Prof. Herbert Kubicek wurde am 8. März 2006 vom 10. Senat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe in einer ganztägigen Verhandlung als Sachverständiger in einer Patentnichtigkeitssache befragt. Gegenstand war die Berufung zu einem Urteil des Bundespatentgerichts, das ein Patent für Telefonrubbelkarten aus dem Jahr 1992 für nichtig erklärt hatte, weil wesentliche Punkte bereits 1985 in den USA patentiert worden waren. Wie schon zuvor in dem schriftlichen Gutachten ging es dem Gericht vor allem um die Rekonstruktion der Situation im Telekommunikationssektor im Juni 1992. Viele der dazu gestellten Fragen, so Kubicek, konnte er nicht durch Recherchen im Internet, sondern nur mit Dokumenten aus seinem persönlichen Papier-Archiv beantworten.