Im vergangenen Monat durfte ich in der Bremischen Bürgerschaft ein Forum zu Open Data, Geodaten und Informationsfreiheit moderieren (E-Government in medias res am 18.01.2011). Unter den etwa 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren Dr. Martin Hagen (IT-Referatsleiter Bremen), Per Meyerdierks (Datenschutzbeauftragter Google Germany), Rainer Hamann (Bürgerschaftsabgeordneter) und Manfred Winderl (IT-Strategie, Direktorium München).
Es zeigte sich schnell, dass die traditionelle Behördensicht (“Qualität will bezahlt sein”) nicht ohne Weiteres mit einem - zugegebenermaßen vereinfachten - Open-Data-Grundgedanken (“Wir zahlen schon Steuern und Abgaben, also gehören die Daten der Allgemeinheit”) zusammenzubringen ist.
Josef Blömer, GIS-Koordinator beim Landkreis Diepholz, stellte die aktuelle Situation in der Praxis einer Kreisverwaltung vor: Der Landkreis Diepholz betreibt ein Geodatenportal, das zuletzt Ende 2009 grundlegend überarbeitet wurde. Geodaten werden web-basiert bereitgestellt; Kreisverwaltung und Kommunen können Geofachdaten online editieren. Für Bürger, Wirtschaft, Verbände und Sicherheitbehörden besteht die Möglichkeit, online ergänzende Skizzen und Zeichnungen zu erstellen.
Blömer betonte, dass die von der Verwaltung bereitgestellten Daten (wie Rasterdaten, digitale Orthophotos und Vektordaten) hohe Anforderungen an Aktualität, geometrische Genauigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit erfüllen. Weitere Qualitätsmerkmale seien Umfang der Sachinformationen und Attributierung (Zuordnung von Objekten zu Ortsdaten) sowie Konsistenz der Datenmodellierung und logische Gültigkeit. Es sei ein besonderes Merkmal der durch die Verwaltung bereitgestellten Geobasisdaten, dass ausführlich und korrekt dokumentiert werde. So werden etwa Luftbildaufnahmen (Orthophotos) mit zahlreichen Metadaten versehen (Bearbeitungsgrundlage, Erstellungs- und Änderungsdatum, Bearbeiterin mit Telefonnummer, verantwortliche Stelle, Datenherkunft, Auflösung, Datum der Datenbankaufnahme). Die in Überfliegungen aufgenommenen Orthofotos bieten eine Auflösung von etwa 20 cm je Bildpunkt (die neusten GeoEye-Satellitenaufnahmen für Google Maps werden bestenfalls mit 50 cm / Bildpunkt bereitgestellt).
Für Blömer steht es außer Frage, dass jemand, der durch qualitativ hochwertige Geodaten einen Nutzen erlangt - etwa Unterstützung in Entscheidungsprozessen - sich auch an den Kosten beteiligen soll, die für die Produktion anfallen.
Die Abgabe von amtlichen Geobasisdaten sei durch Kostenordnungen für das amtliche Vermessungswesen in den jeweiligen Bundesländern geregelt (z.B. VermKostO Niedersachsen). Privatwirtschaftliche Geodatendienstleister beziehen Geodaten (Hauskoordinaten, Straßennetz, Digitales Landschaftsmodell, etc.) zentral über das Geodatenzentrum bzw. die Service- und Auskunftsstellen der Bundesländer.
Über die Gebühren gemäß der Richtlinie der AdV könne der Staat eine angemessene Refinanzierung erlangen, jedoch keine Vollkostendeckung. Die Gebührenempfehlungen seien am Bedarf der Geodateninfrastruktur in Europa (INSPIRE) und Deutschland ausgerichtet.
Vor diesem Hintergrund kommt Blömer zu dem Fazit: Falls in Zukunft die Abgabe bestimmter Geobasisdaten kostenlos erfolgen soll, ist zunächst die Politik gefragt.
Argumente für die Position “Eine freie Gesellschaft braucht offene Daten” wurden durch Daniel Dietrich (Vorsitzender des Opendata Network e.V.) zusammengestellt.
Die Open Data Bewegung hat sich die Öffnung von Staat und Verwaltung auf die Fahne geschrieben. Bürgerinnen und Bürgern soll ein freier und ungehinderter Zugang zu Informationen und Daten aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung möglich gemacht werden. Von einer offenen Datenbereitstellung werden zahlreiche Vorteile erwartet: Durch Transparenz werde das Vertrauen in die Verwaltung erhöhen, die Kenntnis der Datengrundlagen könne Partizipationsprozesse anregen und nicht zuletzt hätte die offene und freie Datenbereitstellung positive Auswirkungen auf Wissenschaft und Wirtschaft.
Bei der Festlegung von Preismodellen gibt die Open Data Bewegung zu bedenken, dass es sich um nahezu ohne Mehrkosten verlustfrei reproduzierbare digitale Güter handle. Demgemäß sei zwar die Bereitstellung der ersten Kopie zu bezahlen - über Steuern und Gebühren - danach sei aber zu gewährleisten, dass die öffentlichen Daten ohne weitere Kosten frei weiterverwendet werden können.
Statt wie bisher alle weiteren Rechte vorzubehalten, sollten freie Lizenzformen wie Creative Commons und für Datenbanken Open Database License (ODbL) oder Public Domain Dedication and Licence (PDDL) gewählt werden.
Auch Geobasisdaten seien als typische öffentliche Daten anzusehen und damit nach Erstattung des Erhebungsaufwands gemeinfrei oder zumindest unter freien Lizenzen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollten Kartenanwendungen mit offenen Schnittstellen arbeiteten, um Verknüpfungen zwischen Diensten zu ermöglichen. (Auf Mashup-Anwendungen - wie Mapumental oder Mapnificent - hatte am Tag zuvor auch schon Dr. Hagen hingewiesen.)
In Europa gibt es durchaus schon Beispiele dafür, dass Geodaten frei zur Verfügung gestellt werden. In der Schweiz können Bund und Kantone zwar Gebühren für den Zugang zu Geobasisdaten und deren Nutzung erheben; es gibt aber auch eine große Menge kostenloser Geodaten (swisstopo). Dass es bei politischem Willen möglich ist, Geobasisdaten kostenfrei bereit zu stellen, veranschaulichen die Beispiele Großbritannien und Norwegen. Die Daten bis zum Maßstab 1:10000 sind dort häufig sogar für kommerzielle Zwecke freigegeben.
Ein in diesem Zusammenhang bemerkenswertes Projekt ist OpenStreetMap. Hier werden Geodaten überwiegend unter den Lizenzen Creative Commons Attribution Share-Alike 2.0 und Open Database License veröffentlicht. Es werden auch Metadaten erfasst und die Datenqualität ist dort, wo sich viele Menschen sich am Projekt beteiligen, erstaunlich hoch.

Bild: Nordwesteuropa, NASA
Meyerdierks (Google Deutschland) wies darauf hin, dass auch viele andere Geodaten heute schon als Open Data verfügbar sind (etwa NASA Satellitenfotos). Google sei für seine unentgeltlich bereitgestellten - werbefinanzierten - Dienste jedoch in großem Maße darauf angewiesen, Basisdaten von Verwaltung und Geo-Dienstleistern einzukaufen.
Manfred Winderl merkte an, dass München damit beginnt, Datenbestände des Stadt für die allgemeine Auswertung bereitzustellen und dazu einen Ideenwettbewerb durchgeführt hat (http://mogdy.liqd.net/instance/mogdy).
Er stellte darüber hinaus die Frage, ob und inwieweit die Vereinfachung des technischen Zugangs zu Daten auch ein Schritt in die Richtung von Barrierefreiheit - im Sinne der BITV - sein könne.
Im Anschluss an das Forum erläuterte Prof. Herbert Kubicek die “Bremer Empfehlung zu Open Government Data” (siehe Beitrag vom 16.01.2011). Er stellte das Informationsfreiheitsgesetz Bremen und das elektronische Informationsregister als Möglichkeit dar, die offene Datenbereitstellung im Kontext existierender rechtlicher Vorgaben zu verwirklichen.
Dr. Hagen (IT-Referatsleiter bei der Senatorin für Finanzen) betonte in diesem Zusammenhang, dass dies sich gut in die in Bremen seit langem verfolgte Strategie einer transparenten Verwaltung einfüge.
Rainer Hamann schließlich wusste aus der Bürgerschaft zu berichten, dass noch vor den Wahlen zu erwartenden Änderungen des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes dazu beitragen werden, Informationszugang und Verwaltungstransparenz in Bremen weiter voranzubringen (siehe: Bericht und Dringlichkeitsantrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 15.02.2011).
Über die Konferenz “E-Government in medias res” am 17. und 18.01.2011 in Bremen habe ich an anderer Stelle bereits stückweise berichtet.
Gesendet von C. Hanken
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Das ifib beteiligt sich aktiv am Bildungskongress “Keine Bildung ohne Medien” der am 24. und 25. März in Berlin stattfindet. Der Kongress zielt u.a. darauf ab, die Öffentlichkeit für die Notwendigkeit einer breiten Förderung von Medienkompetenz in unterschiedlichen Handlungsfeldern zu sensibilisieren. Basierend auf dem medienpädagogischen Manifest vom Frühjahr 2009 solle die dort gemachte Vorschläge und Forderungen konkretisiert und Möglichkeiten der Umsetzung diskutiert werden. Das Manifest kann noch bis zum 15.3. unterzeichnet werden.
Stefan Welling vom ifib und Klaus Rummler aus dem Arbeitsbereich Medienpädagogik der Universität Bremen führen dazu im Rahmen des Kongress eine Arbeitsgruppe zum Thema “Medienbildung und soziale Ungleichheit - Kinder und Jugendliche aus benachteiligenden Verhältnissen besser fördern” durch.
Aufgrund des großen öffentlichen Interesses besteht leider keine Möglichkeit mehr, sich zum Kongress anzumelden. Es laufen aber Vorbereitungen, den Kongress live im Internet zu übertragen. Informationen dazu werden auf der Kongressseite - http://www.keine-bildung-ohne-medien.de - veröffentlicht.
Gesendet von S. Welling
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Nach Angabe der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) haben Anfang Februar 2011 bereits mehr als 40 Diensteanbieter ein Berechtigungszertifikat zum Auslesen bestimmter nPA-Daten erhalten.
Die AusweisApp für Windows XP, Vista und 7 steht (nach Anlaufschwierigkeiten im November 2010) seit Januar 2011 unter https://www.ausweisapp.bund.de zum Herunterladen bereit.
Aber für wie viele Dienste lässt sich der Ausweis heute am 04.02.2011 schon nutzen?
Anfang Februar 2011 haben - sage und schreibe - sieben Anbieter (weltweit) den neuen Personalausweis in Online-Dienste integriert. (Dr. Martin Bartonitz vermutete am 30.01. sogar noch, dass überhaupt kein nPA-Dienst online ist.)
Dafür könnte es verschiedene Erklärungen geben. Etwa: Die Inhaber von Berechtigungszertifikaten halten die Onlinestellung ihres nPA-Dienstes nicht für dringlich, da sie nicht erwarten, dass schon eine Nachfrage besteht (vgl. Kubicek: Schlechte Aussichten für den elektronischen Identitätsnachweis auf dem neuen Personalausweis). Oder: Die technisch-organisatorisch Komplexität der Einbindung des nPA-Service wurde unterschätzt. Auch denkbar: Die Anbieter möchten Kinderkrankheiten der einzubindenden Komponenten aussitzen.
Zum Einsatz kommen eID-Services von drei Anbietern: Bundesdruckerei, bremen online services und init.
Der Service der Bundesdruckerei wird bislang für einen Online-Versicherungsdienstleister (HUK24), eine Auskunftei (SCHUFA) sowie zwei Makler-Portale (VDG und GDV) verwendet.
Der eID-Service von bremen online services wird für die Deutsche Emissionshandelsstelle und das eigene Kundenportal eingesetzt.
Der init-eID-Dienst kann bei der Bundesagentur für Arbeit für Online-Dienste zum Kindergeld genutzt werden.
In den Startlöchern stehen allyve, bremen.online (Anonymer Bürgersafe / Personalisierter Bürgersafe) und die Versicherungen Allianz und Cosmos. Die Deutsche Rentenversicherung will mit mit dem nPA die Einsichtnahme in das persönlichen Rentenkonto ermöglichen (heute schon mit Signaturkarte umgesetzt). Die bei “mein service-bw” eingebundene OPENLiMiT SignCubes-Anwendung zur Registrierung mit Signaturkarte (aktuell mit 2009 abgelaufenem Zertifikat) soll zukünftig auch mit dem nPA nutzbar sein. Auch die elektronische Steuererklärung ELSTER, die bisher auf die qualifizierte elektronische Signatur nach Signaturgesetz und die ELSTER-Signatur gesetzt hat soll demnächst mit dem nPA laufen.
Abschließend noch ein kleiner Hinweis auf eine “Offline”-Anwendung des nPA: Anfang März 2011 soll der neue Personalausweis sich nutzen lassen, um unentgeltlich das CeBIT-Messegelände zu betreten.
Gesendet von C. Hanken
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Da es im Projekt draufhaber.tv insbesondere um nutzergenerierte Medieninhalte von Jugendlichen auf einer Community-Plattform geht, beschäftigen wir uns auch mit der Frage, ob, und wenn ja, wie sich ein Verfallsdatum für bestimmte Inhalte auf der Plattform umsetzen lässt.
Elektronisch verfügbare Inhalte sind - wenn man von verlustbehafteten Formatkonvertierungen und Beschädigungen an sämtlichen Speichermedien absieht - in gleichbleibender Qualität beliebig lange verwendbar. So können sich etwa Jugendsünden, die durch Mitschüler filmisch dokumentiert und ins Internet gestellt wurden, auch noch nach vielen Jahren schädlich auf die eigene Darstellung im Netz auswirken.
Gibt es eine technische Lösung für diese Problemstellung? Kann man das Internet durch Verschlüsselung und Digitales Rechte- (bzw. Beschränkungs-) Management (DRM) etwas vergesslicher machen? Kann es gar so etwas wie einen digitalen Radiergummi geben?
Die an der Universität Saarbrücken entwickelte Software X-Pire, die nach der am 11.01.2011 vom BMELV organisierten Dialogveranstaltung “Verbraucher im Netz” eine hohe Medienbeachtung fand (angefangen mit der Süddeutschen), verspricht “Bilder mit einem digitalen Verfallsdatum”. Inwieweit kann die Software die Versprechen einlösen?
Ein kurzer Testlauf der X-Pire Firefox-Erweiterung im ifib machte deutlich, dass die Installation und Nutzung der Software - zumindest im derzeitigen Entwicklungsstadium - einige über Basiswissen hinausgehende IT-Kenntnisse voraussetzt. Es kann auch nach Verbesserungen der Benutzerschnittstelle nicht erwartet werden, dass sich die Software nahtlos in gewohnte Abläufe in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Flickr einbinden lässt. Nicht zuletzt die vorgesehene Mensch-oder-Maschine-Prüfung durch CAPTCHA und die unumgehbare Zwischenschaltung eines Schlüsselservers stellen erhebliche Einschränkungen des Nutzungskomforts dar.

Bild: Blick in eine verschlüsselte X-Pire-Bilddatei
Die durch IT-Fachleute und Journalisten getroffenen Einschätzungen reichen von milder bis zu vernichtender Kritik (SPON titelte: “Warum der Radiergummi fürs Web versagen muss”). Wesentliche Kritikpunkte sind:
(a) Nutzerinnen und Nutzer, die Inhalte einstellen, ohne sich darüber Gedanken zu machen, wer diese Inhalte später einmal sehen könnte, werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für Verfallsdaten interessieren und erst recht nicht kostenpflichtige (Abo!) Spezialsoftware einsetzen.
(b) Schlüsselserver bieten ein interessantes Angriffsziel. Etwa könnten gefälschte Firefox-Erweiterungen und Plugins und Erweiterungen für andere Browser Schlüssel einsammeln und auf Servern des Angreifers speichern. Ein ähnlicher Einwand wurde auch schon gegen das an der Universität Washington entwickelte komplexere Vanish-System vorgebracht.
(c) Der Schlüsselserver-Betreiber wäre in der Lage, detaillierte Nutzungsdaten zu sammeln.
(d) Wenn die Schlüsselserver-Infrastruktur zerstört würde, könnten keine der geschützten Daten mehr angezeigt werden.
(e) Es besteht kein Schutz gegen Bildschirmaufzeichnungen und automatisierte Verfahren, die in der Lage sind, CAPTCHA-Aufgaben zu lösen.
Eine DRM-basierter Ansatz wie bei X-Prire erscheint nach alldem für draufhaber.tv nicht als geeignet.
Auf welche andere Weise könnte mit dem Problem umgegangen werden?
Es ist wohl nicht praktikabel, generell das Erreichen der Volljährigkeit mit einer Namensänderung zu verbinden (Vorschlag von Google CEO Eric Schmidt).
Einige Kleinigkeiten können ohne Bedienbarkeitseinschränkungen technisch umgesetzt werden. Zum einen sollte bei der Datenübertragung TLS / https verwendet werden, soweit dies serverseitig geleistet werden kann. Zum anderen sollte für bestimmte Kategorien von Mediendateien (etwa Entwürfe) eine Frist voreingestellt werden, nach der die Dateien vom Server entfernt werden (verbunden mit einem Nutzerhinweis und einer Verlängerungsmöglichkeit).
Wichtiger als Technik dürfte bei einer Internet-Community mit Jugendlichen allerdings eine regelmäßig anwesende Moderation und Unterstützung sein (ggf. auch Online-“Streetworker”). Nicht zuletzt ist die Vermittlung von Medienkompetenz, insbesondere durch Elternhaus, Schule und gemeinnützige Organisationen, wichtiger als jede nachträgliche technische Schadensbegrenzungsmaßnahme.
Gesendet von C. Hanken
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Evaluation und Novellierung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes liefern wertvolle Hinweise für aktuelle Open Government Data Initiativen (Teil 2)
Das 2006 verabschiedete Bremer Informationsfreiheitsgesetz hat mit der Verpflichtung der Behörden zur pro-aktiven Veröffentlichung bestimmter Arten von Dokumenten und dem zentralen Zugriff über ein gemeinsames Register als erste und bisher einzige gesetzliche Regelung in Deutschland wesentliche Punkte realisiert, die aktuell unter der Bezeichnung Open Government Data gefordert und von der Bundesregierung angekündigt werden. Im ersten Teil dieses Berichts wurde behauptet, dass man bei der Planung und Umsetzung einer Open Government Data Plattform viel aus den Bremer Erfahrungen lernen kann. Dies ist deshalb möglich, weil diese Erfahrungen in einer wissenschaftlichen Evaluation durch das ifib aufgearbeitet und aufbereitet worden sind. Sie sind zwar schon im Juni des vergangenen Jahres auf der Konferenz Informationsfreiheit - die nächste Generation vorgestellt worden, zu der der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern eingeladen hatte (http://www.lfd.m-v.de/dschutz/veransta/inffrei/index-inf.html) Aus aktuellem Anlass wird nun auch der vollständige Bericht zugänglich gemacht, den Herbert Kubicek und Barbara Lippa in Zusammenarbeit mit Vertretern der Senatorin für Finanzen und der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erstellt haben
Die erste sozialwissenschaftliche Evaluation eines IFG
Weil es unterschiedliche Bedenken bei den parlamentarischen Beratungen des BremIFG gab, wurde als Kompromiss eine Befristung auf sechs Jahre und in § 13 die Verpflichtung zu eine wissenschaftlichen Überprüfung der Auswirkungen dieses Gesetzes nach vier Jahren vorgeschrieben. Um diese auf eine solide Grundlage zu stellen, hat die zuständige Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) mit dieser wissenschaftlichen Evaluation beauftragt. Zum ersten Mal wurde damit in der Geschichte der deutschen Informationsfreiheitsgesetze eine Evaluation auf empirischer sozialwissenschaftlicher Basis vorgenommen.
Die vorgeschriebene Überprüfung der Auswirkungen geht weit über eine Analyse der Inanspruchnahme hinaus. Gedacht hatte der Gesetzgeber in erster Linie an die (teilweise befürchteten negativen) organisatorischen und finanziellen Auswirkungen auf die Behörden. Aber zur Evaluation der Auswirkungen gehört auch die Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger die neuen Rechte überhaupt wahrnehmen, und zwar im doppelten Sinne des Wortes, also erstens kennen und zweitens dann auch nutzen. Daher wurden für die Evaluation mehrere Erhebungen kombiniert:
- In einer repräsentativen telefonischen Bevölkerungsumfrage wurden die Bekanntheit des Gesetzes sowie des zentralen elektronischen Informationsregisters, die Kenntnisse über die Inhalte des Gesetzes, bisheriger Informationsbedarf sowie das Informationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger, aber auch mögliche Nutzungsbarrieren ermittelt.
- In einer Online-Befragung wurden die Benutzerinnen und Benutzer des zentralen Registers nach ihrer bisherigen Nutzung und Zufriedenheit mit diesem Angebot befragt. Ferner wurden hier auch Einstellungen in Bezug auf das Gesetz sowie zur Politik und Verwaltung selbst abgefragt.
- Durch eine Logfile-Analyse wurden die Zugriffe auf das Register ermittelt.
- Eine schriftliche Befragung der Bremischen Behörden sowie vertiefende Interviews mit den IFG-Beauftragten der Ressorts bezogen sich auf die interne Organisation zur Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen sowie die Arbeitsschritte, Aufwände und eventuellen Probleme im Zusammenhang mit den Veröffentlichungspflichten und der Antragsbearbeitung.
Nicht behandelt wurden in dieser Evaluation die rechtlichen Fragen nach der angemessenen Formulierung und Gewichtung der Verweigerungsgründe sowie einzelne Unklarheiten in der Gesetzesformulierung, die im Zuge der Anwendung des Gesetzes festgestellt wurden. Hierzu hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einen eigenen Bericht vorgelegt.
Befunde und Empfehlungen
Der etwas über 100 Seiten umfassende Bericht gibt die Befunde dieser Erhebungen ausführlich wieder und leitet daraus eine Reihe von Empfehlungen für eine Novellierung ab. So wird ua. festgestellt und empfohlen:
- Die im Gesetz vorgesehene statistische Erfassung der Anträge liefert keine validen Daten, da vielfach Auskünfte gegeben, aber nicht erfasst werden. Daher kann in Zukunft darauf verzichtet werden.
- Die Bezeichnung Informationsfreiheitsgesetz wird teilweise missverstanden als Garantie des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Daher sollte in der Kurzbezeichnung des novellierten Gesetzes der Zugang betont werden (Bremer Informationszugangsgesetz).
- Das zentrale Informationsregister kannten in der repräsentativen Telefonumfrage mehr Bürgerinnen und Bürger als das Gesetz. Es wird in der Telefonumfrage und von den Nutzern positiv gewürdigt. Im Detail sollten die Suchfunktion und die Darstellung der Ergebnisse allerdings noch weiter verbessert werden.
- Die im Gesetz als Regelfall vorgesehene Antragstellung ist in der Praxis die Ausnahme. Die Anzahl der Suchanfragen im zentralen Register beträgt ein Vielfaches der Anzahl der gestellten Anträge. Insofern hat sich dieser Ansatz zweifelsfrei bewährt. Der Katalog der zu veröffentlichenden sonstigen Dokumente in der entsprechenden Rechtsverordnung sollte erweitert werden.
- Auf der Seite der Verwaltung hält sich der Aufwand nicht nur wegen der geringen Anzahl von Anträgen in Grenzen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für das Heraussuchen und Prüfen begehrter Dokumente liegt bei drei Stunden.
- Bei der pro-aktiven Veröffentlichung gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ressorts. Hier besteht auch Unsicherheit, was mit den im Gesetz so genannten sonstigen Dokumenten gemeint ist. Daher werden eine klarere formulierte Anordnung und eine ergänzende Schulung vorgeschlagen.
- Insgesamt wird in den Behörden zwar eine Tendenz hin zu mehr Veröffentlichung über das Internet festgestellt. Diese mündet jedoch nicht immer auch in das zentrale Informationsregister. Dazu ist noch mehr Aufklärungsarbeit in den Behörden zu leisten.
- Die Rolle der vom Gesetz vorgesehenen IFG Beauftragten in jeder Behörde wird von den betroffenen Personen und den Behördenleitungen unterschiedlich wahrgenommen. Oft führen sie nur die Statistik. Ihre Rolle könnte stärker in der Vermittlung zwischen Bürgern und den Stelle, die über die begehrten Information verfügen, bestehen.
Umsetzung der Empfehlungen in der Gesetzesnovellierung
Der Evaluationsbericht wurde der Senatorin für Finanzen im Februar 2010 übergeben. Im April 2010 hat der Senat die Bürgerschaft über die Ergebnisse und die daraus zu ziehenden Konsequenzen unterrichtet (Drucksache 17/1279 v. 27.4.2010). Er hat sich dabei weitestgehend den Empfehlungen des ifib angeschlossen.
Im September 2010 hat der Senat dann der Bürgerschaft einen Entwurf für das erste Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes zugeleitet. Darin wurden die Empfehlungen, die den Gesetzestext betreffen, konkret umgesetzt. Insbesondere wurde die Liste der zu veröffentlichenden Dokumente ausgeweitet. Der entsprechende Absatz in § 11 soll nun lauten (Änderungen fett):
“(4) Die Behörden sollen die in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Pläne, Verzeichnisse und Verwaltungsvorschriften sowie weitere geeignete Informationen ohne Angaben von personenbezogenen Daten und Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen in elektronischer Form zugänglich machen und an das elektronische Informationsregister nach Absatz 5 melden. Weitere geeignete Informationen sind insbesondere Handlungsempfehlungen, Statistiken, Gutachten, Berichte, Broschüren, bei den Behörden vorhandene gerichtliche Entscheidungen, Informationen, zu denen bereits nach diesem Gesetz Zugang gewährt wurde, Senatsvorlagen nach Beschlussfassung, Mitteilungen an die Bürgerschaft sowie Unterlagen, Protokolle und Beschlüsse öffentlicher Sitzungen. “
Viele andere Empfehlungen müssen nicht durch Änderungen des Gesetzestextes umgesetzt werden, sondern durch die konkretisierenden Verordnungen, Organisationsanweisungen, technische Änderungen und konkretes Tun.
Maschinell weiterverarbeitbare Formate
Der von der Open Data Bewegung geforderte Zugang zu Daten in maschinell weiterverarbeitbaren (offenen) Formaten wird in der Evaluation nicht explizit angesprochen. Rechtlich stehen dem keine Formulierungen des Gesetzes in der alten wie in der vorgeschlagenen neuen Fassung entgegen. Gegenstand sind amtliche Informationen. Diese werden in § 1 definiert als jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art der Speicherung. Dazu gehören Akten, Briefe und andere Schriftstücke, Broschüren, Karteikarten und auch Daten in Datenbanken. Das bisher vor allem PDF-Dokumente veröffentlicht werden, liegt zum einen an dem noch kurzen Katalog der zu veröffentlichenden Dokumenten und an einer noch fehlenden Nachfrage nach anderen Formaten. Mit der beabsichtigten Erweiterung der Katalogs dürfte sich dies ändern. In der Bremer Empfehlung zu Open Government Data hat die Senatorin für Finanzen angekündigt, diese Forderung der Open Data Initiativen zu unterstützen und zusammen mit den IFG-Beauftragten nach praktikablen Lösungen zu suchen. Den die Umsetzung dieser Forderung ist nicht trivial, weil viele noch in Betrieb befindliche Datenbanken gar keine Export-Schnittstellen haben.
Gesendet von Herbert Kubicek
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