Bürgerbeteiligung kann als ein (medial vermittelter) Kommunikationsprozess begriffen werden, mit dem vorgegebene Ziele erreicht werden sollen. Da in der Regel in einem Beteiligungsverfahren mehrere Kommunikationswege und -mittel eingesetzt werden, kann von einem Medienmix gesprochen werden. Dieser Medienmix kann jedoch so unterschiedlich ausfallen, wie die Ziele der Beteiligung, die behandelten Themen und die einzubindenden Zielgruppen. Doch wie können neue Beteiligungsmöglichkeiten über das Internet wie beispielsweise Online-Befragungen oder Online-Foren mit den bisher üblichen Formen wie Bürgerversammlungen oder schriftlichen Eingaben kombiniert werden, um die Beteiligungsziele besser verwirklichen zu können? Welche Rolle spielen Thema, Adressaten und Beteiligungsziel, wenn es darum geht, den geeigneten Medienmix zu bestimmen?
Diesen und anderen Fragen ging unser von der Hans-Böckler-Stiftung gefördertes Projekt “Medienmix in der lokalen Demokratie - Die Integration von Online-Elementen in Verfahren der Bürgerbeteiligung” nach. In dem Forschungsprojekt sollte durch den Vergleich einer größeren Anzahl von Fallbeispielen versucht werden, systematische Einflussbeziehungen und Wirkungen des Medieneinsatzes zu entdecken. Dazu hat das ifib in Bremen und Umgebung fünf Beteiligungsprojekte aktiv begleitet und sechs weitere in- und ausländische Projekte durch Interviews und Dokumentenanalyse aus zweiter Hand erfasst sowie den Einsatz der Medien und Kommunikationsformen analysiert.
Eine gekürzte und überarbeitete Fassung des Forschungsberichts ist kürzlich bei edition sigma in der Reihe Modernisierung des öffentlichen Sektors erschienen. Der Band führt zunächst in die Themen E-Partizipation und Medienkommunikation ein und erörtert dann anhand eines handlungsbezogenen Modells die Planung sowie Wirkungen des Medieneinsatzes in Beteiligungsverfahren auf kommunaler Ebene. Zur Veranschaulichung dienen zahlreiche Beispiele aus den untersuchten Projekten.

Kubicek, H., Lippa, B., & Westholm, H. (2009). Medienmix in der Bürgerbeteiligung. Die Integration von Online-Elementen in Beteiligungsverfahren auf lokaler Ebene. Berlin: edition sigma. Weitere Informationen (u.a. Inhaltsverzeichnis) beim Verlag.
Gesendet von B. Lippa
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Präsentation: Freedom Of Information
Auf Einladung der Information School der University of Washington, Seattle, USA hat Prof. Dr. Herbert Kubicek am 18 November Vorschläge für eine vergleichende Forschung zum Stand von Gesetzen zur Informationsfreiheit und ihrer Umsetzung, insbesondere in den USA und Europa zur Diskussion gestellt. Bisher gibt es zwar rechtsvergleichende Studien, aber kaum Untersuchungen zur Umsetzung dieser gesetzlichen Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung. Solche Makroanalysen sind wichtig für die Länder, die noch keine Informationsfreiheitsgesetze haben. Bisher gibt es jedoch kaum wissenschaftliche Untersuchungen über die teilweise geringe Inanspruchnahme der gesetzlichen Ansprüche. Aus vorliegenden offiziellen Berichten werden jedoch einige der Barrieren deutlich, die gesetzlichen Regelungen und vor allem ihre technische-organisatorische Umsetzung aufbauen, sowie die teilweise erheblichen Verzögerungen auf der Seite der verpflichteten Behörden. werden Probleme deutlich, die sich ähnlich auch im E-Government gezeigt haben und für die dort inzwischen Lösungsansätze entwickelt wurden (One Stop Portal, Wegweiser und Finder, die die Suche verbessern u.ä.) Derartige Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger hat Bundesland Bremen bei der Umsetzung seines Informationsfreiheitsgesetzes bereits realisiert. In den USA hat sich die jüngste Reform demgegenüber auf eine externe Kontrolle der Behörden durch Tracking und Tracing von Anträgen durch die Antragsteller, vorgeschriebene Antwortzeiten sowie Berichtspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden konzentriert. Kubicek vertritt die Auffassung, dass sich beide Strategien nicht widersprechen, sondern ergänzen können und dass ihre Wirkungen in vergleichenden Untersuchungen genauer analysiert werden sollten. Dabei sollte auch untersucht werden ob und in welcher Weise die in einigen Ländern entstehenden Portale von Nicht-Regierungsorganisationen, die teilweise einmal herausgegebene Dokumente für zukünftige Anfragen bereithalten und/oder Anfragen, Bearbeitungszeiten und Ablehnungsgründe dokumentieren und damit die Reaktionen der Behörden transparent und öffentlich machen, direkt oder indirekt zur Erreichung der Gesetzesziele beitragen können.
Gesendet von Norbert Hayduk
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Im Mai 2008 wurde die von ifib und zebralog für das Bundesministerium des Inneren erstellte eParticipation-Studie Minister Wolfgang Schäuble vorgestellt. Dabei wurde entschieden, sie übersetzen zu lassen und in die internationale Diskussion einzubringen. Rechtzeitig zum “Forum for the Future of Democracy” des Europarates vom 15. - 17. Oktober in Madrid wurde die Übersetzung fertiggestellt. Auf diesem Forum habe ich die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt und auf die Möglichkeit zum Download der Studie hingewiesen.
In 2007 the German Federal Ministry of the Interior has ordered a study “eParticipation - Electronic Participation of Citizens and the Business Community in eGovernment”, which is to review the state of the art of eParticipation in Germany and submit recommendartions for future activities. The results of the study have been presented to Minister Wolfgang Schäuble in Mai 2008. Meanwhile the Study has been translated into English and the results also have been presented by Prof. Dr. Herbert Kubicek on the Forum for the Future of Democracy of the Council of Europe, October 15th - 17th 2008 in Madrid. It can be downloaded here.
Gesendet von Herbert Kubicek
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Da uns Social Software und all das, was unter dem Begriff Web 2.0 zusammengefasst wird, nun schon seit einigen Jahren begleitet, denke ich, dass es an der Zeit ist, die Anwendung dieser Dienste und Konzepte auf das kommunale E-Government unter die Lupe zu nehmen. Veröffentlichungen und Veranstaltungsbeiträge dazu sind bisher nur dünn gesäht (was nicht heißt, dass es sie nicht gibt, aktuell z.B. Input von der Basis von A. Klees oder Die Verwaltung bloggt von R. Mitterhuber).
Für unsere E-Government-Akademie haben wir ein Seminar zum Thema Web 2.0 für Kommunalverwaltungen zusammengestellt, als Termin wurde der 11.11.2008 festgelegt. Zum Einstieg werde ich das untersuchte Feld eingrenzen und dann typische Anwendungsbeispiele und erste Ideen für E-Government-Dienste nennen. Meine Kollegin Barbara Lippa befasst sich mit neuen Möglichkeiten zur E-Partizipation und stellt diese im zweiten Themenblock vor. Schließlich will Beate Schulte einige Antworten zum Thema Barrierefreiheit und Web 2.0 geben. Sie beschäftigt sich im Rahmen des BIENE-Wettbewerbs mit der Thematik barrierefreies Webdesign. Schließlich wollen wir praktische Fragen klären und über die Anwendung in kommunalen Webauftritten und in Mitarbeiterportalen diskutieren.
Wir müssen zur Kostendeckung einen Teilnahmebeitrag erheben (94 Euro incl. MWSt.), für Mitglieder der virtuellen Region Nordwest ist der Beitrag um 10% ermäßigt. Anmeldeformular und Ablaufplan sind auf den Seiten der E-Government-Akademie zu finden.
Gesendet von C. Hanken
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Welche Lehren kann die öffentliche Verwaltung aus dem Datenunfall ziehen, der gerade durch die Medien gegangen ist (siehe etwa SPIEGEL Online, netzpolitik.org und FTD)? Ende Juni wurde über die ARD-Sendung “Report München” bekannt, dass die bei Behörden gespeicherten Daten tausender Bürger über das Internet abrufbar waren - durch eine Verknüpfung ungünstiger Umstände und Nachlässigkeiten.
Teilweise war später vereinfachend lediglich vom Zugriff auf Meldedaten die Rede. Dass auch auf Passfotos zugegriffen werden konnte, ist allerdings ein bemerkenswertes Detail. Passbilder sind kein Bestandteil der Meldedaten und müssen aus Datenschutzgründen in der Behörde getrennt von diesen gespeichert sein. Der Online-Abruf von Lichtbilddaten auf Pass- und Personalausweisregister durch Polizei- und Ordnungsbehörden ist nach § 22a PaßG und § 2c PersAuswG mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (hierzu aufschlussreich eine Stellungnahme des Bundeskriminalamts).
Für die Bereitstellung im Internet wird aber weder das Melderegister noch das Passregister genutzt, sondern eine dritte Datenbank, das Informationsregister. Polizeiliche Informationsregister, enthalten in der Regel Teildatenbestände aus Melderegistern und sollen - insbesondere für polizeiliche Zwecke - rund um die Uhr bereitstehen. (Diese sind nicht zu verwechseln mit den Informationsregistern nach Informationsfreiheitsgesetz, wie z.B. in Bremen). Die Einführung polizeilicher Informationsregister ist in Deutschland vielerorts geplant. Einige Bundesländer, darunter Rheinland-Pfalz, Sachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben solche Datenbanken mit Teilbeständen aus dem Melderegister sogar zentral auf Landesebene eingeführt.
In der Stadt Henningsdorf wurden (nach Auskunft des Softwareunternehmens HSH) sowohl Daten aus dem Melderegister als auch Lichtbilddaten aus dem Passregister in das online zugängliche Informationsregister eingestellt. Grundsätzlich war der Abruf der Lichtbilder nur für Fälle vorgesehen, in denen die Daten außerhalb der Dienstzeiten dringend benötigt werden, aber kein Verwaltungsmitarbeiter diese Daten bereitstellen kann. Hier stellt sich die Frage, ob in Brandenburg die gemeinsame Speicherung von personenbezogenen Daten aus zwei Registern zulässig ist oder ob die Kommune bewusst gegen Datenschutzrecht verstoßen hat. Wie viele deutsche Behörden stellen heute ähnliche Mischregister im Internet bereit?
Die Planungen für ein zentrales Bundesmelderegister nehmen inzwischen klare Formen an (siehe hierzu die Nachricht bei Philip Banse - dort ist auch ein Gesetzesentwurf abrufbar). Die vorgeschlagene Datenbank hat starke Ähnlichkeit mit den Informationsregistern der Länder. Die Gesetzesentwurf sieht zunächst keine Speicherung von biometrischen Daten vor. Technisch ist eine Ergänzung oder Verknüpfung mit Lichtbildaten selbstverständlich nicht ausgeschlossen.

(Foto: schoschie bei flickr unter CC)
Was kann die öffentliche Verwaltung also aus der Meldedaten-Panne lernen? Zum einen sollte sich eine Kommunalverwaltung nicht darauf verlassen, dass ihre Datenbanken ein unattraktives Ziel für Computerkriminelle sind. Dort wo der Zugriff auf Bürgerdaten über das Internet erfolgt, muss auf sichere Datenübertragung nach dem Stand der Technik gesetzt werden. Der Einsatz von Transport Layer Security (Übertragung per https) und Passwörtern wie hier ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Schöner wäre der Einsatz eines Verfahrens, bei dem weitestgehend sichergestellt ist, dass nur ein berechtigter Empfänger Daten erhält (etwa OSCI-Transport). Bei E-Government-Konzepten und in der Ausbildung sollte mehr auf Datenschutz und die Risikofaktoren Bequemlichkeit und Nachlässigkeit Rücksicht genommen werden. So könnte die Wahrscheinlichkeit für eine ähnliche Datenpanne in Zukunft gesenkt werden. Zum anderen sollte verhindert werden, dass durch die unkontrollierte Zusammenführung von personenbezogenen Bürgerdaten potentiell gefährliche Sammelregister entstehen, sei es nun auf kommunaler, auf Landes- oder Bundesebene.
Gesendet von C. Hanken
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