Muss die Aktualisierungshistorie einer kommunalen Website archiviert werden? Sollten sich Kommunen mit Information Lifecyle Management (ILM) für ihre Internetpräsenz beschäftigen?
Es gibt unterschiedliche Motive für die dauerhafte Speicherung von Bearbeitungsständen.
Zunächst wäre an die Haftung der Verwaltung für fehlerhafte Informationen zu denken. Nehmen wir etwa an, dass es auf die Website der Kommune keinen (oder keinen rechtswirksamen) Haftungsausschluss gibt. Wird dann z.B. eine Umweltzone online fehlerhaft dargestellt, könnte dies erhebliche Folgen für einen Gewerbetreibenden haben, der sich nun am falschen Ort niederlassen will. Der Gewerbetreibende könnte daraufhin versuchen, seinen Schaden durch die Verwaltung ersetzen zu lassen. Die öffentliche Verwaltung hat gegenüber einem privaten Anbieter insbesondere wegen des ihr entgegengebrachten Vertrauens im Internet, erhöhte Sorgfaltspflichten bei der Bereitstellung von Internetinhalten (so etwa Paul, JurPC Web-Dok. 144/2008, Abs. 60). Für den Amtshaftungsanspruch gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren.
Als anderes Beispiel wäre etwa ein Streit darüber vorstellbar, ob vermietete Werbeflächen auf der Website zu bestimmten Zeitpunkt tatsächlich abrufbar waren.
Schließlich könnten Inhalte der Website als Teil der geschichtlichen Dokumentation angesehen werden. Sollten historisch relevante Daten tatsächlich ausschließlich im Internet publiziert worden sein, so ist eine Archivierungsstrategie zu entwickeln, die mehr als 100 Jahre (!) als Perspektive hat (vgl. Kampffmeyer, Ulrich “Dokumentenmanagement in der Verwaltung” in Wind, Martin / Kröger, Detlef “Handbuch IT in der Verwaltung”, Berlin/Heidelberg u.a. 2006, S. 455 ff., S. 455).
Von dieser Archivierung zu unterscheiden ist die Datensicherung für interne Zwecke etwa für Wiederherstellungen nach Systemausfällen (Kampffmeyer, S. 459).
Praktisch werden einmal im Content Management System (CMS) einer Verwaltung gespeicherte Inhalte bisher zumeist im System gesammelt (Beispiel Hamburg: publizierte Inhalte werden nicht gelöscht und bleiben mindestens 10 Jahre gespeichert, twttr.com/hamburg_de/status/1541878880).
Typische Fälle für Änderungen und Löschungen dürften bekannt gewordene Fehler, aber auch inhaltliche und technische Neuausrichtungen (Relaunch, Systemumstellung) sein. Es ist bisher eher unüblich, den Lebenszyklus aller Bestandteile der kommunalen Webpräsenz langfristig vorauszubestimmen und detailliert zu dokumentieren.
Es ist allerdings fraglich, ob dem Aufwand für eine Archivierung ein entsprechender Nutzen gegenüberstehen würde. Man kann etwa von dem Szenario ausgehen, dass ein Kläger als Beweismittel einen Bildschirmausdruck vorlegt (etwa LG Köln vom 27.08.2008, 2 O 120/08, BeckRS 2008 19101), der vielleicht sogar noch im Beisein eines Dritten erstellt wurde. Diesem Beweis kann im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung ein ähnlicher Beweiswert zugemessen werden wie dem Eintrag im CMS der Verwaltung. Um den Beweiswert zu erhöhen, müssten bei der Verwaltung aufwändige technisch-organisatorische Vorkehrungen getroffen werden. Selbst wenn man die gesamte CMS-Historie archivieren würde, wäre damit noch nicht völlig unproblematisch der Nachweis führbar, was im Browser eines Nutzers zu einem bestimmten Zeitpunkt angezeigt worden wäre.
Es wäre möglich, durch eine unabhängig geprüfte Software Bildschirmfotos oder vergleichbare PDF/A-Darstellungen (http://de.wikipedia.org/wiki/PDF/A) aufzeichnen zu lassen. Speicherung auf WORM (Write Once - Read Many) Medien kann die Beweiskraft erhöhen. Wenn hohe Rechtsverbindlichkeit angestrebt wird, ist allerdings auf elektronische Signaturverfahren zurückzugreifen (zur Archivierung von Daten in Dokumentenmanagement-Systemen eingehend Kampffmeyer a.a.O.).
Da diese Verfahren Kosten mit sich bringen, die wohl das allgemeine Risiko von Amtshaftungsansprüchen übersteigen, werden viele Verwaltungen heute wohl nicht viel mehr tun können, als eine Datensicherung für eigene Zwecke zu betreiben und darauf zu achten, dass veraltete Informationen zeitig aus dem Internetangebot entfernt werden. Für den Fall, dass ein Relaunch der Website geplant ist, sollte allerdings der Lebenszyklus der veröffentlichten Dokumente bei den Planungen eine Rolle spielen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Haftung für fehlerhafte Informationen auf der kommunalen Website durch einen juristisch geprüften Haftungsausschluss (“Disclaimer”) eingeschränkt wird.

(Foto: kennymatic bei flickr unter CC)
Gesendet von C. Hanken
Zuordnungen:
Kommentare •
Öffentliche Verwaltung •
Dokumentenmanagement •
E-Government •
(0) Kommentare • Permalink
Jürgen Schultheis von der Frankfurter Rundschau hat unseren Geschäftsführer zum Thema Online-Bürgerbeteiligung befragt: Artikel bei FR-online. Kubicek: “Man dachte lange Zeit, dass die so genannte elektronische Demokratie neue Dimensionen eröffnet. Aber die Erfahrungen belegen eindeutig: Demokratie ist eine Frage von politischen Verfahren und politischer Kultur. Das Medium kann immer nur eine Unterstützung für die eigentlichen politischen Prozesse sein.”
Gesendet von C. Hanken
Zuordnungen:
Kommentare •
Öffentliche Verwaltung •
E-Democracy •
(0) Kommentare • Permalink
Obwohl mittlerweile allgemein bekannt sein dürfte, dass eine unverschlüsselt über das offene Internet übertragene E-Mail ungefähr den Vertraulichkeitsgrad einer Postkarte hat, sind Verschlüsselungsmechanismen noch weit davon entfernt, zu einem Massenphänomen zu werden.
Als ich meiner Versicherung eine E-Mail schicke, da niemand telefonisch erreichbar ist, rechne ich noch nicht damit, kurz darauf vor eine technische Herausforderung gestellt zu werden.

Ich erhalte eine E-Mail von meinem Versicherungsagenten in Bremen. Ohne weiteres lesbar sind lediglich die Absenderadresse und der Betreff. Der Inhalt der Mail ist in ein Binärpaket namens smime.p7m verpackt. Weder Mail.app noch Outlook unter Windows kommen mit dem Anhang zurecht. Da Krypto-Anwendungen und elektronische Signaturen bei mir Hobby und Teil meiner Arbeit sind, macht mich das neugierig. Ich speichere den Anhang im Dateisystem und versuche mit verschiedenen Signaturanwendungen mein Glück. Tatsächlich komme ich mit einer Anwendung weiter, die mich auffordert, meine Signaturkarte einzulegen und die Entschlüsselungscode einzugeben (ich verrate jetzt nicht, ob das Governikus oder die Client-Anwendung von OPENLiMiT war). Zur Verschlüsselung der E-Mail wurde der öffentliche Schlüssel verwendet, der bei der Beantragung meiner qualifizierten Sparkassen-Signaturkarte im S-TRUST Zertifikatsverwaltungssystem abgelegt wurde. Ich bin überrascht.
Im nächsten Telefonat mit dem Versicherungsagenten stellt sich heraus, dass dieser - soweit er weiß - einfach nur eine E-Mail an meine Adresse verschickt hat. Es wird also noch spannender.
Ein Anruf bei der Muttergesellschaft in Hannover führt mich zum zentralen IT-Dienstleister. Dort wird mir mitgeteilt, dass bei ausgehender elektronischer Kommunikation standardmäßig für jede neue Adresse Anfragen an die Zertifikatsverzeichnisse der großen Trust Center gestellt werden. Sobald ein gültiges Verschlüsselungszertifikat gefunden wird, verschlüsselt der zentrale E-Mail-Service automatisch. Nun bin ich nachhaltig beeindruckt.
Wäre das nicht auch ein gangbarer Weg, ausgehende E-Mail von Behörden wenigstens dann zu verschlüsseln, wenn der Empfänger einen öffentlichen Schlüssel bei einem der großen Zertifizierungsanbieter hinterlegt hat?
Ja, ... aber: Absender und Empfänger müssten wissen, was da passiert. (Bei der Versicherung erfolgte die Information über den neuen Service über das regelmäßige interne Rundschreiben. Mein Sachbearbeiter hatte den Abschnitt im Rundschreiben wohl nicht wahrgenommen.) Zusätzlich wäre es sinnvoll, Bürgerinnen und Bürger, die verschlüsselte e-Mail-Anhänge öffnen sollen, eine entsprechende Client-Anwendung anzubieten (etwa Governikus Signer). Nicht zuletzt stellt sich die Frage der Zugangseröffnung: Will jeder, der einen öffentlichen Schlüssel im Verzeichnis eines Trust Centers abgelegt hat, automatisch auch verschlüsselte E-Mails von Behörden bekommen? Ich denke, hier sollte eine zusätzliche Einwilligung vorausgesetzt werden. Das Thema der Zugangseröffnung ist anbei ein entscheidender Streitpunkt beim “Bürgerportalgesetz” - aber das würde den Rahmen dieses Blogbeitrags sprengen.
Gesendet von C. Hanken
Zuordnungen:
Kommentare •
Öffentliche Verwaltung •
E-Government •
Geschäftsprozesse •
(0) Kommentare • Permalink
Präsentation: Freedom Of Information
Auf Einladung der Information School der University of Washington, Seattle, USA hat Prof. Dr. Herbert Kubicek am 18 November Vorschläge für eine vergleichende Forschung zum Stand von Gesetzen zur Informationsfreiheit und ihrer Umsetzung, insbesondere in den USA und Europa zur Diskussion gestellt. Bisher gibt es zwar rechtsvergleichende Studien, aber kaum Untersuchungen zur Umsetzung dieser gesetzlichen Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung. Solche Makroanalysen sind wichtig für die Länder, die noch keine Informationsfreiheitsgesetze haben. Bisher gibt es jedoch kaum wissenschaftliche Untersuchungen über die teilweise geringe Inanspruchnahme der gesetzlichen Ansprüche. Aus vorliegenden offiziellen Berichten werden jedoch einige der Barrieren deutlich, die gesetzlichen Regelungen und vor allem ihre technische-organisatorische Umsetzung aufbauen, sowie die teilweise erheblichen Verzögerungen auf der Seite der verpflichteten Behörden. werden Probleme deutlich, die sich ähnlich auch im E-Government gezeigt haben und für die dort inzwischen Lösungsansätze entwickelt wurden (One Stop Portal, Wegweiser und Finder, die die Suche verbessern u.ä.) Derartige Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger hat Bundesland Bremen bei der Umsetzung seines Informationsfreiheitsgesetzes bereits realisiert. In den USA hat sich die jüngste Reform demgegenüber auf eine externe Kontrolle der Behörden durch Tracking und Tracing von Anträgen durch die Antragsteller, vorgeschriebene Antwortzeiten sowie Berichtspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden konzentriert. Kubicek vertritt die Auffassung, dass sich beide Strategien nicht widersprechen, sondern ergänzen können und dass ihre Wirkungen in vergleichenden Untersuchungen genauer analysiert werden sollten. Dabei sollte auch untersucht werden ob und in welcher Weise die in einigen Ländern entstehenden Portale von Nicht-Regierungsorganisationen, die teilweise einmal herausgegebene Dokumente für zukünftige Anfragen bereithalten und/oder Anfragen, Bearbeitungszeiten und Ablehnungsgründe dokumentieren und damit die Reaktionen der Behörden transparent und öffentlich machen, direkt oder indirekt zur Erreichung der Gesetzesziele beitragen können.
Gesendet von Norbert Hayduk
Zuordnungen:
Nachrichten •
Öffentliche Verwaltung •
E-Government •
(0) Kommentare • Permalink
Im Mai 2008 wurde die von ifib und zebralog für das Bundesministerium des Inneren erstellte eParticipation-Studie Minister Wolfgang Schäuble vorgestellt. Dabei wurde entschieden, sie übersetzen zu lassen und in die internationale Diskussion einzubringen. Rechtzeitig zum “Forum for the Future of Democracy” des Europarates vom 15. - 17. Oktober in Madrid wurde die Übersetzung fertiggestellt. Auf diesem Forum habe ich die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt und auf die Möglichkeit zum Download der Studie hingewiesen.
In 2007 the German Federal Ministry of the Interior has ordered a study “eParticipation - Electronic Participation of Citizens and the Business Community in eGovernment”, which is to review the state of the art of eParticipation in Germany and submit recommendartions for future activities. The results of the study have been presented to Minister Wolfgang Schäuble in Mai 2008. Meanwhile the Study has been translated into English and the results also have been presented by Prof. Dr. Herbert Kubicek on the Forum for the Future of Democracy of the Council of Europe, October 15th - 17th 2008 in Madrid. It can be downloaded here.
Gesendet von Herbert Kubicek
Zuordnungen:
Nachrichten •
Studien •
Öffentliche Verwaltung •
E-Democracy •
E-Government •
(0) Kommentare • Permalink
© 2008 XHTML . CSS .
Powered by ExpressionEngine