12.06.2008

Datenschutzkontrolle in der Telekommunikation durch die Betroffenen selbst

Zur Verbesserung des Datenschutzes bei Telefon- und Internetverbindungen sollte den Betroffenen selbst die Möglichkeit zur Kontrolle gegeben werden.

Wenn die Speicherung von Daten zur eigenen Person nicht vermieden werden kann und die Aufsichtsbehörden keine lückenlose Kontrolle gewährleisten können, sollten die Telekommunikationsunternehmen den Betroffenen selbst das Recht einräumen, online zu kontrollieren, wer wann auf ihre Verbindungsdaten zugegriffen hat.

Dies können zum Beispiel in Belgien die Bürgerinnen und Bürger im zentralen Melderegister. Unter https://mijndossier.rrn.fgov.be können sie nicht nur die zu ihrer Person gespeicherten Daten online einsehen, sondern auch die so genannten Logdateien, in denen automatisch die Zugriffe auf diese Daten protokolliert werden. (Vgl. auch die Schilderung von Frank Leyman in Klumpp/Kubicek/Roßnagel/Schulz: Informationelles Vertrauen für die Informationsgesellschaft).

Die Telekommunikationsunternehmen stellen ohnehin die monatlichen Abrechnungen online zum Abruf, also könnten sie den Kunden auch den Zugriff auf die zugrunde liegenden Verbindungsdaten sowie auf die Protokolldaten eröffnen. Werden solche Zugriffe angezeigt, können die Betroffenen durch die Aufsichtsbehörden überprüfen lassen, ob die Zugriffe zulässig waren.

Voraussetzung ist einer Zwangsprotokollierung solcher Zugriffe, die wie ein Fahrtenschreiber wirken muss und wie sie es bei internen Telekommunikationsanlagen bei einer Reihe von in Firmen bereits gibt, damit z.B. Betriebsräte unbefugtes Ausspionieren von Mitarbeitern feststellen können.

Da aufgrund des Gesetzes über die Vorratsdatenspeicherung, das am 1. Januar in Kraft trat, die Datenmengen und damit die Begehrlichkeiten gestiegen sind, ist eine solche vertrauensbildende Maßnahme auch unabhängig vom konkreten Telekom-Skandal zu empfehlen. So kann eine maximale Transparenz erzeugt werden, die am ehesten geeignet ist, das Vertrauen in den gesetzeskonformen Umgang mit Kundendaten wiederherzustellen bzw. zu gewinnen.

Gegen den Vorschlag kann eingewendet werden, dass Zugriffe von Sicherheitsbehörden sicherlich nicht angezeigt würden. Dies ist zunächst richtig. Solche Zugriffe im Rahmen laufender Ermittlungen sollten zwar auch protokolliert werden, also keine Ausnahme von der Zwangsprotokollierung sein, ihre Anzeige kann aber so lange gesperrt werden, wie die Ermittlungen laufen. Nach Ende der Ermittlung muss dann, wie es die derzeitigen rechtlichen Regelungen vorsehen, der Betroffene unterrichtet werden und die Sperre der Anzeige aufgehoben werden.

09.06.2008

Internetauftritt des ifib überarbeitet

Der Internetauftritt des ifib unter http://www.ifib.de wurde seit der Institutsgründung vor fünf Jahren evolutionär weiterentwickelt. Nun war es an der Zeit für einen Entwicklungssprung. Zusammen mit der WebMen Internet GmbH und dem Atelier Grunwald haben wir ein Online-Angebot zusammengestellt, das — so hoffen wir — besser strukturiert ist, attraktiver aussieht, mehr aktuelle Informationen bietet und mehr Interaktion mit den Besucherinnen und Besuchern zulässt. Die neuen Seiten sind seit heute online. Anregungen und Kommentare nehmen wir gern entgegen (gleich hier oder per E-Mail an ).

Bildschirmfoto Startseite ifib

05.06.2008

Vorschläge zur elektronischen Bürgerbeteiligung an Innenminister Schäuble übergeben

Mehr Transparenz und Konsultationen der Bürgerinnen und Bürger empfohlen

Die Bundesregierung möchte mit dem Regierungsprogramm “E-Government 2.0” auch mehr Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung übers Internet schaffen.  Das ifib hat im Auftrag des Bundesinnenministeriums gemeinsam mit Zebralog e.V. aus Berlin in einer Studie den Stand der Online-Bürgerbeteiligung in Deutschland im internationalen Vergleich beschrieben und Handlungsempfehlungen formuliert. Die Ergebnisse hat Herbert Kubicek, Geschäftsführer des ifib, bei einem Termin am 3.6. an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble übergeben und ihm dabei auch die darin enthaltenen Vorschläge näher erläutert.

“Angebote zur persönlichen Teilhabe und aktiven Beteiligung an den politischen Entscheidungsprozessen sind ein wertvolles Mittel, der zunehmenden Distanz der Bürgerinnen und Bürger zur Politik mit konkreten Maßnahmen zu begegnen”, betonte der Bundesinnenminister die Bedeutung der Studienergebnisse. Rund ein Viertel der Bevölkerung habe bereits politische Informations- und Beteiligungsangebote im Internet genutzt. 10 Mio. Menschen können sich vorstellen, E-Partizipationsangebote zu nutzen. Lokale Projekte zeigen das große Mobilisierungspotenzial der Mitmachangebote.

Die vom ifib abgegebenen Empfehlungen reichen von gezielten Online-Konsultationen Betroffener und Experten im frühen Stadium von Gesetzgebungen bis hin zu einem Förderprogramm für Nichtregierungsorganisationen, die auf diesem Feld äußerst innovativ sind. Daneben schlagen Kubicek und seine Mitautoren auf Bundesebene die Schaffung eines zentralen Registers für Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vor, wie dies in Deutschland bislang nur in Bremen umgesetzt worden ist.

Mit der Umsetzung eines Vorschlags wurden die Autoren der Studie sehr schnell beauftragt, nämlich die Ergebnisse von einem Fachpublikum über Internet beurteilen zu lassen. Auf der Website zur E-Konsultation können auch nach Abschluss der einmonatigen Online-Konsultation Kommentare nachvollzogen werden. Auch die Studie „E-Partizipation – Elektronische Beteiligung von Bevölkerung und Wirtschaft am E-Government“ kann dort heruntergeladen werden.

Prof. Kubicek und Bundesinnenminister Dr. Schäuble
(Foto: BMI/Grünewald)

02.06.2008

BIENE Wettbewerb 2008 gestartet

Der BIENE Wettbewerb (http://www.biene-wettbewerb.de) wird 2008 zum fünften Mal durchgeführt, um die besten deutschsprachigen barrierefreien Webseiten zu prämieren. Wie auch in den vergangenen Jahren führt das ifib die Auswertung der Einreichungen durch.

BIENE Logo: Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten

Das mehrstufige Verfahren zur Evaluation ist insbesondere durch die Ergebnisse einer Grundlagenstudie zur Nutzung des Web 2.0 durch Menschen mit Behinderung erweitert worden. Die Studie wurde von der Stiftung Digitale Chancen und der Aktion Mensch initiiert und in Zusammenarbeit mit dem ifib umgesetzt.

Das Prüfverfahren im BIENE Wettbewerb besteht aus Experten-Reviews und Praxis-Tests mit Betroffenen. Von Juli bis November 2008 werden die eingegangenen Beiträge nach diesem Verfahren ausgewertet und anschließend dem fachlichen Beirat des Wettbewerbs und der Jury zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.

Erfolgreiches Messedebüt auf KGSt-Forum

Alle drei Jahre trifft sich die kommunale Gemeinschaft auf dem KGSt-Forum,
das in diesem Jahr vom 28. bis 30. Mai in Bremen stattfand. Für das ifib war
dies der Anlass, sich zum ersten Mal seit Institutsgründung auf einer Messe
zu präsentieren.

ifib-Stand KGSt-Forum
(Foto: ifib/B. Schulte)

Die Bilanz ist überaus positiv: Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, den Webauftritt ihrer Kommune einem “Schnelltest” in Sachen Barrierefreiheit zu unterziehen. Großen Zuspruch erfuhr auch unser Gewinnspiel mit einem iPod nano als Hauptpreis. Zu schätzen war, wie viel ein PC-Arbeitsplatz in der öffentlichen Verwaltung pro Monat kostet. Die abgegebenen Tipps werden derzeit ausgewertet und die Ergebnisse allen
Mitspielern zugesandt. Die Preise gingen nach Ludwigslust, Isernhagen, Ludwigsburg, Bonn und Rabenau. Sofern die Gewinner nicht anwesend waren, wird Ihnen Ihr Gewinn in den nächsten Tagen zugeschickt.

Zum Webauftritt des ifib

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