Da heute im Team die Frage aufkam, wie und ob man Tagclouds barrierefrei gestalten kann, hier ein paar Gedanken dazu.
Tagclouds sind in erster Linie eine optische Orientierungshilfe. Je nach Definition erkennt der Nutzer auf einen Blick, welche Begriffe oft nachgefragt werden (wertende Ausrichtung) oder zu welchen Bereichen zahlreiche Beiträge vorhanden sind (inhaltliche Ausrichtung).
Da es sich bei einer Tagcloud um eine Liste von Links handelt, ist es sinnvoll, für die Darstellung die HTML-Listenform zu verwenden.
Wichtig ist, dass die Priorität eines Begriffes nicht nur optisch erkennbar ist (durch Farbe, Schriftgrad oder -formatierung - hier bitte auf ausreichende Kontraste und Skalierbarkeit der Schrift achten, sowie die Begriffe nicht nur allein durch Farbe unterscheiden), sondern auch im Title des Links auftaucht. Und das nicht in der Form “Priorität 1 ...”, “Priorität 2…” sondern z.B: Arbeitslosigkeit 25 Beiträge Priorität 2, Arbeitswelt 80 Beiträge Priorität 1, Berufliche Aus- und Weiterbildung 5 Beiträge Priorität 3 usw..
Idealerweise besteht die Möglichkeit, die Tagcloud wahlweise alphabetisch oder nach Prioritäten zu sortieren.
Ferner sollte darauf geachtet werden, dass die Links einen ausreichenden Abstand zueinander haben und dass die Zeilenhöhe ausreichend ist.
Außerdem sollte dem Nutzer unbedingt die Möglichkeit gegeben werden, die Tagcloud zu überspringen, am besten durch Einsatz eines Ankers oder Accesskeys der zum Beginn des nächsten Seitenbereichs führt.
Im Sinne der Barrierefreiheit sollte sich die Tagcloud natürlich auch nicht automatisch im Hintergrund aktualisieren und verändern, während man die Webseite betrachtet. Auch eine dynamische Neuordnung der Begriffe bzw. Vergrößerung der Schrift bei ähnlichen Themen o.ä., wenn man z.B. mit der Maus drüberfährt, wird eher verwirren statt helfen.
Wenn es sich um eine Tagcloud mit wenigen wichtigen Begriffen für den gesamten Webauftritt handelt statt für vereinzelte untergeordnete Bereiche, könnte man zusätzlich auf das Microformat rel=“tag” zurückgreifen, das seinen Platz im a-Tag hat. (z.B. <a href=“http://www.irgendwas.de/stiftung” rel=“tag”>Stiftung Digitale Chancen</a>). Achtung: Semantisch als Tag gekennzeichnet wird hierbei nicht der am Bildschirm angezeigte Verweis “Stiftung Digitale Chancen” sondern der letzte Abschnitt des Links, in diesem Fall “stiftung”.
Leer- und Sonderzeichen des Tags in der URL sollten dabei URL-encodiert sein.
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Mit welchem Argument sollen Nutzer dazu motiviert werden, einen weiteren Webbrowser zu installieren? Lockt verbessertes Tabbed Browsing zum Umstieg auf Google Chrome? Oder etwa die detaillierte Speicherung des Nutzungsverlaufs bzw. lückenlose Erfassung von Nutzerdaten?
Ich habe heute in der Frühe schon einen kurzen Blick auf die Google Chrome Beta für Windows geworfen (Chrome Version 0.2.149.27, Build 1583, Mozilla/5.0, AppleWebKit/525.13). Die Beta-Version kann unter http://www.google.com/chrome kostenlos für Windows XP heruntergeladen werden. Die Software fühlt sich für mich zunächst an, wie damals die Mozilla-Vorversionen: flacher Designentwurf und schnelle Seitenaufrufe.
Der neue Browser bringt allerdings bisher keine brauchbare Komponente zur Darstellung von RSS/Atom-Feeds mit sich.
Beim schnellen Durchprobieren lassen sich keine sensationellen Neuerungen ausmachen. Nun, die Verwendung von Tabulatoren (tabs) zur Sortierung der aufgerufenen Seiten wird jetzt auch jedem, der bisher nichts davon wissen wollte aufgedrängt. Zudem sollen diese Fenster jetzt soweit voneinander unabhängig sein, dass sich die Anwendung nicht gänzlich verabschiedet, wenn in einem tab ein Problem auftritt.
Als Standard für ein neues tab-Fenster ist voreingestellt, dass immer eine Auswahl der Seiten angeboten wird, die bisher am häufigsten verwendet wurden. Damit offenbart man demjenigen, der nur man kurz auf den Bildschirm schaut sofort seine Surfgewohnheiten. Auch sonst ist Google ja eher dafür bekannt, möglichst viele Informationen mit Personenbezug zu sammeln als dafür aus Datenschutzgründen die Speicherung von Daten zu minimieren. Mit der Verbreitung des Google-Browsers soll wohl auch die Nutzung der Google-Online-Dienste (etwa Mail, iGoogle, News, YouTube, Kalender, Text & Tabellen) gefördert werden. Ein angemeldeter Nutzer dieser Dienste macht sich zunehmend zum gläsernen Kunden. Kritisch zum Thema Datenschutz bei Google äußert sich etwa auch Robert Basic, der dazu interessante Abschnitte aus der englischsprachigen Privacy-Erklärung hervorhebt.
Die Datenschutz-Information zu Chrome unter http://www.google.com/chrome/intl//privacy.html war heute morgen noch nicht verfügbar (Fehler 404).
Zudem behält sich das Google Recht vor, über einen Service verfügbare Inhalte sowohl vollständig als auch teilweise im Vorfeld zu analysieren, zu überprüfen, zu kennzeichnen, zu filtern, abzuändern, abzulehnen oder zu entfernen.
Der Vollständigkeit halber sollte noch angemerkt werden, dass es für Chrome auch einen anonymen Nutzungsmodus gibt (Inkognito-Fenster) und dass der Browserverlauf sich vollständig löschen lässt.
Mein Fazit des Schnelltests: So einen Browser brauche ich nicht. Wenn man schon einen weiteren Browser installieren will, dann bitte Mozilla Firefox.
(Design Benutzeroberfläche: Google)
Aktualisierung (12.15 Uhr): Die deutschsprachigen Anmerkungen zum Datenschutz sind jetzt unter http://www.google.de/chrome/intl/de/privacy.html zu finden. Jede Kopie des Browsers erhält ein eindeutige Anwendungsnummer, die zumindest bei Update-Prüfungen und Ausfallberichten an Google übermittelt wird.
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Was passiert eigentlich, wenn ein Standesbeamter zukünftig seine Signaturkarte verliert oder die Geheimzahl vergessen hat? Diese Frage stellte ein Standesamtsmitarbeiter im Hinblick auf die Ermöglichung der elektronischen Registerführung ab 2009 (Näheres hierzu bei Deutschland-Online). Für das Personenstandswesen ist die Verwendung von Chipkarten zur Erzeugung qualifizierter Signaturen vorgesehen (siehe Personenstandsrechtsreformgesetz vom 19.02.2007, BGBl. I 2007, S. 122). Nach einer bestimmten Anzahl von Fehlbedienungen - meist drei falsche PIN-Eingaben - wird eine solche Karte unwiderruflich gesperrt. Eine PUK, wie etwa bei Mobilfunk-Karten üblich, gibt es nicht. Der akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) kann weder eine vergessene Geheimnummer mitteilen noch eine neue PIN generieren und übermitteln. Man benötigt also eine neue Karte. Bis diese geliefert wird, dauert es heute ein paar Tage, manchmal auch zwei bis drei Wochen. Ist der Standesbeamte bis dahin aus technischen Gründen zwangsbeurlaubt? Das kann nicht sein. Um das Problem zu umschiffen, könnte etwa eine nicht freigeschaltete Zweitkarte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden - was neue Risiken mit sich bringt. Rechtsanwälte, Notare und künftige Verwender des Heilberufeausweises (HBA) mit entsprechender Signaturkartenfunktion dürften vor ähnliche Herausforderungen gestellt werden. Man mag gar nicht an die große Menge der Verwaltungskunden und Verbraucher denken, die qualifizierte Signatur ja zukünftig auch verwenden sollen und im Netz wochenlang nichts unterschreiben können, falls sie ihre PIN mehrfach falsch eingeben. Wasser auf die Mühlen derjenigen, die an der Eignung der heutigen Signaturkarte für den Masseneinsatz zweifeln (in der Blogosphäre etwa Vertretbar Weblawg).
(Foto: C. Hanken, ifib)
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Welche Lehren kann die öffentliche Verwaltung aus dem Datenunfall ziehen, der gerade durch die Medien gegangen ist (siehe etwa SPIEGEL Online, netzpolitik.org und FTD)? Ende Juni wurde über die ARD-Sendung “Report München” bekannt, dass die bei Behörden gespeicherten Daten tausender Bürger über das Internet abrufbar waren - durch eine Verknüpfung ungünstiger Umstände und Nachlässigkeiten.
Teilweise war später vereinfachend lediglich vom Zugriff auf Meldedaten die Rede. Dass auch auf Passfotos zugegriffen werden konnte, ist allerdings ein bemerkenswertes Detail. Passbilder sind kein Bestandteil der Meldedaten und müssen aus Datenschutzgründen in der Behörde getrennt von diesen gespeichert sein. Der Online-Abruf von Lichtbilddaten auf Pass- und Personalausweisregister durch Polizei- und Ordnungsbehörden ist nach § 22a PaßG und § 2c PersAuswG mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (hierzu aufschlussreich eine Stellungnahme des Bundeskriminalamts).
Für die Bereitstellung im Internet wird aber weder das Melderegister noch das Passregister genutzt, sondern eine dritte Datenbank, das Informationsregister. Polizeiliche Informationsregister, enthalten in der Regel Teildatenbestände aus Melderegistern und sollen - insbesondere für polizeiliche Zwecke - rund um die Uhr bereitstehen. (Diese sind nicht zu verwechseln mit den Informationsregistern nach Informationsfreiheitsgesetz, wie z.B. in Bremen). Die Einführung polizeilicher Informationsregister ist in Deutschland vielerorts geplant. Einige Bundesländer, darunter Rheinland-Pfalz, Sachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben solche Datenbanken mit Teilbeständen aus dem Melderegister sogar zentral auf Landesebene eingeführt.
In der Stadt Henningsdorf wurden (nach Auskunft des Softwareunternehmens HSH) sowohl Daten aus dem Melderegister als auch Lichtbilddaten aus dem Passregister in das online zugängliche Informationsregister eingestellt. Grundsätzlich war der Abruf der Lichtbilder nur für Fälle vorgesehen, in denen die Daten außerhalb der Dienstzeiten dringend benötigt werden, aber kein Verwaltungsmitarbeiter diese Daten bereitstellen kann. Hier stellt sich die Frage, ob in Brandenburg die gemeinsame Speicherung von personenbezogenen Daten aus zwei Registern zulässig ist oder ob die Kommune bewusst gegen Datenschutzrecht verstoßen hat. Wie viele deutsche Behörden stellen heute ähnliche Mischregister im Internet bereit?
Die Planungen für ein zentrales Bundesmelderegister nehmen inzwischen klare Formen an (siehe hierzu die Nachricht bei Philip Banse - dort ist auch ein Gesetzesentwurf abrufbar). Die vorgeschlagene Datenbank hat starke Ähnlichkeit mit den Informationsregistern der Länder. Die Gesetzesentwurf sieht zunächst keine Speicherung von biometrischen Daten vor. Technisch ist eine Ergänzung oder Verknüpfung mit Lichtbildaten selbstverständlich nicht ausgeschlossen.
(Foto: schoschie bei flickr unter CC)
Was kann die öffentliche Verwaltung also aus der Meldedaten-Panne lernen? Zum einen sollte sich eine Kommunalverwaltung nicht darauf verlassen, dass ihre Datenbanken ein unattraktives Ziel für Computerkriminelle sind. Dort wo der Zugriff auf Bürgerdaten über das Internet erfolgt, muss auf sichere Datenübertragung nach dem Stand der Technik gesetzt werden. Der Einsatz von Transport Layer Security (Übertragung per https) und Passwörtern wie hier ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Schöner wäre der Einsatz eines Verfahrens, bei dem weitestgehend sichergestellt ist, dass nur ein berechtigter Empfänger Daten erhält (etwa OSCI-Transport). Bei E-Government-Konzepten und in der Ausbildung sollte mehr auf Datenschutz und die Risikofaktoren Bequemlichkeit und Nachlässigkeit Rücksicht genommen werden. So könnte die Wahrscheinlichkeit für eine ähnliche Datenpanne in Zukunft gesenkt werden. Zum anderen sollte verhindert werden, dass durch die unkontrollierte Zusammenführung von personenbezogenen Bürgerdaten potentiell gefährliche Sammelregister entstehen, sei es nun auf kommunaler, auf Landes- oder Bundesebene.
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Das Bundeskabinett hat am 25.6.2008 die Einführung des Elektronischen Entgeltnachweises (kurz: ELENA) beschlossen. Das Projekt, vormals auch unter dem Namen “JobCard” geläufig, war Gegenstand längerer Diskussionen zwischen den beteiligten Ressorts und wurde bis zuletzt auch in der Bundespolitik sowie unter Datenschützern kontrovers diskutiert. ELENA soll nun ab dem 1.1.2012 die bei der Beantragung von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld) erforderlichen Entgeltbescheinigungen des Arbeitgebers ersetzen.
Zentrale Bedeutung beim ELENA-Verfahren kommt der elektronischen Signatur zu: Die Arbeitgeber sollen künftig die Einkommensdaten einer zentralen Speicherstelle melden, von der sie aber nur mit Einwilligung der Betroffenen abgerufen werden können. Diese Einwilligung dokumentieren die Antragsteller mit ihrer persönlichen Signaturkarte - die sie sich folglich zuvor besorgen müssen. In seiner Pressemitteilung zum ELENA-Beschluss führt das Bundeswirtschaftsministerium dazu aus: “Die Kosten des qualifizierten Zertifikates liegen nach Aussage der Wirtschaft zukünftig bei rund 10,- für 3 Jahre. Genutzt werden alle Karten, auf die eine qualifizierte Signatur aufgebracht (aufgeladen) werden können. Dies sind der digitale Personalausweis, die Bankkarte, aber auch die Gesundheitskarte. Auf Antrag werden den Bürgern die Kosten für das Zertifikat erstattet, so dass sichergestellt ist, dass jeder seinen Anspruch auf eine Sozialleistung verwirklichen kann.”
(Foto: C. Hanken, ifib)
Nun sei dahin gestellt, ob sich die Preise für Zertifikate tatsächlich so entwickeln werden wie angekündigt, bislang liegen sie jedenfalls deutlich höher. Selbst wenn die prognostizierte Entwicklung eintrifft, bleibt zu fragen, auf welcher Karten die Signaturzertifikate gespeichert werden sollen. Die Gesundheitskarte ist selbst ein Sorgenkind - sollte sie dennoch bis zum ELENA-Start an alle Versicherten ausgegeben worden sein, wird es bei den der Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbare Vorbehalte geben, diese Karte außerhalb von Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken aus der Hand zu geben. Bei der Bankkarte mögen solche Bedenken geringer sein - ob ihr Einsatz aber gerade bei der Beantragung von Sozialleistungen hohen Zuspruch findet, darf ebenfalls bezweifelt werden.
Bleibt also der elektronische Personalausweis. Auch er ist derzeit Gegenstand politischer Diskussionen, wird aber sicherlich früher oder später eingeführt werden. Nach den bisher vorliegenden Informationen plant das zuständige Bundesinnenministerium die Verwendung kontaktlos auslesbarer Chips. Der Grund dafür dürfte insbesondere im Geschwindigkeitsvorteil beim Auslesen der Daten bei Kontrollen an Grenzen oder durch die Polizei liegen. Für die Verwendung im E-Government bringt diese Lösung hingegen neue Probleme mit sich: Zunächst müssen die Trust Center ihre Infrastruktur modernisieren, um Zertifikate kontaktlos aufbringen zu können. Dies wird sich lösen lassen. Aber auch die Bürger, die den Ausweis zum Identitätsnachweis in der elektronischen Kommunikation einsetzen wollen, müssen sich passende Lesegeräte beschaffen. Gleiches gilt schließlich für die Ämter, die ELENA nutzen sollen. Sie werden sich sowohl auf die Nutzung herkömmlicher Chipkarten auf Bank- und Gesundheitskarten als auch auf kontaktlos auslesbare Chips auf dem neuen Personalausweis einzustellen haben. Wie dies in der Praxis aussehen kann, muss nun geklärt werden. Es bleibt also spannend.
Weitere Quellen zu ELENA:
Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 25.6.2008
Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zum ELENA-Verfahren
“Kritik und Lob für ELENA”, Meldung bei heise online vom 26.6.2008
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