Am 28. Oktober habe ich gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Igel vom DFKI und der TU Chemnitz einen Vortrag gehalten zum Thema "IT und Bildungstechnologien in Schulen. Zwischen schülerindividueller Förderung, Unterrichtsintegration und Anforderungen des Schulmanagements". Eingeladen waren wir beim Zukunftsdialog des Bündnis für Bildung e.V., einem Zusammenschluss von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Förderung von IT und Medien in der Bildung. Dabei konnten wir nicht nur zeigen, wie IT-Innovation und Bildungsinnovationen sich gegenseitig bedingen, sondern insbesondere mit dem Publikum über die besondere Situation im deutschen Schulsystem diskutieren. Dies knüpft nahtlos an unsere Forschungsergebnisse zur "Medienintegration" an und macht deutlich, dass insbesondere für die staatlichen Bildungsorganisationen große Herausforderungen bei der Governance bestehen. Fokus des Vortrages waren zudem die Prognosen des Horizon Reports 2013, der zwar für die Hochschulen entwickelt wurde, sich aber sehr gut auf die schulischen, außerschulischen und beruflichen Bildungsprozesse beziehen lässt. So wurde intensiv über Tablets, MOOCs, Learning Analytics und Gamification diskutiert. Die weiteren Aktivitäten des bfb werden sicherlich von allen Akteuren des Bildungssystems interessiert verfolgt werden.
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Seit heute haben die Nutzerinnen und Nutzer von foraus.de die Möglichkeit Ihre Wünsche und Erwartungen an das Portal im Rahmen einer Online-Befragung zu äußern. Die Internetplattform, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) betrieben wird, bietet haupt- und nebenberuflichen Ausbilderinnen und Ausbildern sowie weiteren im Bereich der Ausbildung Tätigen ein vielfältiges Informations-, Kommunikations-, Vernetzungs- und Selbstlernangebot an. Da die Startseite und das zentrale Themenangebot überarbeitet und weiterentwickelt werden sollen, hat das BIBB die ifib consult GmbH u.a. mit der Durchführung einer Online-Befragung beauftragt. Im Rahmen der Befragung werden auch das aktuelle Nutzungsverhalten von foraus.de sowie der Einsatz von digitalen Medien im Kontext der beruflichen Ausbildung thematisiert.
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“Wir waren mal Spitzenreiter wie der Deutsche Meister in der Bundesliga. Jetzt sind wir ‚nur‘ noch Platz 2. Das ist nicht schlecht, denn viele andere liegen hinter uns. Aber wir wollen wieder an die Spitze.” So ähnlich umschrieb Dr. Martin Hagen, zuständig für E-Government bei der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen den aktuellen Stand der Informationsfreiheit vor dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit der Bremischen Bürgerschaft auf dessen gestriger Sitzung.
Bremen war in der Tat bis vor kurzem das einzige Bundesland, das beim Zugang zu amtlichen Informationen neben dem individuellen Zugangsrecht eine pro aktive Veröffentlichungspflicht für bestimmte Arten von Dokumenten und einen Zugang über ein zentrales Informationsregister gesetzlich verankert hatte. Im vergangenen Jahr hat die Hamburgische Bürgerschaft das dortige Informationsfreiheitsgesetz durch ein Transparenzgesetz ersetzt, das weitergehende Veröffentlichungspflichten vorsieht. Um im obigen Bild zu bleiben: Auf dem Platz tut sich dort allerdings noch wenig. Ein zentrales Informationsregister muss in Hamburg erst 2014 angeboten werden.
Bremen hat diese Herausforderung angenommen und Ende vergangenen Jahres beim ifib ein Gutachten über Verbesserungsmöglichkeiten bei den Veröffentlichungspflichten und deren Umsetzung in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde im Juli 2013 übergeben, veröffentlicht und gestern dem zuständigen Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft vorgestellt. Für die Senatorin für Finanzen erklärte Herr Dr. Hagen, dass fast allen Empfehlungen gefolgt werden soll. Zuvor hatte auch schon die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit positiv Stellung genommen.
Neben einer Ausweitung der rechtlichen Vorschriften empfiehlt das Gutachten aufgrund von Untersuchungen in vier senatorischen Behörden vor allem eine Verbesserung der technischen und organisatorischen Anschlussfähigkeit der mit den Veröffentlichungspflichten verbundenen Tätigkeiten an die bestehenden Prozesse in den Behörden. Denn für die meisten Arten von zu veröffentlichenden Dokumenten gibt es behördeninterne Prozesse. Diese sind jedoch noch nicht eindeutig mit den Pflichten nach dem IFG abgestimmt. Bei der technischen Anschlussfähigkeit in Form der automatischen Erfassung von Metadaten hatte das zuständige Referat bereits erfolgreich Tools entwickelt und die Registrierungsquote auch schon deutlich erhöht.
Schwieriger ist die Schließung der festgestellten Organisationslücke. Es gibt nämlich keine klaren Zuständigkeiten für die Durchführung und Kontrolle der Veröffentlichungspflichten. Die existierenden Prozesse für die Erstellung, Abstimmung und Freigabe sind je nach Art der Dokumente und internen Organisation der Behörden sehr unterschiedlich. Daher kann kein Standardprozess für die Veröffentlichungspflichten empfohlen werden. Im Gutachten wird vielmehr eine Funktionsmatrix vorgeschlagen, mit der für die einzelnen Dokumentenarten neben den Funktionen der Erstellung, Abstimmung und Beschlussfassung auch die Entscheidung über die Veröffentlichung und der Eintrag in das zentrale Informationsregister einer jeweils geeignet erscheinenden Stelle zugewiesen werden sollen. Die Senatorin für Finanzen will diesen Vorschlag nun mit den einzelnen Ressorts erörtern. Bemühen wir noch einmal die Analogie zum Fußball: Neben einer besseren Vereinssatzung will Bremen vor allem mit einer besseren Mannschaftsaufstellung und einer besseren Koordination der Spieler wieder an die Spitze vorrücken.
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Vom Technologiepark Uni Bremen e.V. und ifib veranstalteter Workshop zeigte, wie IT-Grundschutz die Informationssicherheit in Unternehmen fördert.
Die Informationssicherheit ist bereits seit Jahren fester Bestandteil des Informationsmanagements und jüngste Nachrichten zeigen, dass die Bedrohungen durch Wirtschaftsspionage immer noch hoch aktuell sind. Wer angesichts der beeindruckenden Technik und der weitreichenden Einflussmöglichkeiten der Spionagedienste resigniert, übersieht dabei, dass die Mehrheit der Angreifer nicht über diese Mittel verfügt. Ebenso wie der Grundsatz, dass eine hundertprozentige Sicherheit kaum zu erreichen ist, gilt, dass jede Sicherheitsmaßnahme den Preis für den Angreifer erhöht und damit das Angriffsziel zunehmend unattraktiver macht. Dementsprechend erfreute sich unserer Workshop „IT-Grundschutz – Informationssicherheit sichtbar machen“, den wir am 24.10.2013 in Kooperation mit dem Technologiepark Uni Bremen e.V. veranstaltet haben, eines regen Interesses.
Die Herausforderungen beim Aufbau eines Informationssicherheitsmanagement sind vielfältig, zusätzlich zur IT-Sicherheit müssen zum Beispiel auch organisatorische Mängel, menschliche Fehlhandlungen und rechtliche Anforderungen berücksichtigt werden, wenn der Geschäftsprozess geschützt werden soll. Standards und anerkannte Methoden (best practice), wie ITIL, COBIT und eben auch IT-Grundschutz, helfen mit ihren systematischen Ansätzen, dieser Herausforderungen zu bewältigen. IT-Grundschutz umfasst dabei nicht nur Anforderungen an das Management der Informationssicherheit, konform zum internationalen Standard ISO 27001, sondern bietet mit den IT-Grundschutz-Katalogen auch weitaus konkretere Maßnahmeempfehlungen. Zudem besteht die Möglichkeit, das erreichte Sicherheitsniveau durch eine Prüfung und Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz durch unabhängige Dritte bestätigen zu lassen.
Um die IT-Grundschutz-Vorgehensweise möglichst praxisnah vorzustellen, fokussierte der Workshop die Fragen und Aktionspunkte des entsprechenden BSI Standards 100-2 und diskutierte diese an Beispielen aus dem Alltag der Teilnehmer. Vom Start des Sicherheitsprozesses mit dem Ziel einer Sicherheitsleitlinie über den Aufbau eines Sicherheitskonzeptes und die Ermittlung des angemessenen Schutzbedarfs bis zur Modellierung mittels der IT-Grundschutz-Bausteine folgten die Teilnehmer dem Verfahren und diskutierten Anforderungen und die Zwischenziele. Besonders im Fokus standen dabei die notwendige Sensibilisierung sowohl der Mitarbeiter wie auch der Führungskräfte und der erforderliche Aufwand für den Aufbau und Betrieb eines ISMS. Die methodische Vorgehensweise nach IT-Grundschutz machte dabei Defizite wie Chancen in der Informationssicherheit sichtbar, zeigt jedoch auch, dass es engagiertes und organisiertes Vorgehen braucht, um die Unternehmenssicherheit nachhaltig zu verbessern.
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Heute habe ich auf einer sehr gut besuchten Fortbildungsveranstaltung (mehr Anmeldungen als Plätze) des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) einen Vortrag zur "Medienintegration in Grundschulen" gehalten. Basis waren dabei Ergebnisse unserer Studie für die Landesanstalt für Medien NRW. In der Diskussion wurde deutlich, dass Grundschulen auch in Niedersachsen mit ähnlichen Rahmenbedingungen zu kämpfen haben wie in NRW (Ausstattung, Support, Lehrpläne) - und die Frage nach der Förderung der Medienkompetenz bleibt die gleiche und ist ausnahmsweise nicht vom Bildungsföderalismus Deutschlands tangiert. Allerdings gibt es auch Unterschiede in Bezug auf Medien in der Lehrerausbildung (eher seltener im Referendariat und im Studium) oder bei der Einbeziehung in die Schulinspektionen (hier gibt es verbindliche Richtlinien in Niedersachsen).
In 3 Workshops wurden unterschiedliche Themen der Medienintegration in die Schule bearbeitet. Insgesamt zeigt die große Nachfrage nach dem Thema, dass es erheblichen Nachholbedarf in deutschen Grundschulen gibt, um Medien als selbstverständlichen Bestandteil der Schulentwicklung zu verankern.
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