Am vergangenen Mittwoch stellten Prof. Dr. Andreas Breiter und Prof. Dr. Stefan Aufenanger die Ergebnisse der neuen LfM-Studie zur Medienintegration in der Grundschule in Nordrhein-Westfalen vor, die das ifib gemeinsam mit der Johannes Gutenberg-Universität Mainz durchführte. Dabei wurde insbesondere deutlich, dass der Stellenwert der Förderung von Medienkompetenz in den Grundschulen zwar deutlich zugenommen hat, diese Arbeit aber punktuell und unsystematisch verläuft. Dies liegt nicht zuletzt an den Rahmenbedingungen: In der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte findet Medienpädagogik und -bildung bislang unverbindlich statt und variiert zudem stark zwischen den Ausbildungsorten und Fachdidaktiken. Auch hinsichtlich der Ausstattung der Schulen bestehen große Unterschiede zwischen den einzelnen Grundschulen. Deutlich wurde auch, dass digitale Medien häufiger in Lehrer- als in Schülerhand den Weg in den Unterricht finden.
Die Studie basiert auf einem Multi-Methoden-Design aus qualitativen und quantitativen Methoden. Neben einer repräsentativen standardisierten Befragung von fast 1.000 Lehrkräften, wurden vier Gruppeninterviews mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulträger und der Kompetenzteams geführt, relevante Dokumente wie z.B. Lehrpläne und Prüfungsordnungen analysiert sowie sechs Schulfallstudien realisiert.
Im Anschluss an die Präsentation der Ergebnisse fand ein Gespräch mit den Autoren und Frau Mechthild Appelhoff (Bereichsleiterin Medienkompetenz und Bürgermedien, LfM) sowie Herrn Prof. Dr. Markus Köster (Leiter des LWL-Medienzentrums für Westfalen) über die Schlussfolgerungen aus der Studie statt. Markus Köster betonte in diesem Zusammenhang u.a. den Stellenwert von Medienkonzepten, die ein bedeutendes Instrument zur systematischen Integration von digitalen Medien in den Grundschulen darstellen.
Die Studie Medienintegration ist in der Schriftenreihe der LfM erschienen und kann über den VISTAS Verlag bestellt werden. Ein Video mit Ausführungen von Andreas Breiter zur Studie findet man hier genauso wie die Präsentation zur Vorstellung.
Andreas Breiter, Stefan Aufenanger, Ines Averbeck, Stefan Welling, Marc Wedjelek: Medienintegration in Grundschulen. Untersuchung zur Förderung von Medienkompetenz und der unterrichtlichen Mediennutzung in Grundschulen sowie ihrer Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen. Berlin (Vistas), 2013. Schriftenreihe Medienforschung der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), Band 73, ISBN 978-3-89158-587-0, 22,- Euro
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Am 23. April fand in Hamburg zum 6. Mal die Dataport Hausmesse statt. Über 1300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den norddeutschen Verwaltungen folgten der Einladung ihres Dienstleisters Dataport und dessen Partnerfirmen, um sich über deren innovative Angebote zu informieren, sich untereinander auszutauschen und an dem interessanten Vortragsprogramm teilzunehmen.
Mit der ifib consult als Partner im E-Government-Rahmenvertrag für Dataport und seine Trägerländer waren wir in diesem Jahr erstmals mit einem eigenen Messestand vertreten, den wir unter das Motto „IT, Medien und Bildung“ gestellt und damit als Schwerpunkt unsere Leistungen und Lösungen im Bildungsbereich präsentiert haben. Kurzfristig war dann auch noch mein Vortrag „Und jeder bringt was mit – wohin entwickelt sich die Schul-IT?“ ins Programm gerutscht, der sich mit den aktuell heftig diskutierten Trends „Bring Your Own Devive (BYOD)“ und „Cloud Computing“ sowie deren Perspektiven für den Schulbereich befasste.
Messestand der ifib consult auf der Dataport Hausmesse
Zentrales Highlight an unserem Stand war der interaktive Multitouch-Tisch. Dieser war ursprünglich von dem studentischen Masterprojekt PrIMA (Priming Information for Medical Association) aus dem Studiengang Digitale Medien an der Universität Bremen unter der Betreuung von Prof. Dr. Andreas Breiter entwickelt worden, um fremdsprachlichen Patienten die Kommunikation mit Ärzten zu erleichtern, indem sie mit Hilfe des Multitouch-Tischs bereits im Wartezimmer lernen können, ihre Schmerzen in einer Fremdsprache zu beschreiben.
Staatsrat Hans-Henning Lühr (rechts) und IT-Direktor Dr. Martin Hagen (links) aus dem Finanzressort der Freien Hansestadt Bremen lassen sich unseren Messestand zeigen
Kurzerhand hatten wir den Multitouch-Tisch für die Messe umprogrammiert, um dort in sechs interaktiven Themenbereichen Ergebnisse aus unseren Projekten im Bildungsbereich zu präsentieren. Der Tisch wurde damit zum Anziehungspunkt unseres Messestandes und schnell zeigten sich viele neue Anwendungsmöglichkeiten. Als dann die Messe mit einem DJ auf der Bühne seinen lockeren Ausklang fand, entwickelte sich auch unserer Tisch mit einem darauf laufenden interaktiven Spiel erneut zum Anziehungspunkt.
Insgesamt war es ein erfolgreicher Messeauftritt mit vielen interessanten alten und neuen Kontakten.
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Am Samstag dem 20. April war ich zu einem Fachgespräch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag zum Entwurf eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes eingeladen. Wie viele Befürworter solcher gesetzlichen Regelungen waren auch die AutorInnen dieses Entwurfs der Meinung, das hamburgische Transparenzgesetz sei das Beste, was es auf diesem Gebiet gibt, und daher ein geeignetes Vorbild, das man nur noch an die Bedingungen eines Flächenstaates anpassen müsse. Das ist in Bezug auf das im Zentrum dieser Regelungen stehende Informationsregister nicht trivial, und auch nicht das einzige Problem.
Aus Bremer Sicht muss man zugestehen, dass die Veröffentlichungspflichten sowohl in Bezug auf die explizit genannten Informationsarten als auch in Bezug auf die Verbindlichkeit der Verpflichtungen weiter gehen als das BremIFG. Das heißt aber nicht, dass nach der zweijährigen Entwicklungsphase tatsächlich mehr Informationen öffentlich zugänglich sein werden. Weil einzelne Vorgaben im maßgeblichen § 10 „Ausgestaltung der Veröffentlichungspflicht“ nicht den Unterschieden zwischen den in § 3 aufgeführten zu veröffentlichenden Informationen Rechnung tragen.
Zu veröffentlichen sind nach § 3 sowohl Dokumente wie „Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft“ oder „Verträge der Daseinsvorsorge“, als auch Geodaten, ein Baumkataster und Statistiken. Es ist ja gerade der Anspruch des Transparenzgesetzes nicht nur Dokumente zu veröffentlichen, sondern auch Rohdaten. Im besten Fall missverständlich ist die Vorgabe in Abs. 1, wonach diese Informationen „unverzüglich im Volltext, in elektronischer Form im Informationsregister zu veröffentlichen“ sind. Zum einen fragt man sich, wie z.B. Geodaten „in Textform“ veröffentlicht werden sollen. Zum anderen legt die Vorgabe, „im Informationsregister“ zu veröffentlichen nahe, es gehe um eine Volltextdatenbank. In Bremen ist das zentrale Informationsregister aus gutem Grund nur eine Verweisdatenbank, in der dezentrale gespeicherte Dokumente nur mit Ihren Metadaten und einem Link registriert werden.
Diese Kritik mag kleinlich erscheinen und mit einem weiten Verständnis von „im Register veröffentlichen“ überwindbar sein, in dem man das Register als Verweissystem entwickelt, „über das“ veröffentlicht wird. Bei den Regelungen in § 10 Abs. 5 wird man allerdings auch mit großzügiger Interpretation keine gesetzeskonforme Lösung finden. Dort wird nämlich für alle zu veröffentlichenden Informationen, Dokumente wie Daten, vorgeschrieben, dass „eine maschinelle Weiterverarbeitung gewährleistet sein (muss)“ und dass das Datenformat auf verbreiteten und frei zugänglichen Standards basieren (muss)“, die „durch herstellerunabhängige Organisationen unterstützt und gepflegt werden“. Die Formate Word und pdf, in denen die genannten Mitteilungen an die Bürgerschaft und Verträge der Daseinsvorsorge vorliegen, erfüllen diese Anforderungen definitiv nicht. Es ist auch nicht zu erwarten, dass die für diese Dokumente verantwortlichen Stellen einer Umwandlung in HTML und einer möglichen maschinellen Weiterverarbeitung zustimmen. Man darf gespannt sein, wie sich die hamburgische Verwaltung aus diesem Dilemma befreit. Für den bayerischen Entwurf habe ich empfohlen, diesen Absatz zu streichen und Formatfragen differenziert in der ohnehin vorgesehenen Rechtsverordnung zu regeln.
Die mangelnde Differenzierung zwischen Dokumenten und (Roh-)Daten wird beim Aufbau des Registers noch weitere Schwierigkeiten bereiten, die im Gesetzestext nicht angesprochen werden, z.B. wenn es um die Definition von Metadaten geht, mit denen Informationen im Register registriert werden müssen. Diese unterschieden sich grundlegend für Dokumente auf der einen Seite und dynamische Daten auf der anderen Seite. Dokumente haben Autoren, einen Titel, ein Veröffentlichungsdatum. Für dynamische Daten wie laufende Luft-, Verkehrs- oder Lärmmessungen könnte man zwar etwas Analoges konstruieren, würde dem Gegenstand und dem öffentlichen Interesse daran jedoch nicht gerecht. Entscheidend sind für solche dynamischen Daten Granularitäten, Periodizitäten, Meßmethoden u.a.m., wie sie übrigens in den Metadaten nach der INSPIRE-Richtlinie enthalten sind.
Diese und weitere Umsetzungsprobleme sind ausführlicher in meiner Präsentation für das Fachgespräch nachzusehen. Dort findet sich auch ein Änderungsvoreschlag für den kritisierten Artikel 10.
Die Grünen in Bayern müssen erst noch eine Mehrheit für einen entsprechend modifizierten Gesetzesentwurf gewinnen, Hamburg hat noch eineinhalb Jahre Zeit das Register aufzubauen und zu füllen. In Bremen war dieser Meilenstein 2008 erreicht und heute noch wird in dem zuständigen Referat mit Unterstützung des ifib daran gearbeitet, effiziente Prozesse für die Registrierung von Daten und Dokumenten zu implementieren als auch die Bedienung zu vereinfachen und die Suche effektiver zu machen.
Dazugehörige Präsentation beim Fachgespräch im Bayerischen Landtag.
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Am Mittwoch den 17. April trafen sich im Haus der Wissenschaft auf Einladung des ifib und der Bremischen Landesmedienanstalt (Bre(ma) führende Trägervertreter/innen der Bremer Kindertagesstätten, sowie Experten/innen aus dem Bereich der Aus- und Fortbildung.
Anlass für das Treffen war die Präsentation erster Ergebnisse der Befragung „Medienkompetenz in Bremer Kindertageseinrichtungen“, die das ifib im Auftrag der (Bre(ma im Februar diesen Jahres durchgeführt hat. Befragt wurden mehr als 60 Einrichtungen und über 350 Erzieher/innen in Bremen und Bremerhaven zur Medienerziehung in ihren Einrichtungen. Unter den Motto „Standortbestimmung + Praxis + Strategie“ wurde mit den Anwesenden über mögliche Implikationen der Befragungsergebnisse für die Entwicklung der frühen Medienbildung in Bremen diskutiert.
Medienerziehung ist für die befragten Erzieher/innen im Angesicht der umfänglichen sonstigen Aufgaben und Herausforderungen bislang ein (zu) wenig bearbeitetes Feld. Drängender erscheinen den Erzieher/innen andere Aufgaben (z.B. Sprachförderung oder die Förderung sozialer Kompetenzen). Gerade mit Hinblick auf die präsentierten Praxisbeispiele wurde jedoch deutlich, dass sich die Medienkompetenzförderung trefflich mit der Förderung anderer Lern- und Entwicklungsbereiche verbinden lässt. So präsentierte die (Bre(ma ihre Fortbildungsreihe „Geräusch-Jäger“ mit akustischen Beispielen und kleinen Hörspielen und der medienpädagogische Verein Blickwechsel e.V. vermittelte einen visuellen Eindruck von medienpädagogischer Projektarbeit vom Daumenkino bis zum fertigen Trickfilm.
Einig waren sich die Anwesenden darin, dass für die Integration medienpädagogischer Ansätze in den Einrichtungen die medienpädagogische Fortbildung des Personals erforderlich ist. Wie eine trägerübergreifende Strategie zur Medienkompetenzförderung in den Kindertageseinrichtungen aussehen könnte, darüber will man sich weiter austauschen. Erste Ideen stehen bereits im Raum...
In Bremerhaven findet am 19. April im Dienstleitungszentrum Grünhöfe ein weiterer Workshop mit Trägervertreter/innen zum Thema Medienkompetenzförderung in Bremerhavener Kindertageseinrichtungen statt.
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Im vergangenen Jahr wurde das vom ifib entwickelte und u.a. in Wennigsen erprobte Konzept für die lokale Bürgerbeteiligung mit dem Preis für Online-Partizipation des Behördenspiegels und der init AG ausgezeichnet. Wir kennzeichnen dieses Konzept mit der kurzen Formel „2 x 2“ und meinen damit Beteiligung in zwei Phasen auf jeweils zwei Wegen: In einer ersten möglichst offenen Phase werden Ideen gesammelt – auf einer Bürgerversammlung und online. Diese werden von Verwaltung und Rat auf ihre Machbarkeit geprüft. Die als machbar angesehenen Vorschläge werden dann in einer zweiten Phase bewertet, per Stimmzettel und online in einem kontrollierten Verfahren. Eine begleitende Evaluation hatte eine hohe Zufriedenheit bei Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern gezeigt.
Aber auch das Gute kann noch verbessert werden. Am vergangenen Freitag ist nach diesem Konzept eine Bürgerbeteiligung zur Weiterentwicklung des Zentrums in Bremen-Vegesack mit einigen Verbesserungen gestartet.
Die Norddeutsche und der Weser-Kurier haben schon am vergangenen Donnerstag dieses Angebot positiv gewürdigt. Der Weser Report (Nord-Ausgabe) hat gestern ein Interview mit mir dazu veröffentlicht.
Mal sehen, wie die Auftaktveranstaltung verläuft. Wir werden darüber berichten.
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