Wir freuen uns sehr, dass das DLR der Aufnahme eines weiteren Teilvorhabens in das Projekt MeMoApp – Medienkompetenz für mobiles, appbasiertes Lernen und Arbeiten zugestimmt hat. Ab dem 1. September wird sich das Institut für IT-, Medien- und Immaterialgüterrecht (MLS LEGAL) (www.mls-legal.de/institut) vertreten durch Frau Prof. Dr. Iris Kirchner-Freis intensiv mit allen rechtlichen Fragestellungen im Projekt befassen. Neben den ohnehin relevanten rechtlichen Fragen für die Durchführung des Projektes und die Entwicklung, Erprobung und Verstetigung des MekoSmartHubs als Klammer für das zu entwickelnde technische System und die erforderlichen Maßnahmen zur betrieblich-organisatorischen Einbettung, wird es in dem Teilprojekt zum einen um die Frage gehen, welche Anforderungen sich aus dem Inkrafttreten der DSGVO ergeben, die über die bisherigen Datenschutzanforderungen bzw. - konzepte hinausgehen. Zum anderen wird erarbeitet, welche Konsequenzen sich aus dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Erhebung von personenbezogenen Daten im Zuge der, im Rahmen des Projektes zu beantwortenden Forschungsfragen und der erforderlichen Evaluation ergeben.
Weitere Beiträge zum Thema: MeMoApp
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Vom 3. - 6. September findet in Barcelona die ACM/SIGCHI Konferenz MobileHCI an der Universitat Pompeu Fabra statt (20th International Conference on Human-Computer Interaction with Mobile Devices and Services.). Das ifib ist durch Philipp Krieter und Andreas Breiter mit dem Paper „Analyzing Mobile Application Usage: Generating Log Files from Mobile Screen Recordings“ vertreten. Die Veröffentlichung gehört zu den vier Papern der Konferenz, die für den „Best Paper Award“ nominiert waren und erhielt eine „Honorable Mention“. In diesem Beitrag wird eine Methode zur detaillierten Analyse der Nutzung mobiler Anwendungen durch die Erstellung von Log-Dateien auf der Grundlage mobiler Bildschirmaufzeichnungen unter Anwendung von Computer Vision und Machine Learning Methoden vorgestellt.
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Ab Oktober bieten wir in unserem Forschungsprojekt „Musicalytics - Musikalisches non-formal situiertes Lernen in digitalen Lernumgebungen“ zusammen mit der Musikschule in Bremen sowie der Volkshochschule in Detmold den Kurs „Songwriting mit dem Tablet – Von der Idee zum fertigen Pop-Song“ an:
Du hast eine Melodie, eine Songzeile oder einen Groove im Kopf, weißt aber nicht, wie du daraus einen vollständigen Song machen kannst? In diesem Kurs zeigen wir dir, wie du kompositorische Techniken, digitalen Hilfsmittel und theoretische Kenntnisse nutzen kannst, um einen Song entstehen zu lassen. Dazu bekommst du kostenlos ein Android Tablet für die Zeit des Kurses gestellt, an dem du auch zu Hause kreativ arbeiten kannst. Eine eigens eingerichtete Online-Plattform bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und zusammen musikalisch zu experimentieren. Viele digitale Lektionen, nützliche Links und Info-Materialien stehen dort ebenso bereit, sodass du dich deinen Interessen entsprechend vertiefen kannst.
Kreatives und gemeinsames Musikproduzieren mit Tablets steht im Zentrum dieses Blended Learning-Kurses.
Einige Inhalte des Kurses:
Recording und Mixing mit dem Tablet
Ideen in Synthesizer, Drum Computer und Sequenzer verwirklichen
Harmonik und Form des Popsongs
Stilkunde: Welche musikalischen Eigenheiten haben Genres?
Hörschule: Spiel- und Produktionstechniken heraushören und selbst einsetzen
Hilfe beim musikalischen Selbstlernen
Der Kurs ist für Jugendliche und Erwachsene konzipiert - ohne oder mit ersten Erfahrungen im praktischen Musikmachen. Theoriekenntnisse sind nicht nötig.
Er ist Teil eines Forschungsprojektes zur Erforschung digitalen Lernens, daher ist die Teilnahme kostenfrei. Während der Arbeit am Tablet werden Nutzungsdaten aufgezeichnet. Wenn du an einer Anmeldung interessiert bist, informieren wir dich gerne über das Vorgehen und unsere Datenschutzmaßnahmen.
Weitere Beiträge zum Thema: Digitalisierung • Medienkompetenz • Musicalytics Zuordnung: Projekte • Veranstaltungen
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Am 05. Juni 2018 hat das W3C eine neue Version der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG - Web Content Accessibility Guidelines) offiziell als Empfehlung herausgegeben. Die Version 2.1, deren Vorversionen zur Kommentierung durch die Community offenstanden, erweitert die bestehende Version 2.0 um 17 neue Erfolgskriterien. Die WCAG 2.0 sind allerdings auch weiterhin gültig, so dass jetzt zwei Versionen nebeneinander existieren, wobei die WCAG 2.1 rückwärtskompatibel zur WCAG 2.0 sind. Das W3C Konsortium empfiehlt die Nutzung der neuen Guidelines.
Die WCAG 2.1 setzen einen Schwerpunkt auf mobile Geräte, da sich in diesem Bereich seit der Veröffentlichung der WCAG 2.0 im Jahre 2008 große Veränderungen ergeben haben. Wurden z. B. Anwendungen früher hauptsächlich durch Tastatur und Maus bedient, werden heutzutage häufig Touchscreens oder Sprachsteuerungen für die Benutzung von Geräten verwendet. Weiterhin soll der neue Webstandard helfen, die Zugänglichkeit für Seh- sowie Lernbehinderte zu verbessern.
Spannend ist die Frage, ob nun auch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0), die auf den WCAG 2.0 basiert und 2011 veröffentlich wurde, überarbeitet wird und z. B. die Neuerungen bzgl. mobiler Geräte berücksichtigt.
Wer gerne einen Blick auf die neuen WCAG 2.1 werfen möchte, findet diese hier: https://www.w3.org/TR/WCAG21/
Weitere Beiträge zum Thema: Barrierefreiheit und Usability
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Am 12.08. fand der 7. "GEWOBA City Triathlon" am Europahafen in Bremen statt, an dem das ifib und die ifib-consult erstmalig teilnahmen und gleich zwei Teams an den Start schickten!
Bei angenehmen Temperaturen schwammen, radelten und liefen wir uns zum Ziel und schafften es mit einem Team sogleich unter die Top Ten (10. und 27. Platz)! Neben dem sportlichen Aspekt stehen für uns auch immer Teamgeist und Spaß im Vordergrund und so entspannten wir im Anschluss noch mit Obst und Getränken und diskutierten bereits über die nächten Aktionen.
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