Gutachten zum Thema "Bekanntheit und Ansehen des Petitionsausschusses des deutschen Bundestags und Nutzung des Petitionsrechts in Deutschland"
Das Petitionsrecht stellt ein zentrales Grundrecht dar, das eine demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen ermöglicht. Im Sinne der politischen Partizipation bedeutet dies, dass die Bürger sich zumindest mittelbar in den Gesetzgebungsprozess einbringen können (etwa die Hälfte der beim Bundestag eingebrachten Petitionen sind "Bitten zur Gesetzgebung") bzw. versuchen können, die Auswirkungen von Gesetzen zu beeinflussen und somit einen wichtigen Beitrag zur Gesetzesfolgenabschätzung leisten.
Es stehen jedoch kaum Informationen darüber zur Verfügung, wie bekannt und bedeutsam das Petitionsrecht in der Bevölkerung ist. Auch Daten zur Bekanntheit und zum Ansehen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, als einer der wichtigsten Petitionsstellen, liegen bisher nicht vor.
Das wissenschaftliche Gutachten will einen Beitrag dazu leisten, diese Wissenslücke auf Grundlage von Daten aus einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage zu schließen.
Dem Petitionsausschuss im Speziellen wie dem Deutschen Bundestag im Allgemeinen wird wichtiges Orientierungswissen über Bekanntheit und Akzeptanz der eigenen Arbeit zur Verfügung gestellt.
zurück
Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH
[PDF] - www.tab.fzk.de