Etwas pathetisch, aber nicht falsch, hat “Der Freitag” ein Interview zu Open Government Data betitelt. Durch die Überschrift wird nicht ganz klar, wer an Bremen denkt, wenn er an Freiheit denkt: der Interviewer oder der Interviewte. Richtig ist, dass der im ursprünglichen Sinne liberale Stadtstaat das fortschrittlichste Informationszugangsgesetz hat, das seinen Bürgerinnen und Bürgern einen freien, d.h. von Begründungen unabhängigen Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten einräumt. Dieses Recht soll im Zuge der aktuellen Open-Data-Diskussion auch auf weiterverarbeitbare Daten ausgeweitet werden. Dies ist auch dem Bund zu empfehlen.
In dem Interview geht es aber auch noch um eine andere Freiheit, nämlich das informationelle Selbstbestimmungsrecht und einen grundsätzlichen Zielkonflikt zwischen der Zweckbindung bei der Erhebung personenbezogener Daten und der Forderung nach beliebiger Weiterverarbeitung von Rohdaten, die häufiger personenbeziehbar sind als viele denken. In diesem Zusammenhang empfehle ich das Gutachten des ULD “Datenschutz und Geoinformationen”.
Zum Interview geht es hier.
Gesendet von Herbert Kubicek Zuordungen: E-Democracy •
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