Der Internetauftritt des ifib unter http://www.ifib.de wurde seit der Institutsgründung vor fünf Jahren evolutionär weiterentwickelt. Nun war es an der Zeit für einen Entwicklungssprung. Zusammen mit der WebMen Internet GmbH und dem Atelier Grunwald haben wir ein Online-Angebot zusammengestellt, das — so hoffen wir — besser strukturiert ist, attraktiver aussieht, mehr aktuelle Informationen bietet und mehr Interaktion mit den Besucherinnen und Besuchern zulässt. Die neuen Seiten sind seit heute online. Anregungen und Kommentare nehmen wir gern entgegen (gleich hier oder per E-Mail an info@ifib.de).
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Mehr Transparenz und Konsultationen der Bürgerinnen und Bürger empfohlen
Die Bundesregierung möchte mit dem Regierungsprogramm “E-Government 2.0” auch mehr Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung übers Internet schaffen. Das ifib hat im Auftrag des Bundesinnenministeriums gemeinsam mit Zebralog e.V. aus Berlin in einer Studie den Stand der Online-Bürgerbeteiligung in Deutschland im internationalen Vergleich beschrieben und Handlungsempfehlungen formuliert. Die Ergebnisse hat Herbert Kubicek, Geschäftsführer des ifib, bei einem Termin am 3.6. an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble übergeben und ihm dabei auch die darin enthaltenen Vorschläge näher erläutert.
“Angebote zur persönlichen Teilhabe und aktiven Beteiligung an den politischen Entscheidungsprozessen sind ein wertvolles Mittel, der zunehmenden Distanz der Bürgerinnen und Bürger zur Politik mit konkreten Maßnahmen zu begegnen”, betonte der Bundesinnenminister die Bedeutung der Studienergebnisse. Rund ein Viertel der Bevölkerung habe bereits politische Informations- und Beteiligungsangebote im Internet genutzt. 10 Mio. Menschen können sich vorstellen, E-Partizipationsangebote zu nutzen. Lokale Projekte zeigen das große Mobilisierungspotenzial der Mitmachangebote.
Die vom ifib abgegebenen Empfehlungen reichen von gezielten Online-Konsultationen Betroffener und Experten im frühen Stadium von Gesetzgebungen bis hin zu einem Förderprogramm für Nichtregierungsorganisationen, die auf diesem Feld äußerst innovativ sind. Daneben schlagen Kubicek und seine Mitautoren auf Bundesebene die Schaffung eines zentralen Registers für Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vor, wie dies in Deutschland bislang nur in Bremen umgesetzt worden ist.
Mit der Umsetzung eines Vorschlags wurden die Autoren der Studie sehr schnell beauftragt, nämlich die Ergebnisse von einem Fachpublikum über Internet beurteilen zu lassen. Auf der Website zur E-Konsultation können auch nach Abschluss der einmonatigen Online-Konsultation Kommentare nachvollzogen werden. Auch die Studie E-Partizipation Elektronische Beteiligung von Bevölkerung und Wirtschaft am E-Government kann dort heruntergeladen werden.
(Foto: BMI/Grünewald)
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Der BIENE Wettbewerb (http://www.biene-wettbewerb.de) wird 2008 zum fünften Mal durchgeführt, um die besten deutschsprachigen barrierefreien Webseiten zu prämieren. Wie auch in den vergangenen Jahren führt das ifib die Auswertung der Einreichungen durch.
Das mehrstufige Verfahren zur Evaluation ist insbesondere durch die Ergebnisse einer Grundlagenstudie zur Nutzung des Web 2.0 durch Menschen mit Behinderung erweitert worden. Die Studie wurde von der Stiftung Digitale Chancen und der Aktion Mensch initiiert und in Zusammenarbeit mit dem ifib umgesetzt.
Das Prüfverfahren im BIENE Wettbewerb besteht aus Experten-Reviews und Praxis-Tests mit Betroffenen. Von Juli bis November 2008 werden die eingegangenen Beiträge nach diesem Verfahren ausgewertet und anschließend dem fachlichen Beirat des Wettbewerbs und der Jury zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
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Alle drei Jahre trifft sich die kommunale Gemeinschaft auf dem KGSt-Forum,
das in diesem Jahr vom 28. bis 30. Mai in Bremen stattfand. Für das ifib war
dies der Anlass, sich zum ersten Mal seit Institutsgründung auf einer Messe
zu präsentieren.
(Foto: ifib/B. Schulte)
Die Bilanz ist überaus positiv: Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, den Webauftritt ihrer Kommune einem “Schnelltest” in Sachen Barrierefreiheit zu unterziehen. Großen Zuspruch erfuhr auch unser Gewinnspiel mit einem iPod nano als Hauptpreis. Zu schätzen war, wie viel ein PC-Arbeitsplatz in der öffentlichen Verwaltung pro Monat kostet. Die abgegebenen Tipps werden derzeit ausgewertet und die Ergebnisse allen
Mitspielern zugesandt. Die Preise gingen nach Ludwigslust, Isernhagen, Ludwigsburg, Bonn und Rabenau. Sofern die Gewinner nicht anwesend waren, wird Ihnen Ihr Gewinn in den nächsten Tagen zugeschickt.
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Jeder, der sich zumindest am Rande mit Datenschutz beschäftigt hat, weiß mittlerweile, dass Cookies kleine Dateien sind, die auf der lokalen Festplatte abgelegt werden. Ebenso ist allgemein bekannt, wie man Cookies anzeigt, löscht oder die Speicherung beschränkt.
(Foto: scubadive67 bei flickr unter CC)
Weithingehend unbekannt sind dahingegen Local Shared Objects (LSO). Diese lokalen Speicherdateien für Voreinstellungen und Nutzerdaten werden vom Adobe Flash Player ab Version 6 erstellt. Sie können von jeder Seite verwendet werden, die Animationen, Grafiken, Filme oder andere Mediendateien im Flash-Format enthält.
Wenn sich mehrere Browser einen Flash-Player teilen, kann es zu überraschenden Situationen kommen. Hat man etwa im Firefox-Browser die Speicherung von Cookies deaktiviert aber nimmt in einer Flash-Anwendung bestimmte persönliche Einstellungen für eine Website vor, gelten die Einstellungen auch, wenn man die Website später mit dem Windows Internet Explorer aufruft. Ein LSO kann auch die Aufgabe erfüllen, gelöschte Cookies immer wieder neu zu erstellen (gewissermaßen unsterbliche Cookies als Steigerung zu denjenigen mit unbegrenztem Verfallsdatum).
Nach den LSO-Voreinstellungen sucht man in den Flash-Player-Einstellungen vergeblich. Um die Speicherung von Local Shared Objects zu verhindern, muss man eine bestimmte Internetseite bei Macromedia aufrufen.
Der SharedObject-Speicherort hängt vom verwendeten Betriebssystem ab. Eine Suche nach Dateien mit der Endung .sol hilft hier weiter.
Unter den Verwendern von LSO sind jetzt schon viele bekannte Namen, etwa yahoo.com, youtube.com, amazon.com, flickr.com, twitter.com und googlesyndication.com (Google Werbung).
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