Unsere ehemalige Master-Studentin Wiebke Sauerland hat heute auf der internationalen Tagung ED-MEDIA in Montréal unseren Beitrag vorgestellt, den Jan Broer und ich mit ihr zusammen entwickelt haben. Im Kern ging es um die Evaluation einer mobilen App zum Erlernen von japanischen Schriftzeichen (Kan-Ji). Hierbei hat Wiebke in ihrer Masterarbeit nicht nur die App entwickelt, sondern auch unterschiedliche Versionen mit verschiedenen Gamification-Elementen mit User-Tests untersucht.
Die Resonanz war sehr gut und trotz der geringen Fallzahlen in der empirischen Untersuchung wurde deutlich, dass die App einen Unterschied bei den Lernenden gemacht hat. Insbesondere die Motivation ist deutlich angestiegen, was sich nach allen bisherigen Erkenntnissen auch auf den Lernerfolg auswirkt. Insbesondere die japanischen Zuhörerinnen war sehr begeistert. Und das muss was heißen, denn sie können die Komplexität sehr gut einschätzen.
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Am Montag hatte ich das Vergnügen, auf einer Fachtagung mitzuwirken, die von der Vorsitzenden des Ausschusses des Deutschen Bundestages für "Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung", Saskia Esken (SPD), organisiert wurde. Insgesamt waren über 100 Teilnehmende vor Ort (darunter die Hälfte aus Unternehmen) im in Berlin im wunderschönen Abgeordnetenhaus. Den Einstieg machten u.a. der bildungspolitische Sprecher der SPD und Frau Esken selbst. Dazu gesellten sich Ties Rabe, Senator für Schule und Berufsbildung aus Hamburg, sowie die Kollegen Prof. Igel aus Chemnitz und Richard Heinen von der Universität Duisburg-Essen.
Und alles drehte sich um die Potenziale digitaler Medien in der Schule, um Chancen und Risiken und um die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen. Nach der Initialisierung ging es dann in 4 Workshops, von denen ich einen leiten durfte. Mit meiner Keynote zu lernförderlichen Infrastrukturen habe ich versucht, die Diskussion anzuregen, welche Endgerätestrategie für welche Lernszenerien sinnvoll wäre und wie sich Basisinfrastrukturen im Mehrebenensystemen der deutschen Bildungslandschaft betreiben ließen. Am Ende wurden die Ergebnisse in einer Art Podiumsdiskussion zusammen getragen und vom Publikum kommentiert. Insgesamt war es unter Berücksichtigung der bundespolitischen Ebene eine gute Veranstaltung - so richtig viele Ergebnisse konnten nicht erwartet werden. Mal sehen, ob und wie sich Bund, Land und Kommunen näher kommen. Das Thema wäre es wert.
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Am 10. Juni 2015 hatte ich die Ehre und das Vergnügen, auf dem 7. Bayerischen Anwenderforum eGovernment im Schloss Nymphenburg in München einen eingeladenen Vortrag zu dem vorgegebenen Thema “Flickenteppich E-Government – Was können E-Government-Gesetze ändern?” zu halten. Ausgangspunkt waren das EGovG des Bundes von 2013 und das des Freistaats Sachsen aus 2014 sowie der gerade in die Verbändeanhörung gegebene Entwurf für ein bayerisches EGovG, das demnächst in den Landtag eingebracht werden soll. Mehrere Vertreter des zuständigen Finanzminsteriums äußerten die Überzeugung, ihr Entwurf gehe insofern weiter als die bisherigen Gesetze, indem er nicht die Verwaltung in den Vordergrund stelle, sondern den Bürgerinnen und Bürgern digitale Rechte, z. B. auf digitale Unterschrift und Identifizierung einräume. Nach fast 20 Jahren Erfahrung mit E-Government Projekten sah ich mich veranlasst, diese Hoffnung zu dämpfen. Zum einen bezweifele ich, ob gerade neue Authentifizierungsverfahren – mit oder ohne Recht darauf – etwas ändern, und zum anderen halte ich grundsätzlich die Back-Office-Integration für sehr viel wichtiger für bürgerfreundliches E-Government als Front-Office Portale und die Authentifizierung.
Was ändern weitere Authentifizierungsverfahren?
Behörden werden nun verpflichtet, neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch einen Zugang mit dem neuen Personalausweis und per DE-Mail zu eröffnen. Nach meiner Einschätzung führt das weder zu weiteren Diensteangeboten noch zur stärkeren Nutzung vorhandener Dienste. Denn auch für diese Verfahren müssen sich die Bürgerinnen und Bürger für etwas registrieren und ggfs. für etwas bezahlen, das sie nicht verstehen und was nicht Ihnen, sondern nur der Verwaltung dient. Da sie alle Verwaltungsleistungen auch ohne diesen Zusatzaufwand in Anspruch nehmen können, gibt es für die meisten keinen Grund, bisherige Verhaltensweisen bei den eher seltenen Verwaltungskontakten zu ändern.
In der anschließenden Podiumsdiskussion wurde auf den Erfolg von ELSTER mit zwei Millionen Authentisierungen pro Jahr verwiesen. Auf den Einwand, dass diese vor allem mit ELSTER-Softwarezertifikaten erfolgt sind, wurde erwidert, genau dies sei mit dem neuen Bayernportal auch für andere E-Government-Dienste vorgesehen. Allerdings wolle man das nicht in das Gesetz schreiben, um es technologieneutral zu halten - obwohl dort ja DE-Mail explizit erwähnt wird. Die Gleichstellung solcher fortgeschrittener Signaturen wäre ein effektiver Beitrag zum Abbau von Barrieren. Ebenfalls sinnvoll, aber keine Alternative dazu ist der mit dem bayerischen E-Gov-Gesetz vorgenommene Abbau von ca. 40 gesetzlichen Schriftformerfordernissen.
Gemeinsame Verfahren – im Frontoffice und/oder Backoffice
In zwei Projekten für die Europäische Kommission hat das ifib schon vor mehreren Jahren EU-weit Beispiele guter Praxis der Backoffice Integration und zur Interoperabilität im E-Government gesucht und aufbereitet. Mein Lieblingsbeispiel ist die Beantragung von Kindergeld in Irland:
Eltern können entweder mit einer elektronischen Authentifizierung den Antrag schon im Krankenhaus unterschreiben oder dies innerhalb einiger Wochen persönlich auf der Meldestelle nachholen. Die Daten zu den Eltern und dem Kind werden in beiden Fällen nur einmal im Krankenhaus eingegeben und dann schrittweise beim Standesamt und der Meldestelle registriert und auf dem Antrag ergänzt bis dieser bei der für das Kindergeld zuständigen Stelle landet.
In der deutschen Diskussion gab es einmal den Slogan “Die Daten sollen laufen, nicht die Bürger”. Außer bei der Rückmeldung ist dieses Prinzip nicht umgesetzt worden, und die E-Governmentgesetze beinhalten dazu entweder keine oder nur indirekte Regelungen. Zwar gibt es in allen drei Gesetzen einen Paragraphen zu Gemeinsamen Verfahren. Dort wird jedoch vor allem die datenschutzrechtliche Verantwortung geregelt. Das Sächsische Gesetz beinhaltet im Gegensatz zum Bundesgesetz jedoch eine Experimentierklausel, die befristete Veränderungen von Zuständigkeiten erlaubt. Im bayerischen Entwurf findet man eine ähnliche Regelung versteckt in den Schlussbestimmungen. Das lässt vermuten, dass man solchen Experimenten keinen hohen Stellenwert beimisst. Das wäre jedoch ein strategischer Fehler.
Ohne Reorganisation kein signifikanter Fortschritt
In den Unternehmen weiß man seit 30 Jahren, dass der Nutzen des IT-Einsatzes oft erst eintritt, wenn die Organisation verändert wird. Später hieß das Process-Reengineering. Das gilt selbstverständlich auch für das E-Government, scheint aber für die Autoren dieser Gesetze nicht selbstverständlich. Sie begnügen sich damit, Instrumente zur Digitalisierung der vorhandenen Prozesse anzubieten. Das sächsische Gesetz sieht immerhin einen IT-Kooperationsrat aus Vertretern des Landes und der Kommunen vor, der auch Interoperabilitätsfragen behandeln soll. Aber eine Verpflichtung oder auch nur Anreize zur bereichs- und ebenenübergreifenden Reorganisation von Prozessen beinhalten alle drei E-Gov-Gesetze nicht. Die Experimentierklauseln würden das ermöglichen. Aber dauerhaften Veränderungen stehen die in Artikel 28 Grundgesetz verankerte Kommunale Selbstverwaltung und das damit verbundene Gebietsmonopol wohl entgegen.
In mehreren Vorträgen wurde vor den disruptiven Folgen der Digitalisierung gewarnt, weil branchenfremde Anbieter mit neuen Geschäftsmodellen über das Internet ganze Branchen in Bedrängnis bringen können. Die Kommunalverwaltung muss das nicht befürchten. Sie kann unbesorgt an ihren bisherigen Prozessen und Geschäftsmodellen festhalten. Der Gesetzgeber kann sie bei der Ausführung von Bundesrecht, wie im Fall der Rückmeldung zwingen, mit vorgegebenen Prozessen und standardisierten Datenformaten die Bürger von vermeidbaren Formularen zu entlasten. Aber in allen anderen Bereichen fehlt der notwendige politische Druck, der im Meldewesen dazu geführt hat.
Die E-Government-Gesetze werden den Flickenteppich E-Government nicht verändern. Sie machen eher selbst den Eindruck eines Flickenteppichs, da ihnen ein Gesamtkonzept fehlt. Vermutlich werden wir nach media@Komm, Bund-Online und kaum noch zählbaren E-Government-Programmen auch in zehn Jahren noch die geringe Nutzung von E-Governmentdiensten im Vergleich zu allen anderen Dienstleistungen beklagen.
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Innerhalb der zweieinhalbjährigen Laufzeit des Projektes „KOMMIT – Kompetent mit Medien im beruflichen Qualifizierungsprozess“ wurden dank der guten Zusammenarbeit der Verbundpartner (ifib, BITKOM, DFKI, IMC und IWM) viele interessante Ergebnisse erarbeitet, die nun zum Abschluss des Projektes noch einmal zusammengefasst unter www.kommit-projekt.de/results auf der projekteigenen Website dargestellt werden.
Neben einem durch das ifib entwickelten Raster zur Medienintegration, dass passgenau auf die Prozessphasen eines typischen IT-Projektes ausgerichtet Social Web Tools zur Aufgabenunterstützung vorschlägt und die zu fördernden Kompetenzen gleich mitliefert, können Azubis mithilfe eines Selbsttests herausfinden, auf welchem Niveau sich ihre Kompetenzen eigentlich befinden und dieses mithilfe der ebenfalls im Projekt entwickelten Lernmodule „Informationsbewertung im Social Web“ und „Up to date mit dem Social Web“ gleich steigern.
Ziel des Projektes war es auch, die Kompetenzförderung innerhalb der beruflichen Bildungskette zu verankern, hierfür finden sich unter den Ergebnissen beispielhafte Unterrichtseinheiten für Lehrkräfte, in denen die Kompetenzvermittlung mithilfe der oben genannten Lernmodule gestaltet ist.
Unter navigator.kommit-projekt.de erreichen Sie zudem den Sozialen Navigator, die im Projekt entwickelte Empfehlungsplattform für relevante Inhalte und Kompetenzen in der Ausbildung zum/zur „FachinformatikerIn Anwendungsentwicklung“ und „FachinformatikerIn Systemintegration“. Dieser richtet sich wie das Raster zur Medienintegration an Auszubildende wie Lehrkräfte und Ausbildende gleichermaßen und bietet neben dem öffentlich zugänglichen Inhaltekatalog auch einen geschlossenen Bereich, in dem Inhalte ausgetauscht, Lernbereiche erstellt und Lernmodule absolviert werden können.
Schauen Sie sich doch mal auf unseren Projektseiten um, sicher entdecken auch Sie interessante Inhalte!
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Am 25. Juni findet die Socialbar als Sonderveranstaltung im Rahmen der Zukunftstour statt. Die ZukunftsTour wird organisiert von Engagement Global im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Es geht darum, globale Zusammenhänge zu verstehen, zu hinterfragen und erlebbar zu machen.
Zeit und Raum: Donnerstag, 25.06.2015, ab 19.00 Uhr im Alten Fundamt (Auf der Kuhlen 1a, 28203 Bremen).
Wie immer haben wir spannende Vorträge auf der Agenda: Wir erfahren, ob über Serious Games und Gamification mehr Menschen für Nachhaltigkeit begeistert werden können, wie Greenpeace Jugendliche online für Modealternativen mobilisieren will und welche neuen Wege die mediengestützte Nachhaltigkeitsbildung beschreitet.
In seinem Vortrag berichtet Dr. Jan Oehlmann (nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen) von aktuellen Entwicklungen und Trends im Bereich Serious Games und Gamification. Welche Zielgruppen können erreicht werden? Kann das Spielen von Serious Games zu Verhaltensänderungen in Richtung mehr Nachhaltigkeit führen? Was sind die Dynamiken von Gaming, die diesen Ansatz so erfolgreich machen?
Hanno Groth berichtet wie sich Greenpeace mit der Detox-Kampagne seit drei Jahren für eine saubere Textilindustrie engagiert und welche Rolle wir Konsumenten dabei spielen. Anhand einer neuen Greenpeace-Studie wird die Rolle digitaler Medien beim Modekonsum von Jugendlichen beleuchtet: Wie können Jugendliche mit Hilfe von Online-Kommunikation zu Veränderung ihres Konsumverhaltens gebracht werden? Welche Ansätze haben sich in der Vergangenheit als wenig erfolgreich erwiesen?
Nadine Dembski (Virtuelle Akademie Nachhaltigkeit) berichtet vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen über aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich der digitalen Nachhaltigkeitsbildung. Welche Angebote gibt es? Was funktioniert? Was sind Herausforderungen? Wer wird erreicht?
Wir freuen uns wie immer über Anmeldungen im Socialbar Wiki oder auf Facebook (vereinfacht die Planung). Spontane Besucher sind auch gern gesehen.
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