Warum ein modernes Informationsfreiheitsgesetz eine notwendige Komponente von Open-Data-Initiativen sein muss
Mit Open Government Data wird die proaktive Veröffentlichung von Daten der öffentlichen Verwaltung in weiterverarbeitbaren Formaten gefordert. Damit sollen politische Transparenz und Beteiligung gefördert werden und Potenziale zur Erzeugung von zusätzlichem Wissen in Form der Weiterverarbeitung dieser Daten durch Wirtschaft und Zivilgesellschaft aktiviert werden. Im Vordergrund konkreter Angebote stehen Geodaten, statistische Daten und Umweltdaten.
Dies sind wichtige Bereiche. Aber genügt dieses Verständnis für die Erreichung insbesondere der politischen Ziele? Wenn es bisher im Kern um Daten geht, die proaktiv in einem weiterverarbeitbaren Format veröffentlicht werden, stellt sich die Frage, was mit den Daten geschehen soll, die nicht proaktiv veröffentlicht werden und mit denen, die nicht weiterverarbeitbar sind.
Mit einer einfachen Vier-Felder-Matrix kann man zeigen, dass sich die Open-Government-Data-Diskussion zu eng auf einen Quadranten bezieht, zwei andere aber nicht weniger wichtig sind und moderne Informationsfreiheitsgesetze - wie das gerade in Bremen novellierte BremIFG - erst einen umfassenden Rahmen für die Erreichung der genannten Ziele bilden.

Im Uhrzeiger-Sinn stehen in Quadrant I die proaktiv veröffentlichten Daten im weiterverarbeitbaren Format. Aber nicht alle Daten werden proaktiv veröffentlicht. Nicht nur wegen Datenschutz, sondern wegen technischem Aufwand, begrenzten Ressourcen, politischen Widerständen u.a.m. Es ist ja lobenswert, wenn in München das Referat für Gesundheit und Umwelt Daten bereitstellt. Aber wie kommt ein externer Interessent an Schulvergleichsdaten für die Münchner Schulen? Und wie kommt man selbst an vergleichbare Daten von Straubing oder Fürstenfeldbruck? Die Antwort heißt: gar nicht. In Bremen und anderen Bundesländern ginge dies über einen Auskunftsanspruch nach dem jeweiligen Landes-IFG, in Bayern hingegen nicht, weil Bayern auch fünf Jahre nach dem Bundes-IFG noch keine entsprechende gesetzliche Regelung für die Landes- und Kommunalverwaltung hat.
Der zweite zu hinterfragende Punkt ist die Konzentration auf die weiterverarbeitbaren Formate. Für das Ziel der Produktion von zusätzlichem Wissen durch Verknüpfung von Datenbeständen ist dies eine notwendige Voraussetzung, für die Verbesserung von Transparenz und Partizipation jedoch irreführend. Nach dem novellierten BremIFG müssen zukünftig Protokolle von Gremiensitzungen, Gutachten, Senatsvorlagen und Senatsbeschlüsse veröffentlicht werden. Diese liegen überwiegend als einfache PDF-Dokumente vor und sind somit nicht weiterverarbeitbar. Sie dürfen es als authentische Dokumente auch nicht sein. Für die Förderung von politischer Transparenz sind sie jedoch wichtiger als Geodaten.
Bleibt schließlich eine Menge von Daten und Texten, die nicht weiterverarbeitbar sind und nicht veröffentlicht werden, weil sie personenbezogene Daten oder Betriebsgeheimnisse beinhalten. Die IFGs bieten mit ihren Ausnahmeregeln hierzu bewährte Abwägungsgründe, um diese Menge so klein wie möglich zu halten.
Als Fazit ist festzuhalten, dass für die politischen Ziele der Open-Government-Data-Initiativen eine Erweiterung des Gegenstandsbereichs auch auf bewusst nicht weiterverarbeitbare Dokumente und eine gesetzliche Zugangsverpflichtung notwendig sind und moderne Informationsfreiheitsgesetze dazu den geeigneten Rahmen bilden.
Noch haben allerdings fünf Bundesländer gar kein IFG und die bestehenden regeln überwiegend noch einen individuellen Zugangsanspruch, aber beinhalten keine proaktive Veröffentlichungspflicht, wie sie bei der Novellierung des BremIFG gerade ausgeweitet wurde. Ich wünsche mir, dass die politische Aufmerksamkeit, die Open Government Data zur Zeit erfährt, auch darauf gelenkt wird, dass die Länder, die schon ein IFG haben, es im Hinblick auf proaktive Veröffentlichungspflichten novellieren und die, die noch keines haben, gleich auf diesem Niveau beginnen. Baden-Württemberg lässt in dieser Hinsicht hoffen.
Gesendet von Herbert Kubicek Zuordungen: Kommentare • Öffentliche Verwaltung • E-Democracy • E-Government • Informationsfreiheit •
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