Auf der Tag der Informatiklehrerinnen und Informatiklehrer in Bremen und Niedersachsen (TILL) stand die Frage nach der Abgrenzung oder Verschmelzung von Medien- und Informatikbildung im Fokus meines Vortrages:
Nahezu alle Bundesländern haben in den letzten Jahren Initiativen zur Förderung von Medienkompetenz in der Schule gestartet. Die Vorstellungen sind oftmals auf die instrumentelle Bedienkompetenz und die Nutzung des Internet beschränkt. Medienbildung im Sinne einer umfassenden auch informellen Bildung mit und über Medien sowie die Medienintegration zur Verbesserung der Unterrichtsqualität werden nur am Rande gestreift. Auf der anderen Seite spielt die Informatische Bildung als zentrale Kompetenz in einer auf Datenverarbeitung und Informationsmanagement basierenden Wirtschafts- und zunehmend auch Sozialordnung in diesen Diskussionen eine untergeordnete Rolle. Daraus ergibt sich das zentrale Thema des Vortrags: sind sie unvereinbar oder wie passen sie zusammen?
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Seit 1999 vergibt die Integrata Stiftung in Tübingen jedes Jahr den Wolfgang Heilmann Preis für humane Nutzung der Informationstechnologie. 2012 stand die Ausschreibung unter dem Motto „Mehr Demokratie durch IT“. Ich habe mich darauf gemeinsam mit Martin Hagen, Leiter des Referats IT und E-Government bei der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, mit dem Online-Register amtlicher Informationen beworben und zu meiner großen Freude auch neben Abgeordnetenwatch.de den Preis gewonnen.
Die Jury befand, dass das Register amtlicher Informationen des Landes Bremen den Beitrag der IT für mehr Demokratie besonders gut verdeutlicht. Viele Bundesländer und der Bund haben ein Informationsfreiheitsgesetz, das den Bürgerinnen und Bürgern einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (Planungen, Verträgen, Berichten, Gutachten, Protokollen u. ä.) gewährt. Ein solcher Zugang zu Informationen ist eine grundlegende Voraussetzung für eine demokratische Kontrolle von und Beteiligung an Entscheidungen von Politik und Verwaltung. Allerdings ist dieser Rechtsanspruch in der Praxis nicht einfach wahrzunehmen. Mit der Ausnahme des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes muss man jeweils einen Antrag auf Zugang zu einer bestimmten Information bei der Behörde stellen, die über diese Information verfügt. Die wenigsten Bürgerinnen und Bürger verfügen jedoch über ein entsprechendes Vorwissen.
Ich hatte bei den ersten Beratungen über ein Bremisches Informationsfreiheitsgesetz schon vor mehr als zehn Jahren nicht nur die Idee einer proaktiven Veröffentlichung von Informationen eingebracht, wie sie in den USA mit dem Aufkommen des Internet Gesetz wurde, sondern mich darüber hinaus dafür eingesetzt, dass die Bereitstellung über ein zentrales Register, ähnlich wie ein elektronischer Bibliothekskatalog, erfolgt. 2004 ist dazu auch ein Beitrag in englischer Sprache veröffentlicht worden.*) Während der Zeit der großen Koalition konnte sich die SPD-Fraktion mit diesem Vorschlag lange Zeit nicht gegen die CDU Fraktion durchsetzen. Erst als auf Bundesebene die Große Koalition ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedete, gab die Bremer CDU nach. In dem 2006 verabschiedeten Bremer Gesetz ist ein solches elektronisches Register als Mittel zur einfachen Auffindbarkeit dann auch – zunächst probeweise – vorgeschrieben worden. Das Institut für Informationsmanagement Bremen hat das technische Konzept entwickelt und das zuständige Referat bei der Senatorin für Finanzen hat es 2008 umgesetzt. Dabei hat sich Isabella Schicktanz sehr verdient gemacht – was nicht verschwiegen werden darf. Heute sind in dem in www.bremen.de eingebundenen Register Amtlicher Informationen über 4.000 Dokumente der bremischen Verwaltung suchbar und herunterladbar. Ohne IT wäre das nicht möglich. Wir selbst sind weder mit der Suchfunktion noch mit der Anzahl der Dokumente wirklich zufrieden und arbeiten auch weiter an Verbesserungen.
Wir freuen uns jedoch, dass die Jury und die Integrata Stiftung diesen Ansatz für eine neue Generation von Informationsfreiheits- oder Zugangsgesetzen und deren technische Umsetzung mit dieser Auszeichnung anderen Bundesländern als Vorbild empfehlen, und darüber hinaus die Bemühungen um einen weiteren Ausbau in Bremen unterstützen. Denn inzwischen geht es bei der Herstellung von mehr Transparenz von Verwaltung und Politik nicht mehr nur um den Zugang zu Dokumenten. Unter den Begriff „Open Government Data“ sollen auch die Rohdaten aller Behörden zur Weiterverbreitung und -nutzung durch Wirtschaft und Nicht-Regierungsorganisationen gefördert werden. Dies erfordert rechtliche, organisatorische und technische Erweiterungen des zentralen Informationsregisters. Bremen ist auch da auf einem guten Weg, und das Institut für Informationsmanagement hat in einer Machbarkeitsstudie einige Vorschläge für zukunftsweisende Lösungen gemacht. Mit diesem Preis im Hintergrund wird es vielleicht etwas leichter, einiges davon umzusetzen. Denn nicht in allen Behörden ist die Einsicht gewachsen, dass mehr Transparenz nicht nur eine Last, sondern eine Investition ist. Da trifft es sich gut, dass die Senatorin für Finanzen vor kurzem im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs Apps4Deutschland einen der drei Preise für die Bereitstellung der Bremischen Haushaltsdaten als offenen Daten gewonnen hat. Dieser Preis besteht in einer Urkunde und einer kleinen Statue.
Der Wolfgang Heilmann Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Unser Anteil von 5.000 Euro wird uns im Mai auf dem Integrata Kongress in Berlin in Form eines Schecks überreicht. Das Geld soll für den weiteren Ausbau von Open Data in Bremen verwendet werden. Wie genau das haushaltstechnisch gehen kann, müssen wir noch klären.
Herbert Kubicek
*) Kubicek, Herbert (2004): Third-generation Freedom of Information in the Context of E-Government: The Case of Bremen, Germany. in: Georg Aichholzer, Herbert Burkert, Public Sector Information in the Digital Age. Between Markets, Public Management and Citizens' Rights, Northampton, Mass.: Edward Elgar Publishing, S. 275-286 sowie Kubicek, Herbert (2006): Informationsfreiheitsgesetze vor einem weiteren Paradigmenwechsel. in: Klumpp, Kubicek, Roßnagel, Schulz,(Hrsg.),Medien, Ordnung und Innovation, Berlin, Heidelberg, New York: Springer, S. 331-341.
Das Register Amtlicher Informationen finden Sie unter
http://www.bremen.de/buergerservice/amtliche_informationen
Die aktuellen Maßnahmen zur Open Government Data, u.a. mit dem Wettbewerb Apps4 Bremen unter
http://daten.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.730.de
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Auf dem Workshop des GMDS/GI Arbeitskreis "Methoden und Werkzeuge für das Management von Krankenhausinformationssystemen" habe ich die Potenziale eines prozessorientierten IT-Service Managements nach ITIL für die klinische IT-Versorgung dargestellt. Ausgehend von der durch individuelle Leistungen Einzelner und nur teil-strukturierten Prozessen geprägten IT-Aufbauorganisation, wurden die Elemente der IT Infrastructure Library kurz erläutert und dann diskutiert. Dabei stand die Frage nach dem Zusammenspiel zwischen Informationsmanagement, Krankenhaus-Informationssystemen und IT-Service Management im Vordergrund.
Insgesamt ist deutlich geworden, dass die Krankenhaus-IT auch spezifische Anforderungen hat, die sich in Form eines branchenbezogenen ITIL-Rahmenwerks sehr gut umsetzen ließen. Hieran soll auf der nächsten GMDS/GI-Tagung im September in Braunschweig weiter gearbeitet werden.
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Auch in diesem Jahr hat die DeLFI beschlossen, den Workshop Lerninfrastrukturen anzubieten, den das ifib wie schon im letzten Jahr wieder mitgestalten wird. Neben Beiträgen, die als Artikel auch im Tagungsband erscheinen sollen, haben wir in diesem Jahr auch Praxisberichte von Lehrkräften vorgesehen. Wir wünschen uns zahlreiche Einreichungen zu dem beigefügten Call, würden uns freuen, wenn Sie den Call weiter verbreiten und hoffen auf eine rege Beteiligung an dem Workshop in Hagen.
DeLFI 2012, Fernuni Hagen, 24.9.2012
Programmkomitee
Breiter, A., Döbeli Honegger, B., Heinen, R., Herber, E., Kerres, M., Moser, S., Schiefner-Rohs, M., Schulz-Zander, R., Stolpmann, B.E., Vaupel, W., Wedekind, J., Welling, S.
Abstract: Kinder und Jugendliche verfügen in zunehmendem Maße über persönliche mobile Geräte, die jedoch aktuell noch kaum in schulischen Kontexten genutzt werden. Gleichzeitig wird der Einsatz von Tablets dort in zunehmendem Maße erprobt. Der Workshop bietet ein Forum, um Chancen, Perspektiven, Herausforderungen und Grenzen der Arbeit mit persönlichen, mobilen Geräten in der Schule zu diskutieren. Im Zentrum der Diskussion sollen pädagogische, didaktische, organisatorische und rechtliche Aspekte stehen.
1 Hintergrund und Ziele des Workshops
Wirft man einen Blick in die Schule und auf die Geräteausstattung von Schülerinnen und Schülern, so sind zwei Tendenzen sichtbar: Zum einen besitzen immer mehr Jugendliche inzwischen Smartphones (vgl. auch JIM-Studie 2011). Mit dem Mobiltelefon im klassischen Sinn haben diese Geräte nur noch insofern eine Gemeinsamkeit, dass man damit auch telefonieren kann. Ansonsten handelt es sich um mobile Kleinstcomputer, die sich prinzipiell auch in Lern- und Lehrkontexten einsetzen lassen. In der Schule fallen solche Geräte aber zumeist noch unter das oft vorherrschende „Handyverbot“. Zum anderen erfreuen sich auch Tablets zunehmender Beliebtheit in schulischen Bildungskontexten. So gibt es beispielsweise immer mehr “iPad-Klassen”, die aber meist in Form von schulisch organisierten Einzelprojekten durchgeführt werden. Es stellt sich die Frage, warum Smartphones, Notebooks, Netbooks, Tablets, Handhelds und andere Geräte, die die Schülerinnen und Schüler schon heute besitzen, nicht systematisch im Unterricht Verwendung finden. Diese Entwicklung wird inzwischen unter dem Titel „Bring your own device“ (BYOD) diskutiert und gewinnt kontinuierlich an Aufmerksamkeit.
Aber auch auf der Seite der Anbieter von schulischen Bildungsangeboten kommt es zu Veränderungen: Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von webbasiertem Content, Bildungs-Apps und künftig wohl auch digitalen Schulbüchern über die Online-Marktplätze der marktführenden Plattformanbieter kommt möglicherweise auch Bewegung in den Schulbuchmarkt mit entsprechend neuen Angeboten, Nutzungs- und Distributionsmodellen. Entwickeln sich Apps, von unterschiedlichen Geräten und Gerätetypen nutzbar, zum kleinsten gemeinsamen Nenner heterogener Lerninfrastrukturen? Die verstärkte Nutzung dieser Medien führt damit auch zu einer neuen Betrachtung der Frage, wie Daten in der Schule zukünftig gespeichert und weiterverarbeitet werden sollen. Verschwinden z.B. serverbasierte dezentrale Infrastrukturen aus den Schulen künftig alle in der so genannten Cloud und welche Rolle spielen klassische Lern-Management-Systeme in diesem Kontext?
Der Workshop bietet ein Forum, um sich fachlich fundiert auf der Basis vorhandener (Praxis-)Erfahrungen über die Perspektiven, Chancen und Grenzen des schulischen Lernens mit privaten, mobilen Geräten auszutauschen und erste Einschätzungen zu wagen, welche pädagogischen, technischen, organisatorischen, didaktischen und rechtlichen Konsequenzen diese Entwicklungen für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien in der Schule haben.
Wir wünschen uns daher neben wissenschaftlich fundierten Beiträgen auch Beiträge, die auf der Basis praktischer und praxisnaher Erfahrungen über absehbare und mögliche Konsequenzen der skizzierten Entwicklungen berichten.
2 Themenschwerpunkte
2.1 Medienausstattung und -nutzung Jugendlicher
Kinder und Jugendliche sind insgesamt gut bis sehr gut mit digitalen Endgeräten ausgestattet. Zu fragen ist aber, ob diese gute Ausstattung auch alle sozialen Gruppen betrifft oder ob es etwa schicht- oder bildungsabhängige Unterschiede gibt. Auch kann hier der Frage nachgegangen werden, in wie weit Jugendliche bereit und / oder in der Lage sind, die privat vorhandene Ausstattung auch in formalen Bildungskontexten der Schule zu nutzen.
2.2 Chancen und Herausforderungen heterogener Umgebungen
Die Nutzung privater Hardware in Schule wirft eine Reihe von Fragen auf, die im Workshop diskutiert werden können: Wie können verschiedene, private Endgeräte sicher in eine schulische Infrastruktur eingebunden werden? Welche Konsequenzen haben unterschiedliche Geräte, Betriebssysteme und Programme für die Gestaltung eines medienbasierten Unterrichts? Wie kann in heterogenen Umgebungen Support geleistet werden, bzw. wie kann Schule davon entlastet werden? Welche rechtlichen Implikationen sind mit der Nutzung privater Hardware verbunden?
2.3 Private Hardware in der Schule - Konsequenzen für digitale Schulbücher und Bildungs-Apps
In heterogenen Umgebungen müssen auch inhaltliche Angebote so gestaltet sein, dass sie unabhängig von Geräten und Betriebsystemen genutzt werden können. Welche Mindeststandards sind daher für digitale Schulbücher und Bildungs-Apps erforderlich? Welche Konsequenzen hat dies auch für die didaktische Konzeption der Angebote?
2.4 Überall verfügbar - Die Cloud in der Schule
Müssen Schulen oder Schulträger in Zukunft noch umfangreiche Serverlösungen für den schulischen IT-Betrieb betreiben oder sind diese zukünftig zu Gunsten so genannter Cloud-Lösungen verzichtbar? Welche Vor- und Nachteile gehen damit einher und wie müssen Cloud-Lösungen gestaltet sein, damit sie an Schulen einsetzbar sind?
3 Einreichung von Beiträgen
Beiträge können in Form von Aufsätzen (ca. 8 Seiten ) eingereicht werden. Ausgewählte Beiträge werden im Workshop-Band der Tagung veröffentlicht. Beiträge im LNI-Format sind bis zum 18.06.2012 einzureichen bei richard.heinen@uni-due.de.
Praxisberichte können in Form von einseitigen Abstracts eingereicht werden. Sie werden als Kurzreferate in den Workshop eingebracht. Abstracts sind bis zum 18.06.2012 einzureichen bei richard.heinen@uni-due.de.
Die Auswahl der Beiträge erfolgt bis zum 10.07.2012.
Die Endfassung der Beiträge muss für die Veröffentlichung im Online-Tagungsband mit ISSN-Nummer bis zum 15.07.2012 vorliegen
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Vor zwei Wochen nahmen acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ifib an einer hausinternen ITIL-Vorbereitung teil. Ziel war die Zertifikatsprüfung ITIL v3 Foundation abzulegen. Einen ganzen Tag lang wurden ITIL-Prozesse, Begriffe und Zusammenhänge erklärt und aufgefrischt. Dem Lernen im Team folgten eine individuelle Vorbereitungsphase und schließlich die Prüfung am 5.3.2012 abgenommen von der ITSM Consulting AG. Die Zeit des Wartens auf die Ergebnisse war gestern nun vorbei, und wir können vermelden, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Hürden des Multiple-Choice-Tests mit Bravour genommen haben. Herzlichen Glückwunsch und viele ITIL-konforme Prozesse für die zukünftigen Projekte wünschen wir den nunmehr zertifizierten Kolleginnen und Kollegen.
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