Auf dem KGSt-Forum haben wir ein Spiel daraus gemacht: Standbesucher durften schätzen, was ein Rechnerarbeitsplatz in der öffentlichen Verwaltung monatlich kostet (und konnten dabei unter anderem einen iPod gewinnen). Die Spannbreite der Tipps reichte von 40 bis 10.501 Euro pro Verwaltungs-PC im Monat. Zwei Drittel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer schätzten die Kosten auf weniger als 1.000 Euro/Monat, ein Drittel der Schätzungen lag darüber.
Bedenkt man die Unterschiede, die hinsichtlich der Ausstattung von PC-Arbeitsplätzen vorstellbar sind, kann es hier eine einzige, “richtige” Antwort selbstverständlich nicht geben. Wir haben diese Frage gestellt, um auf die Schwierigkeiten bei der Ermittlung solcher Kosten aufmerksam zu machen.
Untersuchungen aus verschiedenen Bereichen kommen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen:
In einer Studie, die das ifib im Auftrag von Schulen ans Netz e.V. im Jahr 2006 zu den Kosten der pädagogisch genutzten IT-Infrastruktur in Schulen bei vier deutschen Schulträgern durchgeführt hat, wurden für einen Schul-PC monatliche Kosten zwischen 38 und 64 Euro ermittelt. Für die öffentliche Verwaltung gibt es ältere Zahlen, die die KGSt für die IT-Unterstützung eines Büroarbeitsplatzes ermittelt hat und die sich auf 10.200 Euro pro Jahr belaufen (KGSt-Bericht 7/1996). Auch Zahlen von Unternehmensberatungen aus den USA zu den Kosten für einen “Standard Business PC” variieren mit Werten von 6.400 bis hin zu 13.000 $ pro PC und Jahr deutlich in Abhängigkeit von getroffenen Annahmen und verwendeten Berechnungsmodellen.
(Foto: mwichary bei flickr unter CC)
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Wir gratulieren der ifib-Mannschaft zum 4. Platz beim IV. Fußballturnier der Informatik! Der Wettkampf fand mit Beteiligung von insgesamt 20 Mannschaften am 13. Juni auf dem Kunstrasenplatz der Universität Bremen statt.
(Foto: ifib/Hayduk)
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Zur Verbesserung des Datenschutzes bei Telefon- und Internetverbindungen sollte den Betroffenen selbst die Möglichkeit zur Kontrolle gegeben werden.
Wenn die Speicherung von Daten zur eigenen Person nicht vermieden werden kann und die Aufsichtsbehörden keine lückenlose Kontrolle gewährleisten können, sollten die Telekommunikationsunternehmen den Betroffenen selbst das Recht einräumen, online zu kontrollieren, wer wann auf ihre Verbindungsdaten zugegriffen hat.
Dies können zum Beispiel in Belgien die Bürgerinnen und Bürger im zentralen Melderegister. Unter https://mijndossier.rrn.fgov.be können sie nicht nur die zu ihrer Person gespeicherten Daten online einsehen, sondern auch die so genannten Logdateien, in denen automatisch die Zugriffe auf diese Daten protokolliert werden. (Vgl. auch die Schilderung von Frank Leyman in Klumpp/Kubicek/Roßnagel/Schulz: Informationelles Vertrauen für die Informationsgesellschaft).
Die Telekommunikationsunternehmen stellen ohnehin die monatlichen Abrechnungen online zum Abruf, also könnten sie den Kunden auch den Zugriff auf die zugrunde liegenden Verbindungsdaten sowie auf die Protokolldaten eröffnen. Werden solche Zugriffe angezeigt, können die Betroffenen durch die Aufsichtsbehörden überprüfen lassen, ob die Zugriffe zulässig waren.
Voraussetzung ist einer Zwangsprotokollierung solcher Zugriffe, die wie ein Fahrtenschreiber wirken muss und wie sie es bei internen Telekommunikationsanlagen bei einer Reihe von in Firmen bereits gibt, damit z.B. Betriebsräte unbefugtes Ausspionieren von Mitarbeitern feststellen können.
Da aufgrund des Gesetzes über die Vorratsdatenspeicherung, das am 1. Januar in Kraft trat, die Datenmengen und damit die Begehrlichkeiten gestiegen sind, ist eine solche vertrauensbildende Maßnahme auch unabhängig vom konkreten Telekom-Skandal zu empfehlen. So kann eine maximale Transparenz erzeugt werden, die am ehesten geeignet ist, das Vertrauen in den gesetzeskonformen Umgang mit Kundendaten wiederherzustellen bzw. zu gewinnen.
Gegen den Vorschlag kann eingewendet werden, dass Zugriffe von Sicherheitsbehörden sicherlich nicht angezeigt würden. Dies ist zunächst richtig. Solche Zugriffe im Rahmen laufender Ermittlungen sollten zwar auch protokolliert werden, also keine Ausnahme von der Zwangsprotokollierung sein, ihre Anzeige kann aber so lange gesperrt werden, wie die Ermittlungen laufen. Nach Ende der Ermittlung muss dann, wie es die derzeitigen rechtlichen Regelungen vorsehen, der Betroffene unterrichtet werden und die Sperre der Anzeige aufgehoben werden.
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Der Internetauftritt des ifib unter http://www.ifib.de wurde seit der Institutsgründung vor fünf Jahren evolutionär weiterentwickelt. Nun war es an der Zeit für einen Entwicklungssprung. Zusammen mit der WebMen Internet GmbH und dem Atelier Grunwald haben wir ein Online-Angebot zusammengestellt, das — so hoffen wir — besser strukturiert ist, attraktiver aussieht, mehr aktuelle Informationen bietet und mehr Interaktion mit den Besucherinnen und Besuchern zulässt. Die neuen Seiten sind seit heute online. Anregungen und Kommentare nehmen wir gern entgegen (gleich hier oder per E-Mail an info@ifib.de).
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Mehr Transparenz und Konsultationen der Bürgerinnen und Bürger empfohlen
Die Bundesregierung möchte mit dem Regierungsprogramm “E-Government 2.0” auch mehr Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung übers Internet schaffen. Das ifib hat im Auftrag des Bundesinnenministeriums gemeinsam mit Zebralog e.V. aus Berlin in einer Studie den Stand der Online-Bürgerbeteiligung in Deutschland im internationalen Vergleich beschrieben und Handlungsempfehlungen formuliert. Die Ergebnisse hat Herbert Kubicek, Geschäftsführer des ifib, bei einem Termin am 3.6. an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble übergeben und ihm dabei auch die darin enthaltenen Vorschläge näher erläutert.
“Angebote zur persönlichen Teilhabe und aktiven Beteiligung an den politischen Entscheidungsprozessen sind ein wertvolles Mittel, der zunehmenden Distanz der Bürgerinnen und Bürger zur Politik mit konkreten Maßnahmen zu begegnen”, betonte der Bundesinnenminister die Bedeutung der Studienergebnisse. Rund ein Viertel der Bevölkerung habe bereits politische Informations- und Beteiligungsangebote im Internet genutzt. 10 Mio. Menschen können sich vorstellen, E-Partizipationsangebote zu nutzen. Lokale Projekte zeigen das große Mobilisierungspotenzial der Mitmachangebote.
Die vom ifib abgegebenen Empfehlungen reichen von gezielten Online-Konsultationen Betroffener und Experten im frühen Stadium von Gesetzgebungen bis hin zu einem Förderprogramm für Nichtregierungsorganisationen, die auf diesem Feld äußerst innovativ sind. Daneben schlagen Kubicek und seine Mitautoren auf Bundesebene die Schaffung eines zentralen Registers für Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vor, wie dies in Deutschland bislang nur in Bremen umgesetzt worden ist.
Mit der Umsetzung eines Vorschlags wurden die Autoren der Studie sehr schnell beauftragt, nämlich die Ergebnisse von einem Fachpublikum über Internet beurteilen zu lassen. Auf der Website zur E-Konsultation können auch nach Abschluss der einmonatigen Online-Konsultation Kommentare nachvollzogen werden. Auch die Studie E-Partizipation Elektronische Beteiligung von Bevölkerung und Wirtschaft am E-Government kann dort heruntergeladen werden.
(Foto: BMI/Grünewald)
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