeln. Gerade dieser letzte Gedanke wurde anschließend von ihr mit zahlreichen interessanten Beispielen aus aller Welt verdeutlicht. Im Anschluss an diesen Vortrag habe ich dann einen kurzen Überblick über die Bremer Empfehlung zu Open Government Data gegeben und auf den engen Zusammenhang zwischen Open Data und den gesetzlichen Regelungen zur Informationsfreiheit hingewiesen (s. hierzu auch den aktuellen Beitrag von Herbert Kubicek in unserem ifiblog).
In der nachfolgenden Diskussion unterstrichen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung ihre Ansprüche an Partizipation, Bürgerservice und transparentes Verwaltungshandeln. Breite Einigkeit bestand auch in der Einschätzung, dass in den Verwaltungen ein grundlegender Kulturwandel erforderlich sei, der nicht von heute auf morgen zu haben ist. Um so wichtiger sind “Quick Wins”, also die Erzielung schneller Erfolge. Hier ist für Bremen festzustellen, dass bereits zahlreichen Daten und Dokumente öffentlich vorliegen, sie zum Teil aber schlecht erschlossen und daher kaum auffindbar sind. Dies hatte sich auch schon in einem kürzlich abgeschlossenen Projekt zur Weiterentwicklung der Online-Bürgerdienste in Bremen gezeigt: Im weiten Kosmos der Internetangebote Bremer Behörden gibt es an vielen Stellen interessante Informationen, Daten und Anwendungen, die geradezu darauf warten, besser zugänglich gemacht zu werden. Daneben ist kurzfristig insbesondere die Erweiterung des Bremer Informationsregisters um Umwelt-, Geo- und Statistikdaten wünschenswert.
Eigentlich gut gerüstet für die anstehenden Herausforderungen ist das Stadtinformationssystem bremen.de, das seit jeher darauf ausgerichtet ist, Informationen über die gesamte Breite des städtischen Lebens zu liefern, was das Engagement in bürgerschaftlichen Initiativen, in Vereinen und Verbänden usw. einschließt. Deutlich wurde aber auch, dass sich die Idee der Stadtinformation in den letzten Jahren weiter entwickelt hat und neue Impulse durch die aktive Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Erstellung von Inhalten entstanden sind. Anke Domscheit-Berg hat dazu in ihrem Vortrag viele eindrucksvolle Beispiele geliefert (eine ältere Version ihres Vortrags ist übrigens bei slideshare verfügbar). Und so konnte die Veranstaltung mit einem gemeinsamen Vorsatz beendet werden: In absehbarer Zeit soll ein offener Workshop organisiert werden, um gemeinsam mit allen Interessierten diese Weiterentwicklung der Stadtinformation und ihre Umsetzung im Bremer Stadtinformationssystem vertiefend zu diskutieren und neue Ideen zu sammeln.
Gesendet von M. Wind
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Warum ein modernes Informationsfreiheitsgesetz eine notwendige Komponente von Open-Data-Initiativen sein muss
Mit Open Government Data wird die proaktive Veröffentlichung von Daten der öffentlichen Verwaltung in weiterverarbeitbaren Formaten gefordert. Damit sollen politische Transparenz und Beteiligung gefördert werden und Potenziale zur Erzeugung von zusätzlichem Wissen in Form der Weiterverarbeitung dieser Daten durch Wirtschaft und Zivilgesellschaft aktiviert werden. Im Vordergrund konkreter Angebote stehen Geodaten, statistische Daten und Umweltdaten.
Dies sind wichtige Bereiche. Aber genügt dieses Verständnis für die Erreichung insbesondere der politischen Ziele? Wenn es bisher im Kern um Daten geht, die proaktiv in einem weiterverarbeitbaren Format veröffentlicht werden, stellt sich die Frage, was mit den Daten geschehen soll, die nicht proaktiv veröffentlicht werden und mit denen, die nicht weiterverarbeitbar sind.
Mit einer einfachen Vier-Felder-Matrix kann man zeigen, dass sich die Open-Government-Data-Diskussion zu eng auf einen Quadranten bezieht, zwei andere aber nicht weniger wichtig sind und moderne Informationsfreiheitsgesetze - wie das gerade in Bremen novellierte BremIFG - erst einen umfassenden Rahmen für die Erreichung der genannten Ziele bilden.

Im Uhrzeiger-Sinn stehen in Quadrant I die proaktiv veröffentlichten Daten im weiterverarbeitbaren Format. Aber nicht alle Daten werden proaktiv veröffentlicht. Nicht nur wegen Datenschutz, sondern wegen technischem Aufwand, begrenzten Ressourcen, politischen Widerständen u.a.m. Es ist ja lobenswert, wenn in München das Referat für Gesundheit und Umwelt Daten bereitstellt. Aber wie kommt ein externer Interessent an Schulvergleichsdaten für die Münchner Schulen? Und wie kommt man selbst an vergleichbare Daten von Straubing oder Fürstenfeldbruck? Die Antwort heißt: gar nicht. In Bremen und anderen Bundesländern ginge dies über einen Auskunftsanspruch nach dem jeweiligen Landes-IFG, in Bayern hingegen nicht, weil Bayern auch fünf Jahre nach dem Bundes-IFG noch keine entsprechende gesetzliche Regelung für die Landes- und Kommunalverwaltung hat.
Der zweite zu hinterfragende Punkt ist die Konzentration auf die weiterverarbeitbaren Formate. Für das Ziel der Produktion von zusätzlichem Wissen durch Verknüpfung von Datenbeständen ist dies eine notwendige Voraussetzung, für die Verbesserung von Transparenz und Partizipation jedoch irreführend. Nach dem novellierten BremIFG müssen zukünftig Protokolle von Gremiensitzungen, Gutachten, Senatsvorlagen und Senatsbeschlüsse veröffentlicht werden. Diese liegen überwiegend als einfache PDF-Dokumente vor und sind somit nicht weiterverarbeitbar. Sie dürfen es als authentische Dokumente auch nicht sein. Für die Förderung von politischer Transparenz sind sie jedoch wichtiger als Geodaten.
Bleibt schließlich eine Menge von Daten und Texten, die nicht weiterverarbeitbar sind und nicht veröffentlicht werden, weil sie personenbezogene Daten oder Betriebsgeheimnisse beinhalten. Die IFGs bieten mit ihren Ausnahmeregeln hierzu bewährte Abwägungsgründe, um diese Menge so klein wie möglich zu halten.
Als Fazit ist festzuhalten, dass für die politischen Ziele der Open-Government-Data-Initiativen eine Erweiterung des Gegenstandsbereichs auch auf bewusst nicht weiterverarbeitbare Dokumente und eine gesetzliche Zugangsverpflichtung notwendig sind und moderne Informationsfreiheitsgesetze dazu den geeigneten Rahmen bilden.
Noch haben allerdings fünf Bundesländer gar kein IFG und die bestehenden regeln überwiegend noch einen individuellen Zugangsanspruch, aber beinhalten keine proaktive Veröffentlichungspflicht, wie sie bei der Novellierung des BremIFG gerade ausgeweitet wurde. Ich wünsche mir, dass die politische Aufmerksamkeit, die Open Government Data zur Zeit erfährt, auch darauf gelenkt wird, dass die Länder, die schon ein IFG haben, es im Hinblick auf proaktive Veröffentlichungspflichten novellieren und die, die noch keines haben, gleich auf diesem Niveau beginnen. Baden-Württemberg lässt in dieser Hinsicht hoffen.
Gesendet von Herbert Kubicek
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Kürzlich haben wir im Arbeitskreis “Interkommunale Prozessmodelle” der Virtuellen Region Nordwest über das Vorgehen bei der Verbesserung von Geschäftsprozessen in Verwaltungen diskutiert. Viele der dabei auftretenden Verunsicherungen sind aus meiner Sicht darauf zurückzuführen, dass es in Behörden keine Kultur des ständigen Wandels der Organisation gibt. Überhaupt fällt auf, dass gegenwärtig viel über Notationen und Tools für die Dokumentation von Abläufen, aber wenig über Veränderungsmanagement zu hören und zu lesen ist. Dabei ist das “Malen” von Prozessen doch nun wirklich der geringste Teil der Aufgabe, auch wenn dies natürlich nach methodisch und fachlich solider Arbeit verlangt.
Zurück zum Change Management: Für Irritationen sorgte meine Bemerkung, die fehlende Veränderungskultur mache sich auch darin bemerkbar, dass vollkommen unklar sei, wie mit den Verlierern des Wandels umgegangen werden soll.
Verlierer? Darf es so etwas überhaupt geben?
In der nachfolgenden Diskussion wurde unter anderem betont, dass von verbesserten Prozessen alle etwas hätten und es doch durchaus vorstellbar sei, dass solche Veränderungen nur Gewinner produziere. Das mag im Einzelfall sein - aber ist es auch die Regel? Oder zugespitzt: Lassen sich Prozesse überhaupt effektiver und effizienter gestalten, ohne dass es Verlierer gibt? Denken wir doch nur an Beschäftigte, die es sich in ihrer “Nische” bequem gemacht haben, oder an Führungskräfte, die besser gute Fachleute geblieben wären. Natürlich sollten Prozessverbesserungen im Idealfall für Aufbruch sorgen und neue Motivation auch bei jenen erzeugen, die frustriert von einengenden Strukturen und bevormundenden Vorgesetzten kurz vor der “inneren Kündigung” standen. Aber was ist mit denen, die sich dem Wandel entziehen wollen und den Erfolg eines Veränderungsprojekts gefährden?
Die Verweigerung von Veränderung durch einzelne Beschäftigte oder durch Vorgesetzte wird gerade im öffentlichen Bereich gerne tabuisiert. In Projekten wird allenfalls hinter vorgehaltener Hand darüber geredet. Doch wer Veränderung wirklich will, wird sich mit der Frage auseinanderzusetzen haben, wie Blockaden beseitigt werden können. Andernfalls werden erst recht Verlierer produziert: nämlich die Mehrheit der Beschäftigten, die der Modernisierung von Abläufen aufgeschlossen gegenüber steht, mit Hilfe von IT veraltete und aufwändige Routinen überwinden will und vom öffentlichen Arbeitgeber zurecht eine Sinn stiftende, motivierende und die eigenen Qualifikationen nutzende Tätigkeit erwartet.
Letztlich führt uns das zur längst überfälligen Auseinandersetzung mit einem wenig zeitgemäß erscheinenden Dienstrecht. Denn jene Strukturen, die es verschiedentlich so schwierig machen, gegen Blockaden in Veränderungsprozessen vorzugehen, haben die dahinter stehende Frustration und Demotivation ja häufig erst erzeugt. Will der öffentliche Sektor für qualifizierte Beschäftigte attraktiv bleiben, stehen uns hier interessante Diskussionen bevor.
Gesendet von M. Wind
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Im vergangenen Monat durfte ich in der Bremischen Bürgerschaft ein Forum zu Open Data, Geodaten und Informationsfreiheit moderieren (E-Government in medias res am 18.01.2011). Unter den etwa 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren Dr. Martin Hagen (IT-Referatsleiter Bremen), Per Meyerdierks (Datenschutzbeauftragter Google Germany), Rainer Hamann (Bürgerschaftsabgeordneter) und Manfred Winderl (IT-Strategie, Direktorium München).
Es zeigte sich schnell, dass die traditionelle Behördensicht (“Qualität will bezahlt sein”) nicht ohne Weiteres mit einem - zugegebenermaßen vereinfachten - Open-Data-Grundgedanken (“Wir zahlen schon Steuern und Abgaben, also gehören die Daten der Allgemeinheit”) zusammenzubringen ist.
Josef Blömer, GIS-Koordinator beim Landkreis Diepholz, stellte die aktuelle Situation in der Praxis einer Kreisverwaltung vor: Der Landkreis Diepholz betreibt ein Geodatenportal, das zuletzt Ende 2009 grundlegend überarbeitet wurde. Geodaten werden web-basiert bereitgestellt; Kreisverwaltung und Kommunen können Geofachdaten online editieren. Für Bürger, Wirtschaft, Verbände und Sicherheitbehörden besteht die Möglichkeit, online ergänzende Skizzen und Zeichnungen zu erstellen.
Blömer betonte, dass die von der Verwaltung bereitgestellten Daten (wie Rasterdaten, digitale Orthophotos und Vektordaten) hohe Anforderungen an Aktualität, geometrische Genauigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit erfüllen. Weitere Qualitätsmerkmale seien Umfang der Sachinformationen und Attributierung (Zuordnung von Objekten zu Ortsdaten) sowie Konsistenz der Datenmodellierung und logische Gültigkeit. Es sei ein besonderes Merkmal der durch die Verwaltung bereitgestellten Geobasisdaten, dass ausführlich und korrekt dokumentiert werde. So werden etwa Luftbildaufnahmen (Orthophotos) mit zahlreichen Metadaten versehen (Bearbeitungsgrundlage, Erstellungs- und Änderungsdatum, Bearbeiterin mit Telefonnummer, verantwortliche Stelle, Datenherkunft, Auflösung, Datum der Datenbankaufnahme). Die in Überfliegungen aufgenommenen Orthofotos bieten eine Auflösung von etwa 20 cm je Bildpunkt (die neusten GeoEye-Satellitenaufnahmen für Google Maps werden bestenfalls mit 50 cm / Bildpunkt bereitgestellt).
Für Blömer steht es außer Frage, dass jemand, der durch qualitativ hochwertige Geodaten einen Nutzen erlangt - etwa Unterstützung in Entscheidungsprozessen - sich auch an den Kosten beteiligen soll, die für die Produktion anfallen.
Die Abgabe von amtlichen Geobasisdaten sei durch Kostenordnungen für das amtliche Vermessungswesen in den jeweiligen Bundesländern geregelt (z.B. VermKostO Niedersachsen). Privatwirtschaftliche Geodatendienstleister beziehen Geodaten (Hauskoordinaten, Straßennetz, Digitales Landschaftsmodell, etc.) zentral über das Geodatenzentrum bzw. die Service- und Auskunftsstellen der Bundesländer.
Über die Gebühren gemäß der Richtlinie der AdV könne der Staat eine angemessene Refinanzierung erlangen, jedoch keine Vollkostendeckung. Die Gebührenempfehlungen seien am Bedarf der Geodateninfrastruktur in Europa (INSPIRE) und Deutschland ausgerichtet.
Vor diesem Hintergrund kommt Blömer zu dem Fazit: Falls in Zukunft die Abgabe bestimmter Geobasisdaten kostenlos erfolgen soll, ist zunächst die Politik gefragt.
Argumente für die Position “Eine freie Gesellschaft braucht offene Daten” wurden durch Daniel Dietrich (Vorsitzender des Opendata Network e.V.) zusammengestellt.
Die Open Data Bewegung hat sich die Öffnung von Staat und Verwaltung auf die Fahne geschrieben. Bürgerinnen und Bürgern soll ein freier und ungehinderter Zugang zu Informationen und Daten aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung möglich gemacht werden. Von einer offenen Datenbereitstellung werden zahlreiche Vorteile erwartet: Durch Transparenz werde das Vertrauen in die Verwaltung erhöhen, die Kenntnis der Datengrundlagen könne Partizipationsprozesse anregen und nicht zuletzt hätte die offene und freie Datenbereitstellung positive Auswirkungen auf Wissenschaft und Wirtschaft.
Bei der Festlegung von Preismodellen gibt die Open Data Bewegung zu bedenken, dass es sich um nahezu ohne Mehrkosten verlustfrei reproduzierbare digitale Güter handle. Demgemäß sei zwar die Bereitstellung der ersten Kopie zu bezahlen - über Steuern und Gebühren - danach sei aber zu gewährleisten, dass die öffentlichen Daten ohne weitere Kosten frei weiterverwendet werden können.
Statt wie bisher alle weiteren Rechte vorzubehalten, sollten freie Lizenzformen wie Creative Commons und für Datenbanken Open Database License (ODbL) oder Public Domain Dedication and Licence (PDDL) gewählt werden.
Auch Geobasisdaten seien als typische öffentliche Daten anzusehen und damit nach Erstattung des Erhebungsaufwands gemeinfrei oder zumindest unter freien Lizenzen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollten Kartenanwendungen mit offenen Schnittstellen arbeiteten, um Verknüpfungen zwischen Diensten zu ermöglichen. (Auf Mashup-Anwendungen - wie Mapumental oder Mapnificent - hatte am Tag zuvor auch schon Dr. Hagen hingewiesen.)
In Europa gibt es durchaus schon Beispiele dafür, dass Geodaten frei zur Verfügung gestellt werden. In der Schweiz können Bund und Kantone zwar Gebühren für den Zugang zu Geobasisdaten und deren Nutzung erheben; es gibt aber auch eine große Menge kostenloser Geodaten (swisstopo). Dass es bei politischem Willen möglich ist, Geobasisdaten kostenfrei bereit zu stellen, veranschaulichen die Beispiele Großbritannien und Norwegen. Die Daten bis zum Maßstab 1:10000 sind dort häufig sogar für kommerzielle Zwecke freigegeben.
Ein in diesem Zusammenhang bemerkenswertes Projekt ist OpenStreetMap. Hier werden Geodaten überwiegend unter den Lizenzen Creative Commons Attribution Share-Alike 2.0 und Open Database License veröffentlicht. Es werden auch Metadaten erfasst und die Datenqualität ist dort, wo sich viele Menschen sich am Projekt beteiligen, erstaunlich hoch.

Bild: Nordwesteuropa, NASA
Meyerdierks (Google Deutschland) wies darauf hin, dass auch viele andere Geodaten heute schon als Open Data verfügbar sind (etwa NASA Satellitenfotos). Google sei für seine unentgeltlich bereitgestellten - werbefinanzierten - Dienste jedoch in großem Maße darauf angewiesen, Basisdaten von Verwaltung und Geo-Dienstleistern einzukaufen.
Manfred Winderl merkte an, dass München damit beginnt, Datenbestände des Stadt für die allgemeine Auswertung bereitzustellen und dazu einen Ideenwettbewerb durchgeführt hat (http://mogdy.liqd.net/instance/mogdy).
Er stellte darüber hinaus die Frage, ob und inwieweit die Vereinfachung des technischen Zugangs zu Daten auch ein Schritt in die Richtung von Barrierefreiheit - im Sinne der BITV - sein könne.
Im Anschluss an das Forum erläuterte Prof. Herbert Kubicek die “Bremer Empfehlung zu Open Government Data” (siehe Beitrag vom 16.01.2011). Er stellte das Informationsfreiheitsgesetz Bremen und das elektronische Informationsregister als Möglichkeit dar, die offene Datenbereitstellung im Kontext existierender rechtlicher Vorgaben zu verwirklichen.
Dr. Hagen (IT-Referatsleiter bei der Senatorin für Finanzen) betonte in diesem Zusammenhang, dass dies sich gut in die in Bremen seit langem verfolgte Strategie einer transparenten Verwaltung einfüge.
Rainer Hamann schließlich wusste aus der Bürgerschaft zu berichten, dass noch vor den Wahlen zu erwartenden Änderungen des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes dazu beitragen werden, Informationszugang und Verwaltungstransparenz in Bremen weiter voranzubringen (siehe: Bericht und Dringlichkeitsantrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 15.02.2011).
Über die Konferenz “E-Government in medias res” am 17. und 18.01.2011 in Bremen habe ich an anderer Stelle bereits stückweise berichtet.
Gesendet von C. Hanken
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