Seit dem 20.12.2018 gilt in Bremen nicht mehr die Verordnung für die Gestaltung barrierefreier Informationstechnik nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) - die Bremische Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BremBITV 2.0) - sondern die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes, die BITV 2.0. Gleichzeitig wurde die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verordnet. Hierin ist zum Beispiel festgehalten, dass auf den Startseiten der zur Verfügung gestellten Angebote eine Erklärung über die Barrierefreiheit des Angebotes veröffentlicht werden muss. Weiterhin muss es eine elektronische Kontaktmöglichkeit für Feedback über bestehende Barrieren sowie zum Erhalt der nicht barrierefreien Inhalte in zugänglicher Form geben. Außerdem muss eine Verlinkung zum Durchsetzungsverfahren angeboten werden. Für weitere Informationen kann im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz nachgelesen werden.
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