“Wir waren mal Spitzenreiter wie der Deutsche Meister in der Bundesliga. Jetzt sind wir ‚nur‘ noch Platz 2. Das ist nicht schlecht, denn viele andere liegen hinter uns. Aber wir wollen wieder an die Spitze.” So ähnlich umschrieb Dr. Martin Hagen, zuständig für E-Government bei der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen den aktuellen Stand der Informationsfreiheit vor dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit der Bremischen Bürgerschaft auf dessen gestriger Sitzung.
Bremen war in der Tat bis vor kurzem das einzige Bundesland, das beim Zugang zu amtlichen Informationen neben dem individuellen Zugangsrecht eine pro aktive Veröffentlichungspflicht für bestimmte Arten von Dokumenten und einen Zugang über ein zentrales Informationsregister gesetzlich verankert hatte. Im vergangenen Jahr hat die Hamburgische Bürgerschaft das dortige Informationsfreiheitsgesetz durch ein Transparenzgesetz ersetzt, das weitergehende Veröffentlichungspflichten vorsieht. Um im obigen Bild zu bleiben: Auf dem Platz tut sich dort allerdings noch wenig. Ein zentrales Informationsregister muss in Hamburg erst 2014 angeboten werden.
Bremen hat diese Herausforderung angenommen und Ende vergangenen Jahres beim ifib ein Gutachten über Verbesserungsmöglichkeiten bei den Veröffentlichungspflichten und deren Umsetzung in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde im Juli 2013 übergeben, veröffentlicht und gestern dem zuständigen Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft vorgestellt. Für die Senatorin für Finanzen erklärte Herr Dr. Hagen, dass fast allen Empfehlungen gefolgt werden soll. Zuvor hatte auch schon die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit positiv Stellung genommen.
Neben einer Ausweitung der rechtlichen Vorschriften empfiehlt das Gutachten aufgrund von Untersuchungen in vier senatorischen Behörden vor allem eine Verbesserung der technischen und organisatorischen Anschlussfähigkeit der mit den Veröffentlichungspflichten verbundenen Tätigkeiten an die bestehenden Prozesse in den Behörden. Denn für die meisten Arten von zu veröffentlichenden Dokumenten gibt es behördeninterne Prozesse. Diese sind jedoch noch nicht eindeutig mit den Pflichten nach dem IFG abgestimmt. Bei der technischen Anschlussfähigkeit in Form der automatischen Erfassung von Metadaten hatte das zuständige Referat bereits erfolgreich Tools entwickelt und die Registrierungsquote auch schon deutlich erhöht.
Schwieriger ist die Schließung der festgestellten Organisationslücke. Es gibt nämlich keine klaren Zuständigkeiten für die Durchführung und Kontrolle der Veröffentlichungspflichten. Die existierenden Prozesse für die Erstellung, Abstimmung und Freigabe sind je nach Art der Dokumente und internen Organisation der Behörden sehr unterschiedlich. Daher kann kein Standardprozess für die Veröffentlichungspflichten empfohlen werden. Im Gutachten wird vielmehr eine Funktionsmatrix vorgeschlagen, mit der für die einzelnen Dokumentenarten neben den Funktionen der Erstellung, Abstimmung und Beschlussfassung auch die Entscheidung über die Veröffentlichung und der Eintrag in das zentrale Informationsregister einer jeweils geeignet erscheinenden Stelle zugewiesen werden sollen. Die Senatorin für Finanzen will diesen Vorschlag nun mit den einzelnen Ressorts erörtern. Bemühen wir noch einmal die Analogie zum Fußball: Neben einer besseren Vereinssatzung will Bremen vor allem mit einer besseren Mannschaftsaufstellung und einer besseren Koordination der Spieler wieder an die Spitze vorrücken.
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Vor dem Hintergrund der Hessischen Medienbildungsmesse hatte ich Gelegenheit auf dem Treffen der hessischen Schulträger über unsere Projektergebnisse zum Thema „Potenziale zentral betriebener IT-Systeme“ zu berichten. Das ifib-Projekt wurde gemeinsam mit den vier Schulträgern Wetteraukreis, Kreis Groß-Gerau, Kreis Bergstraße und der Stadt Frankfurt sowie dem Hessischen Kultusministerium und dem Landesschulamt und Lehrkräfteakademie (LSA) durchgeführt.
Betrachtet man die pädagogischen Anforderungen, denen gegenüber sich die Beteiligten künftig aufstellen müssen, versprechen zentralisierte Infrastrukturen, im Sinne des Cloud Computing, auch für den schulischen Bereich weitreichende Potenziale. Gleichzeitig bedingen sie aber einen Paradigmenwechsel hin zu einer deutlich mobileren Ausstattung und fordern den Aufbau von zum Teil neuen IT-Infrastrukturen. Eine zielgerichtete Steuerung solcher Konzepte erfordert noch deutlicher als bisher, dass Vorhandensein schulischer Medienkonzepte und eine die darin formulierten Inhalte aufgreifende Medienentwicklungs- und IT-Planung seitens der Schulträger. Nicht einfach, wenn man bedenkt, dass derartige Investitionen in Anbetracht zunehmend leerer Kassen erfolgen müssen.
Die Untersuchung zeigt, dass eine gemeinsame Umsetzungsstrategie und eine abgestimmte Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommune in diesem Zusammenhang obligatorisch sein werden. Land und Kommunen müssen sich neu sortieren und stärker kooperieren. Was soll das Land leisten? Was bleibt Aufgabe der Kommunen und was Aufgabe der Schulen? Lassen sich grundlegende Dienste wirtschaftlicher zentral erbringen?
Im Hinblick auf die Festlegung einer Strategie wurden diese und andere Fragestellungen zwischen den anwesenden Schulträgern und dem Hessischen Kultusministerium diskutiert. Um die Potenziale zentraler IT-Konzepte auf den Bildungsbereich zu übertragen, bedarf es hierzu einheitlicher Festlegungen.
Die Ergebnisse der Studie werden in Kürze auch in einer Broschüre veröffentlicht.
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Eine erfolgreiche Medienentwicklungsplanung muss auf allen drei Ebenen des Schulsystems (in der Schule – beim Schulträger – und im jeweiligen Kultusministerium) stattfinden und in geeigneter Weise zusammengeführt werden:
Den Medienkonzepten der Schulen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da sie zum einen beschreiben, wie die Vorgaben des Landes für den Unterricht mit digitalen Medien interpretiert und konkret in der jeweiligen Schule umgesetzt werden sollen und andererseits daraus dann Anforderungen an die sächliche IT-Ausstattung abgeleitet werden, die durch den Schulträger bereitzustellen ist. Die Schule bekommt also praktisch eine Mittlerrolle zwischen Land und Kommune. Dementsprechend betont auch die KMK in ihrem Beschluss „Medienbildung in der Schule“ die Bedeutung von schulischen Medienkonzepten als wesentliche Grundlage für die Planung des Medieneinsatzes. Viele Schulen können diese Mittlerrolle allerdings nicht ausfüllen, so dass auch Abstimmungen direkt zwischen den Bundeländern und ihren Kommunen über die grundlegenden Ziele des Medieneinsatzes sinnvoll erscheinen. Bisher gibt es diese Abstimmungsprozesse allerdings meist nur in Einzelfragen, z.B. für die Organisation des Supports.
Um einen Transfer aus den Medienkonzepten der Schulen in eine Gesamtstrategie des Schulträgers (z.B. einen Medienentwicklungsplan) auszugestalten ist es entscheidend, dass die Planungen der Schulen auch in die Gesamtplanung des Schulträgers überführt werden können. Vielfach wird der Fehler gemacht, dass Schulen im Rahmen von Ausstattungsprogrammen (zuletzt oft bei den Interaktiven Whiteboards) aufgefordert worden sind, Medienkonzepte einzureichen, aber die Ausstattung dann „per Gießkanne“ und nicht auf Basis der individuellen Planungen der Schulen erfolgte. Das bestraft alle Schulen, die einen intensiven Schulentwicklungsprozess zur Integration digitaler Medien mit Abstimmung in der Schulkonferenz durchlaufen haben und belohnt jene, die mit minimalem Aufwand Antragsprosa zusammengeschrieben haben.
Eine standardisierte Ausstattung per Gießkanne, die für jede Schulart und Schulstufe exakt festlegt, wie eine Ausstattung von Computer-, Klassen- und Fachräumen auszusehen hat, würde den Gestaltungsspielraum für die Schulen einschränken und das Prinzip einer Steuerung über Medienkonzepte ad absurdum führen. Schulen müssen daher in die Lage versetzt werden, in einem vorgegebenen finanziellen, technischen und organisatorischen Rahmen ihren Medieneinsatz frei ausgestalten zu können. Für den Schulträger besteht dann die Aufgabe darin, die Medienkonzepte seiner Schulen auszuwerten und die Ergebnisse in die eigene Planung zu integrieren.
Wie das unter Verwendung qualitativer und quantitativer Analysetools möglich ist, haben wir inzwischen bei zwei Schulträgern erprobt: Zunächst haben wir die Aussagen zur derzeitigen Situation und zukünftigen Planungen in den schulischen Medienkonzepten mit dem qualitativen Analysetool ATLAS.ti codiert. Dabei ist bereits ein umfangreiches Codebuch entstanden, das künftig auch als Grundlage für die Auswertung von Medienkonzepten bei anderen Schulträgern zum Einsatz kommen kann. Neben der schulindividuellen Auswertung lassen sich die vergebenen Codes dann z.B. auch in ein Statistik-Programm überführen, so dass in einem zweiten Schritt auch eine quantitative Auswertung durchgeführt werden kann, die dem Schulträger Erkenntnisse darüber liefert, welche Schwerpunkte von vielen Schulen gleichermaßen gesetzt werden und welche wiederum nur in einzelnen Schulen eine Rolle spielen. Auf dieser Basis kann der Schulträger seine Ausstattungsstrategie auf die Wünsche der Schulen auszurichten.
Damit die Analyse der Medienkonzepte den gewünschten Erfolg liefert, sind allerdings auch Anforderungen an die Qualität der einzelnen Medienkonzepte zu stellen. Es empfiehlt sich, den Schulen Vorgaben für die Konzepterstellung zu machen und den Schulen ein Beratungsangebot (z.B. über die regionalen Medienzentren) an die Hand zu geben. Für diese Beratung ist eine Handreichung zu erstellen, die auch die notwendigen Bestandteile des Medienkonzeptes insoweit standardisiert, dass eine Bewertung der Medienkonzepte an einem einheitlichen Raster erfolgen kann.
Ein solches Vorgehen stellt sicher, dass die Ziele und Vorgehensweisen auf allen drei Ebenen des Schulsystems aufeinander abgestimmt sind und somit eine erfolgreiche Integration von Medien in die Lehr- und Lernprozesse ermöglichen.
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Am 08. April 2014 endet der erweiterte Support von Microsoft für das Betriebssystem Windows XP, so dass ab diesem Datum auch keine Sicherheitsupdates des Herstellers mehr bereitgestellt werden. Windows XP erschien Ende 2001 und basiert auf einer Sicherheitsarchitektur, die inzwischen anfällig für aktuelle Schadsoftware ist. Das Auslaufen des Supports durch Microsoft wird daher das jetzt schon hohe Risiko von Angriffen noch deutlich steigern. Viele öffentliche Verwaltungen empfehlen daher aus Sicherheitsgründen, dass Windows XP Clients ab April 2014 keine direkten Zugriffe mehr in das Internet erhalten dürfen. In den meisten Kernverwaltungen laufen inzwischen die Migrationsprojekte auf eine neuere Betriebssystemversion (meist Windows 7) auf Hochtouren.
Inzwischen werden auch immer mehr kommunale Schulträger auf dieses Problem aufmerksam. Die Anfragen dazu häufen sich bei uns. Schulen haben zum Teil bewusst lange an Windows XP festgehalten, weil ein Großteil der bei Lehrkräften beliebten Lernsoftware selber veraltet und häufig noch nicht unter Windows 7 lauffähig ist. Dadurch entsteht jetzt ein enormer Handlungsdruck.
Ein Problem stellt dabei auch die überalterte Hardware in den Schulen dar, die vielfach ihre Nutzungsdauer überschritten hat und nicht mehr auf Windows 7 migriert werden kann. So kommt bei vielen Schulträgern neben den erheblichen Lizenzierungskosten zusätzlich auch ein hoher Ersatzbedarf für die Hardware auf die leeren Kassen der Kommunen zu.
Für die Softwarelizenzierung besteht zum einen die Möglichkeit, Lizenzen zu vergünstigten Bildungskonditionen zu erwerben. Soll eine Softwareverteilung eingesetzt werden, sollte ein Select-Vertrag geschlossen werden, der einen verteilfähigen Lizenzschlüssel (Volumen-Key) beinhaltet. Eine durchaus interessante Möglichkeit besteht darin, die Lizenzen zu mieten. Dazu können Schulen und Schulträger einen bundesweit gültigen Rahmenvertrag nutzen, den die FWU als Medieninstitut der Länder mit Microsoft für alle allgemein- und berufsbildenden Schulen geschlossen hat. Die Lizensierung erfolgt dabei auf Basis der Gesamtzahl der Mitarbeiter pauschal für die ganze Schule und unabhängig davon wie viele Rechner vorhanden sind. Wenn die Anzahl der zu lizensierenden Rechner ungefähr bei dem doppelten der Gesamtzahl der Mitarbeiter liegt, kann der FWU-Rahmenvertrag zumindest über die Laufzeit eines Medienentwicklungsplans (5 Jahre) gegenüber anderen Lizenzierungsmodellen für einen Schulträger günstiger ausfallen. Alle Mitarbeiter können zudem die Software gegen eine kleine Gebühr auch zu Hause nutzen und mögliche Updates und Upgrades auf neue Versionen sind während der gesamten Vertragslaufzeit inklusive.
Ist das Lizenzierungsmodell gefunden, stellt sich die Frage, ob gleich auf Windows 8 (bzw. das nächste Upgrade Windows 8.1) migriert werden soll oder zunächst ein Downgrade auf Windows 7 erfolgen soll. Die diskutierten Lizenzmodelle lassen beides zu. Die Entscheidung ist sowohl aus einem technischen als auch einem schulorganisatorischen Hintergrund heraus zu treffen:
Von den technischen Mindestanforderungen an den Prozessor, den Arbeits- und Festplattenspeicher sowie die Grafikkartenausstattung sind Windows 7 und Windows 8 scheinbar sehr nahe beieinander. Windows 8 setzt aber für den Schutz vor Schadsoftware einige Prozessorfunktionen voraus, die auf einigen älteren Rechnergenerationen in Schulen noch nicht vorhanden sind, so dass Windows 8 auf diesen Rechnern nicht installierbar wäre.
Aus schulorganisatorischer Sicht werden beide Betriebssysteme im Migrationsfall einen Fortbildungsbedarf bei Lehrkräften erfordern. Dieser fällt bei Windows 8 vermutlich deutlich höher aus, da Microsoft eine neue Bedienoberfläche eingeführt und die Benutzerführung grundlegend geändert hat, während die Grundprinzipien der Bedienung bei dem Wechsel von Windows XP auf Windows 7 zunächst noch erhalten geblieben sind. Zudem wird Windows 7 auch in den privaten Haushalten der Lehrkräfte noch weiter verbreitet sein als das neue Windows 8, sodass der Bekanntheitsgrad höher ist. Viele Schulträger werden daher einen ähnlichen Weg einschlagen wie die Kernverwaltungen und zunächst auf Windows 7 migrieren.
Angesichts der notwendigen hohen Investitionen in Hardware und Softwarelizenzen, stellt sich natürlich die Frage, ob ein Upgrade der meist noch in Computerräumen stehenden Hard- und Software überhaupt noch sinnvoll ist und nicht ein radikaler Neustart mit Tablets, Bildungsapps und webbasierter Software der zukunftsfähigere Weg ist?
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An Facebook scheiden sich die Geister. Während es uns als Privatleuten selbst überlassen bleibt, ob wir soziale Netzwerke im Allgemeinen und Facebook im Besonderen nutzen, besteht in Unternehmen und Verwaltungen, Schulen und Universitäten durchaus Regelungsbedarf.
Und hier prallen dann die Welten aufeinander: Für die einen ist gerade Facebook unverzichtbar, um im digitalen Kosmos wahrgenommen zu werden. Für die anderen ist Facebook schon angesichts der Gleichgültigkeit des Unternehmens gegenüber europäischem Datenschutzrecht völlig inakzeptabel.
In der vergangenen Woche sorgte nun eine „Handreichung“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg zum Einsatz von sozialen Netzwerken an Schulen für Aufregung. Darin heißt es: „Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Verwendung von Sozialen Netzwerken für die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten generell verboten.“ Die Behandlung von sozialen Netzwerken im Unterricht bleibt hingegen ausdrücklich gestattet.
Die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht selbst hier noch Risiken: Der in Bremen erscheinende Weser Kurier vom 29.7.2013 berichtet von ihren Bedenken, dass US-amerikanische Scan-Programme die am Unterricht beteiligten Schüler womöglich in Schwierigkeiten bringen könnten, sollte ein Lehrer im Unterricht Facebook nutzen und mit der Klasse über Terrorismus sprechen.
Spätestens seit den neuesten Enthüllungen über das NSA-System X-Keyscore können solche Bedenken auch von jenen nicht mehr leichtfertig vom Tisch gewischt werden, die – wie ich – zuvor mit einer gewissen Leicht(sinn)igkeit im Netz unterwegs waren.
Sicherlich kann über Details der Baden-Württemberger Richtlinie trefflich diskutiert werden (s. hierzu z.B. den Beitrag von Philippe Wampfler im Blog schulesocialmedia.com). Alles in allem aber zeigt die Richtlinie einen vernünftigen Weg auf: Für die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten sind Facebook & Co. tabu. Die Behandlung von Social Media im Unterricht bleibt davon unberührt. Dies zu verbieten wäre wohl auch außerordentlich kontraproduktiv. Allerdings ist selbst hier, die Bremer Datenschutzbeauftragte hat darauf hingewiesen, Problembewusstsein und Fingerspitzengefühl gefragt.
Selbst gegen Fanpages der Schulen hat das Kultusministerium in Baden-Württemberg nichts einzuwenden. Allerdings wird empfohlen, „… statt der Fanpages in Sozialen Netzwerken konventionelle Homepages zu realisieren und Fanpages nur als Zugang zur eigenen Internetseite der Schulen zu nutzen.“
Auf diese Weise sollten sich auch die beruflichen Grabenkämpfe zwischen Befürwortern und Gegnern von Facebook bzw. Social Media entschärfen lassen. Ganz ähnlich hatte Ende letzten Jahres auch Johnny Haeusler, Mitbegründer der Internet-Konferenz re:publica, in seinem Blog Spreeblick argumentiert: Inhalte gehören auf die eigene Plattform, soziale Netzwerke weisen den Weg dorthin. Das mag ein wenig mehr Arbeit machen, löst aber viele Probleme, die sich spätestens nach den Enthüllungen von Edward Snowden nicht mehr ignorieren lassen.
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