Kommunale Prozessintelligenz hat zwei Seiten: Erstens geht es darum, Geschäftsprozesse in den Kommunen intelligent zu gestalten, so dass sie den Anforderungen der Kunden ebenso wie Kriterien von Wirtschaftlichkeit und Qualität gerecht werden. Zweitens müssen diese Prozesse selbst mit Intelligenz ausgestattet werden, damit erforderliche Informationen schnell, bedarfsgerecht und aktuell zur Verfügung stehen.
Auf der Tagung “Kommunale Prozessintelligenz”, die am 29. September 2009 erstmals in Bremen stattfand, informierten sich rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Vorgehensweisen und Ergebnisse abgeschlossener oder laufender Projekte im Zusammenhang mit Geschäftsprozessmanagement in Kommunalverwaltungen. Das Themenspektrum reichte von Darstellungen zu kommunalen Masterplänen, mit denen der Bogen zwischen IT und Prozessen geschlagen wird, über die Optimierung der Rechnungseingangsbearbeitung und Digitales Schriftgutmanagement bis hin zur zwischenmenschlichen Kommunikation als Erfolgsfaktor. Die Vorträge sind online dokumentiert.
Organisiert wurde die Tagung von der E-Government-Akademie des ifib in Kooperation mit dem Beratungshaus b.i.t.consult und der Fachzeitschrift “innovative VERWALTUNG” als Medienpartner. Erste Überlegungen, eine Veranstaltung mit ähnlichem thematischem Zuschnitt im kommenden Jahr zu wiederholen, wurden von den Besucherinnen und Besuchern unterstützt: Über 80% erklärten auf den Feedback-Bögen nach Möglichkeit an einer Folgeveranstaltung teilnehmen zu wollen.
Weitere Beiträge zum Thema: Dokumentenmanagement • E-Government • Geschäftsprozesse • Interoperabilität • IT-Management • Regionale Kooperationen • Wissensmanagement Zuordnung: Nachrichten • Veranstaltungen • Vorträge Adressaten: Öffentliche Verwaltung
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Das Bundeskabinett hat am 25.6.2008 die Einführung des Elektronischen Entgeltnachweises (kurz: ELENA) beschlossen. Das Projekt, vormals auch unter dem Namen “JobCard” geläufig, war Gegenstand längerer Diskussionen zwischen den beteiligten Ressorts und wurde bis zuletzt auch in der Bundespolitik sowie unter Datenschützern kontrovers diskutiert. ELENA soll nun ab dem 1.1.2012 die bei der Beantragung von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld) erforderlichen Entgeltbescheinigungen des Arbeitgebers ersetzen.
Zentrale Bedeutung beim ELENA-Verfahren kommt der elektronischen Signatur zu: Die Arbeitgeber sollen künftig die Einkommensdaten einer zentralen Speicherstelle melden, von der sie aber nur mit Einwilligung der Betroffenen abgerufen werden können. Diese Einwilligung dokumentieren die Antragsteller mit ihrer persönlichen Signaturkarte - die sie sich folglich zuvor besorgen müssen. In seiner Pressemitteilung zum ELENA-Beschluss führt das Bundeswirtschaftsministerium dazu aus: “Die Kosten des qualifizierten Zertifikates liegen nach Aussage der Wirtschaft zukünftig bei rund 10,- für 3 Jahre. Genutzt werden alle Karten, auf die eine qualifizierte Signatur aufgebracht (aufgeladen) werden können. Dies sind der digitale Personalausweis, die Bankkarte, aber auch die Gesundheitskarte. Auf Antrag werden den Bürgern die Kosten für das Zertifikat erstattet, so dass sichergestellt ist, dass jeder seinen Anspruch auf eine Sozialleistung verwirklichen kann.”
(Foto: C. Hanken, ifib)
Nun sei dahin gestellt, ob sich die Preise für Zertifikate tatsächlich so entwickeln werden wie angekündigt, bislang liegen sie jedenfalls deutlich höher. Selbst wenn die prognostizierte Entwicklung eintrifft, bleibt zu fragen, auf welcher Karten die Signaturzertifikate gespeichert werden sollen. Die Gesundheitskarte ist selbst ein Sorgenkind - sollte sie dennoch bis zum ELENA-Start an alle Versicherten ausgegeben worden sein, wird es bei den der Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbare Vorbehalte geben, diese Karte außerhalb von Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken aus der Hand zu geben. Bei der Bankkarte mögen solche Bedenken geringer sein - ob ihr Einsatz aber gerade bei der Beantragung von Sozialleistungen hohen Zuspruch findet, darf ebenfalls bezweifelt werden.
Bleibt also der elektronische Personalausweis. Auch er ist derzeit Gegenstand politischer Diskussionen, wird aber sicherlich früher oder später eingeführt werden. Nach den bisher vorliegenden Informationen plant das zuständige Bundesinnenministerium die Verwendung kontaktlos auslesbarer Chips. Der Grund dafür dürfte insbesondere im Geschwindigkeitsvorteil beim Auslesen der Daten bei Kontrollen an Grenzen oder durch die Polizei liegen. Für die Verwendung im E-Government bringt diese Lösung hingegen neue Probleme mit sich: Zunächst müssen die Trust Center ihre Infrastruktur modernisieren, um Zertifikate kontaktlos aufbringen zu können. Dies wird sich lösen lassen. Aber auch die Bürger, die den Ausweis zum Identitätsnachweis in der elektronischen Kommunikation einsetzen wollen, müssen sich passende Lesegeräte beschaffen. Gleiches gilt schließlich für die Ämter, die ELENA nutzen sollen. Sie werden sich sowohl auf die Nutzung herkömmlicher Chipkarten auf Bank- und Gesundheitskarten als auch auf kontaktlos auslesbare Chips auf dem neuen Personalausweis einzustellen haben. Wie dies in der Praxis aussehen kann, muss nun geklärt werden. Es bleibt also spannend.
Weitere Quellen zu ELENA:
Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 25.6.2008
Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zum ELENA-Verfahren
“Kritik und Lob für ELENA”, Meldung bei heise online vom 26.6.2008
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