Als ich vor einigen Tagen über Bemühungen des Open Data Network e.V. zur Befreiung deutscher Behördendaten berichtete, habe ich es versäumt, einige Worte zum Stand der Dinge in Bremen anzufügen. Das möchte ich kurz nachholen.
Die Freie Hansestadt Bremen ist dank des zentralen Informationsregisters für Bremen und Bremerhaven (http://www.informationsregister.bremen.de) anderen Verwaltungen in Sachen Informationsfreiheit einen großen Schritt voraus. In diesem Register werden amtliche Dokumente bereitgestellt, die nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) freigegeben sind. Mir wurde durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und bremen.online bestätigt, dass sich der urheberrechtliche Schutz an den IFG-Dokumenten auf ein Änderungsverbot und die Pflicht zur Namensnennung der Behörde beschränkt (wohl Behandlung als “amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind” gemäß § 5 UrhG).
Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, auf die im Informationsregister verwiesen wird, stehen leider nur unter restriktiveren Bedingungen im Gesetzesportal bereit, da die konsolidierten Fassungen durch den Verlag C.H. Beck erstellt werden.
Unter den Dokumenten im Register sind mehr als 1.000 PDFs aus Senat, Deputation und Ausschüssen. Die Veröffentlichung von elektronischen Dokumenten im Informationsregister ist in Bremen heute nichts Ungewöhnliches mehr (der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, die Senatorin für Finanzen und die SAFGJS - sind bisher die größten Inhaltslieferanten).
Dreißig im Register aufgeführte Geschäftsverteilungs-, Organisations- und Aktenpläne liegen nur in Papierform vor und lassen sich in der entsprechenden Behörde vor Ort einsehen.
Das Informationsregister ist eine großartige Quellensammlung für Journalisten, Wissenschaftler und Personen, die sich für detaillierte Verwaltungsinformationen zu einem bestimmten Thema interessieren.
Das Informationsfreiheitsgesetz könnte in einem nächsten Schritt als Katalysator für die offene Bereitstellung von Verwaltungsdaten wirken.
Bisher werden im IFG-Register überwiegend zum Lesen aufbereitete PDFs veröffentlicht, deren Inhalte teilweise nicht ohne Texterkennungs-Einsatz für Rechner auslesbar sind (es wurden zahlreiche Scans in Faxqualität eingestellt).
In Dokumenten enthaltene Daten sind derzeit nicht mit Zusatzinformationen zum maschinellen Auslesen und Verlinkungen versehen. Daher ist eine strukturierte Zusammenstellung enthaltener Daten - etwa zur Darstellung in einem neuen Kontext - und eine Weiterverwendung in Datenbanken wie CKAN (Comprehensive Knowledge Archive Network) unmöglich.
Die offene Bereitstellung von Daten mit Geobezug ist für verknüpfende Anwendungen besonders spannend und sollte vorangetrieben werden. (Als positives Beispiel kann ein Dokument mit Gauss-Krüger-Koordinaten für Fluglärmschutzzonen im Informationsregister genannt werden.)
Zudem sollte geprüft werden, wie die Datenbanken des Statistischen Landesamts Bremen sich mit den IFG-Informationen zusammenbringen lassen.
Vielleicht kann ja der eine oder andere dieser Gedanken noch im Rahmen der aktuellen Evaluierung des BremIFG eine Rolle spielen. A propos: Aktuelle Informationen zur IFG-Evaluierung gibt es am 5.7. in Schwerin, Anmeldungen beim Veranstalter sind noch bis zum 24.6.2010 möglich.

Foto: C. Hanken unter CC by-3.0-de - “Transparenz”
Update: Dieser Artikel ist am 13.08.2010 - mit Anpassungen - auch im Open Data Blog erschienen. http://opendata-network.org/2010/08/freier-informationszugang-in-bremen/
Gesendet von C. Hanken
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Ergebnisse eines internationalen Vergleichs: Sicherheit und Datenschutz werden nicht honoriert
Im November 2010 wird erstmals der neue, nun elektronische Personalausweis ausgegeben. Wie der Reisepaß enthält auch er einen RFID Chip, der jedoch nicht nur bei Grenz- und Polizeikontrollen eingesetzt wird. Auf ihm kann auf Antrag - zusätzlich ein elektronischer Identitätsnachweis freigeschaltet werden, mit dem man sich im Internet gegenüber berechtigten Stellen identifizieren kann. Das Verfahrens entspricht hohen technischen Sicherheitsanforderungen, bietet ein Maximum an Datenschutz und als einziges in Europa eine wechselseitiges Authentifizierung, weil die Stelle, die auf die Identitätsdaten zugreifen will, sich zunächst selbst authentifizieren und die entsprechende Berechtigung nachweisen muß. Von dieser eID Funktion wird eine Verbesserung der Internetsicherheit, insbesondere in Bezug auf Identitätsdiebstahl und damit auch eine stärkere Nutzung von E-Government und E-Commerce-Anwendungen erwartet.
Andere Länder haben bereits früher solche eID Verfahren eingeführt. In einem von der Volkswagen Stiftung geförderten Projekt wurden zusammen mit jeweiligen nationalen Partnern acht Länderfallstudien nach einem gemeinsamen Konzept erstellt. Zunächst wurden die den deutschen Planungen ähnlichen eID Systeme in Belgien, Österreich und Spanien verglichen, und anschließend die mehr oder weniger abweichenden Systeme in Dänemark, Estland. Finnland und Schweden.
In keinem der untersuchten Länder hat die Einführung der eID zu einer nachweisbaren Steigerung der Online-Nutzung im E-Government und/oder E-Commerce geführt. Die höchsten Nutzungsraten bei der elektronischen Steuererklärung erreichen die Länder, die mit Software-Zertifikaten arbeiten, keine Datenschutzbedenken gegen die Verwendung des einheitlichen Personenkennzeichens haben, das Alter und Geschlecht offenbart und die das eID-Management mit den Banken abstimmen und teilweise an diese in Lizenz vergeben haben.
Die acht Länderstudien und die vergleichenden Beiträge sind in der Zeitschrift Identity in the Information Society erschienen.
Die Darstellung der Methode und des theoretischen Ansatzes sowie die beiden vergleichenden Analysen können auch hier nach dem Open Access Prinzip heruntergeladen werden:
Herbert Kubicek
Introduction: conceptual framework and research design for a comparative analysis of national eID Management Systems in selected European countries
DOI: 10.1007/s12394-010-0052-0
Herbert Kubicek und Torsten Noack
The path dependency of national electronic identities
A comparison of innovation processes in four European countries
DOI: 10.1007/s12394-010-0050-2
Herbert Kubicek und Torsten Noack
Different countries - different paths.
Extended comparison of the introduction of eIDs in eight European countries.
DOI: 10.1007/s12394-010-0063-x

Bildquelle: Bundesministerium des Innern
Gesendet von Herbert Kubicek
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Das Institut für Informationsmanagement Bremen evaluiert das Pilotprojekt “hessen.eEducation”
In den Bundesländern wird seit einigen Jahren an Konzepten zur Förderung von E-Learning im Schulbereich gearbeitet. Darunter wird im engeren Sinne der zeit- und ortsunabhängige Zugriff auf und das Arbeiten mit Lern- und Lehrmaterialien durch Schüler/innen und Lehrkräfte verstanden, sowie die Möglichkeit in “virtuellen Klassenräumen” oder “virtuellen Lehrerzimmern” zu kommunizieren und zu kooperieren. Als informationstechnische Basis dient dafür ein sogenanntes Lernmanagementsystem (LMS) bzw. eine Lernplattform, die in der Regel über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Ein zweiter Kernbereich ist die Bereitstellung von digitalen Materialien (Content) für Lern- und Lehrprozesse über geeignete Mediendistributionsverfahren.
Im Sommer 2009 startete das Land Hessen gemeinsam T-Systems das Pilotprojekt hessen.eEducation als Public-Private-Partnership, um die Lernplattform Edunex zu erproben. Insgesamt 100 Schulen wurden in das Projekt aufgenommen - darunter eine Vielzahl von Schulformen und Klassenstufen: Grundschulen, Förderschulen, Haupt- und Realschulen, Gymnasien, Gesamt- und Berufsschulen, Abendschulen uvm.
Das Institut für Informationsmanagement Bremen hat vom Hessischen Kultusministerium den Auftrag erhalten, das Projekt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Lehrerbildung wissenschaftlich zu evaluieren mit dem Ziel, den Entwicklungsstand der 100 teilnehmenden Schulen mit E-Learning und Lernplattformen mit Abschluss des Pilotprojektes kennen zu lernen und Orientierungshilfen und Entscheidungskriterien für Land und Schulträger zu gewinnen. Dazu wird auf verschiedene quantitative wie auch qualitative Methoden zurückgegriffen. Nach Gesprächen mit Projektinitiatoren und -koordinatoren wird derzeit eine Onlinebefragung der Lehrkräfte, Administrator/innen und Schulleitungen durchgeführt. Im kommenden Herbst werden Fallstudien an mehreren Projektschulen stattfinden.
Gesendet von L. Karbautzki
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Zusammen mit dem Lehrstuhl für Mediendidaktik und Wissensmanagement an der Universität Duisburg und dem Institut für Schulforschung an der Universität Dortmundveranstaltet das ifib im Rahmen der 8. e-Learning Fachtagung Informatik - DeLFI 2010 am 15.10.2010 einen gemeinsamen Workshop und lädt alle Interessierten bis zum 15.06.2010 zur Einreichung von Beiträgen ein.
Schulen stehen aktuell vor der Herausforderung für die ubiquitäre Nutzung digitaler Medien, wie sie in anderen Lebensbereichen mehr und mehr stattfindet, Infrastrukturkonzepte zu entwickeln und zu implementieren. Hierbei müssen aber nicht nur Fragen der Hardwareausstattung und Raumgestaltung geklärt werden, wichtiger noch sind Konzepte zur curricularen Einbettung der Medienarbeit, zur Schul- und Personalentwicklung sowie Supportkonzepte für Schulen und Lehrkräfte. Im Workshop werden aktuelle Konzepte und Erfahrungen mit der Umsetzung solcher Infrastruktur-Ansätze an Schulen dargestellt und diskutiert. Der Workshop will Wissenschaftler/innen mit Lehrenden und Verantwortlichen aus dem Schulbereich zusammenbringen.
Alle weiteren Informationen zum Workshop finden sie hier
Gesendet von S. Welling
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Am Wochenende konnte ich am ersten OpenData Hackday in Berlin teilnehmen. Das vom Open Data Network e.V. organisierte barcampartige Event am Veranstaltungsort der re:publica und re:campaign (Kalkscheune in Berlin) sollte Akteure zusammenführen, die daran interessiert sind, den Zugang zu offenen und gemeinfreien Verwaltungsinformationen zu verbessern. Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an Programmierer, die sich damit beschäftigen, Verwaltungsdaten durch eigene Anwendungen und Visualisierungen für Bürger zu erschließen und in Form von Mashups neue Nutzungsmöglichkeiten auszuloten.
Da es in der Regel keinen direkten Zugang auf die bei Behörden gespeicherten Rohdaten gibt, müssen sich Anwendungen derzeit häufig mit dem Auslesen von Inhalten aus Webseiten behelfen (screen scraping auf Präsentationsebene). Ein solches Vorgehen kann jedoch in Konflikt mit dem Urheber- und Datenbankrecht stehen (Hören, Skriptum Internetrecht, Februar 2010, S. 124 ff.; Schulzki-Haddouti, KoopTech, 2008, Abschnitt 3.1.3.3) und ist - verglichen mit der Datenübergabe über vereinbarte Schnittstellen - fehleranfällig.
Die Arbeit mit Verwaltungsinformationen wäre deutlich einfacher, wenn mehr Behörden einige der folgenden Anregungen für die Veröffentlichung von Informationen aufgreifen würden (ähnlich auch Eaves, 2009):
- Gemeinfreie Inhalte der Öffentlichkeit bereitstellen,
- bei der Auftragsvergabe Veröffentlichung unter freien Lizenzen einfordern,
- bei der Veröffentlichung Probleme mit Rechten Dritter ausräumen,
- Rohdaten frei bereitstellen,
- strukturierte Datenformate nutzen und
- freie APIs zu Verfügung stellen.
Mittelfristig wünschenswert wäre sicherlich ein offizielles Datenportal der öffentlichen Verwaltungen in Deutschland auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Planungen für ein solches Portal dürften in den Aufgabenbereich des IT-Planungsrats fallen.
Auf dem Hackday wurden bereits viele spannende Projekte vorgestellt und weiterentwickelt:
- Offene Daten (http://offenedaten.de - offene Daten der öffentlichen Verwaltung),
- Deutschland API (http://deutschland-api.de - Daten strukturiert und maschinenlesbar zur Verfügung stellen),
- Frankfurt gestalten (http://frankfurt-gestalten.de - lokale Partizipation in FFM),
- Mapnificent (http://mapnificent.de - Datenvisualisierung auf der Berliner Stadtkarte),
- Bundestagger (http://bundestagger.de - Dokumente des Deutschen Bundestags mit Zusatzinformationen anreichern) - und
- SteuernSteuern (http://steuernsteuern.org - interaktiver Bundeshaushalt),
um nur Beispiele herauszugreifen.
Auf den Weg gebracht wurde darüber hinaus der erste deutsche Apps4Democracy-Wettbewerb, der den Wettstreit um bürgerfreundliche Anwendungen vorantreiben soll. Der Wettbewerb der Ideen soll im Mai eröffnet werden.
Nebenbei nehmen meine Planungen für einen Sammelband zum Thema “Offene und freie Verwaltungs-Inhalte in Deutschland” konkrete Formen an. Weitere Anregungen nehme ich gern auf.

Gesendet von C. Hanken
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