Zum nächstmöglichen Termin suchen wir eine studentische Mitarbeiterin oder einen studentischen Mitarbeiter im Rahmen von 10 h/Woche. Die Vergütung erfolgt nach dem derzeit gültigen Regelsatz der Universität Bremen für studentische Hilfskräfte.
Aufgabenprofil:
Neben allgemeinen Büro-Tätigkeiten (Internet- und Literaturrecherchen, Layout von Dokumenten etc.) übernehmen Sie u. a. folgende Aufgaben:
Gewünschtes Profil:
Teamfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Flexibilität setzen wir voraus.
Prinzipiell ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Abschlussarbeit in unseren Projekten durchaus denkbar.
Durch die derzeitige COVID-19-Situation kann die Arbeit durchgängig im Home-Office durchgeführt werden.
Bei Interesse oder Fragen schicken Sie bitte eine E-Mail mit einem Bewerbungsscheiben und Kurz-CV als PDF an Tjark Raabe.
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Der Prozess immer wiederkehrender Erneuerung macht auch vor dem ifib und der ifib consult nicht Halt. Die bisherigen Logos und weitere Elemente der Corporate Identity beider Organisationen stammen jeweils aus den Anfangsjahren und waren damit leicht in die Jahre gekommen. Daher haben wir uns für ein Redesign entschieden. In einem längeren Prozess, der auch mehrfach die Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen umfasste, wurden die neuen Logos Inhouse entworfen. Die Neugestaltung wird im Frühjahr 2021 auch die Webseiten ifib.de und ifib-consult.de in frischem, zeitgemäßem Glanz erscheinen lassen.
Ganz im Stile einer modernen Sachlichkeit wurden beide Logos hauptsächlich auf die präsente Wirkung des schwarzen Schriftzugs in Minuskeln reduziert. Aus dem Entwurf des ehemaligen ifib-Logos wurden die prägnanten farbigen Punkte in Blau und Rot ob ihres Wiedererkennungswertes übernommen und anstelle der i-Punkte eingesetzt. Dabei alterniert die farbliche Reihenfolge zwischen den neuen Logos.
Bereits bei den vorhergehenden Logos wurden durch gemeinsame Farb- und Formelemente der enge Zusammenhang und die Interdisziplinarität beider Organisationen betont, wobei die Gestaltungen deutlich voneinander abwichen. Bei den neuen Logos wurde Wert daraufgelegt, die Zusammengehörigkeit weiter zu unterstreichen. Sie zeichnen sich daher durch den gemeinsamen Schriftzug "ifib" aus, ergänzt um eine schwarze Linie darunter, die den Logos Ruhe und Stabilität verleiht. Die jeweilige Tätigkeitsbezeichnungen ("research" und "consult") finden sich zur Unterscheidung beider Logos rechts bündig darunter. Für diese Schriftzüge wurde ebenfalls die jeweils dominierende Farbe gewählt (Blau für ifib consult, Rot für ifib). Der Gestaltung der Logos lagen zudem Aspekte der Barrierefreiheit zugrunde.
Die Logos werden seit Anfang November 2020 für alle Schriftstücke und digitalen Formate genutzt.
Weitere Beiträge zum Thema: Barrierefreiheit und Usability Zuordnung: Veröffentlichungen Adressaten: Öffentliche Verwaltung • Schulen und Schulträger • Hochschulen • Unternehmen • Vereine und Verbände • Gesundheitseinrichtungen
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Im Blogbeitrag „Wie wird ein virtueller Workshop zu einem guten Erlebnis?“ Ende Juni ist nachzulesen, wie die vom ifib organisierten Workshops mit Lehrkräften im Rahmen der Medienentwicklungsplanung angesichts der Corona-Situation erfolgreich den Weg in ein virtuelles Format genommen haben. Entscheidend war dabei die komplexen Interaktionsmöglichkeiten eines solchen Workshops auf einfache und leicht verständliche Hilfsmittel herunterzubrechen.
Recht früh kristallisierte sich die Idee einer zweistufigen Umsetzung heraus. Diese sollte einerseits durch die Erhebung von Anforderungen der Lehrkräfte mithilfe einer webbasierten Plattform stattfinden. Um andererseits den wichtigen gemeinsamen Austausch mit und unter den Lehrkräften nicht zu kurz kommen zu lassen, wurde die Erhebung von mehreren themenbezogenen Videokonferenzen begleitet. Sowohl die webbasierte Plattform als auch die virtuellen Gespräche wurden daher für den Diskurs der Themen ausgerichtet.
Für die Erhebung der Anforderungen rückte das im ifib programmierte „Stateboard“ in den Fokus, das sich bereits bei Projekten mit ähnlichen Beteiligungsverfahren bewähren konnte. Einige Anpassungen waren im Vorfeld jedoch notwendig. So wurden die Darstellung und die Benutzerführung durch klare Farben und übersichtliche Menüanordnungen für eine möglichst einfache Nutzung durch die Lehrkräfte optimiert. Neben dem Eintragen neuer Anforderungen bietet das Stateboard die Möglichkeit, Kommentare hinzuzufügen und Anforderungen hinsichtlich ihrer Bedeutung für die eigene Schule bzw. die Tätigkeit als Lehrkraft mit „wichtig“, „unentschieden“ oder „unwichtig“ zu bewerten. Dies bot zum einen den Lehrkräften zusätzliche Möglichkeiten zum virtuellen Austausch und zum anderen dem ifib differenzierte Erkenntnisse über die Bedarfe der Schulen.
Screenshot des Stateboards zur Anforderungserhebung im Rahmen der Workshops zur Medienentwicklungsplanung
Dieses zweistufige Workshopkonzept konnte in zwei Projekten zur Medienentwicklungsplanung erfolgreich umgesetzt werden. Unterstützt wurde die Arbeit mit dem Stateboard durch eigens gedrehte Einführungs- bzw. Lernvideos und bebilderte Anleitungen, die eine rege Beteiligung der Lehrkräfte förderten, was sich durch jeweils über 100 Anforderungen sowie über 1.000 Kommentare bzw. Bewertungen zeigt. Die zwischenzeitlich beigetragenen Anforderungen zu den Themenbereichen dienten als wichtiger Input für den Diskurs mit den Lehrkräften in den Videokonferenzen. Die aus den Gesprächen gewonnenen Erkenntnisse wurden im Anschluss wiederum im Stateboard ergänzt. Somit ergab sich aus der Nutzung einer interaktiven Beteiligung der Lehrkräfte auch ein für das Projekt wichtiger dokumentarischer Aspekt.
Wir freuen uns vor allem über die rege Beteiligung und die positive Rückmeldung der Lehrkräfte im Stateboard und in den Workshops.
Weitere Beiträge zum Thema: Digitalisierung • IT-Management • Mediatisierung • Medienkompetenz • Neue Medien und Schulentwicklung Zuordnung: Projekte Adressaten: Öffentliche Verwaltung • Schulen und Schulträger • Hochschulen
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In jeder Legislaturperiode beauftragt die Bundesregierung eine unabhängige Kommission, Erkenntnisse über die aktuelle Lebenssituation älterer Menschen zusammenzustellen und der Fachöffentlichkeit und den politischen Instanzen zukunftsweisende Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Lage zu geben. In diesem Jahr hat der Bericht den Schwerpunkt und den Titel „Ältere Menschen und Digitalisierung“.
Eine zentrale Erkenntnis in diesem Bericht ist, dass ältere Menschen deutlich seltener als junge Zugang zum Internet haben: Rund die Hälfte der über 70-Jährigen hat das Internet noch nie benutzt. Zu Recht betont die Kommission, dass das Internet nicht nur selbst viele nützliche Anwendungen für ältere Menschen bietet, sondern auch eine Basisinfrastruktur für assistive Techniken und viele andere Anwendungen bietet und der Zugang älterer Menschen zum Internet daher als Teil der Daseinsvorsorge zu begreifen ist.
Der geringere Zugang wird als soziale Ungleichheit bezeichnet, die nicht tragbar ist. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, den Zugang für ältere Menschen in allen Wohnformen sicherzustellen (S. 135). Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen. Aber das ist nicht neu, wird seit langem gefordert, doch leider bisher nicht umgesetzt. Die bloße Wiederholung ist daher unbefriedigend. Es muss noch mehr dazukommen. Ein Blick in den Rückspiegel hilft, bevor man weiterfährt.
Ich war im September 2019 zu einer Anhörung eingeladen und habe einen schriftlichen Fragenkatalog beantwortet, u.a. auch zu der Frage, was für einen Zugang im Einzelnen erforderlich ist. Leider wird im Bericht nicht konkretisiert, was Zugang insgesamt umfasst und wer die verschiedenen Komponenten wie bereitstellen könnte. Dies ist jedoch dringend erforderlich, wenn diese Forderung in der Politik endlich Gehör finden soll. Deswegen haben ich eine kritische Stellungnahme zu dem Bericht verfasst, die als Position auf der Internetseite des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) veröffentlicht worden ist.
Dabei habe ich mich an die Gründung des ifib erinnert, bei der die Unterstützung der Schulen und Schulträger bei der Erstellung von Technologieplänen nach US-amerikanischem Vorbild ein konkreter Anlass war und bis heute eine zentrale Säule unserer Arbeit ist. Auch wenn Schulen und Senioreneinrichtungen eine Reihe von Unterschieden aufweisen, so gilt für beide, dass Zugang mehr umfasst als Netzanschluss und Geräte und dass neben der pädagogischen bzw. sozialen Betreuung bei einer größeren Zahl von Nutzerinnen und Nutzern die Einrichtungen selbst und die jeweiligen Träger ein zweistufiges professionelles IT-Management benötigen.
In meine konstruktive Kritik habe ich zwei Folien von damals aufgenommen, die heute gut auf Senioreneinrichtungen übertragen werden können. Die Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen haben deutlich gemacht, dass der Internetzugang in Wohn- und Pflegheimen noch recht unterschiedlich ist, und viele ältere Menschen ihre Einsamkeit nicht mit digitaler Kommunikation mit ihren Angehörigen etwas lindern konnten.
So wie es mittlerweile Standard ist, dass Schulen bei der Beantragung von Investitionsmitteln für die Technikausstattung in einem Medienentwicklungsplan darlegen, wofür sie welche technischen Komponenten genau einsetzen wollen und wie sie deren Betrieb und die erforderliche Unterstützung nachhaltig gewährleisten, so sollten auch Senioreneinrichtungen und ihre Träger Technikbedarfs- und Nutzungspläne erstellen. Die meisten Träger sind darauf noch nicht umfassend vorbereitet. Die Schulen sind inzwischen etwas weiter und man kann von ihren Erfolgen und auch ihren Fehlern durchaus lernen.
Als Vorbild kann die hessische Landesregierung dienen: Sie hat im Juni 2020 spontan die Ausstattung von „Alten-, Pflege- und Behindertenheimen“ mit 10.000 Tablets angekündigt und dazu ein „Gesamtpaket“ geschnürt, das zumindest Hilfe bei der Einrichtung der Geräte umfasst. Ergänzend gibt es ein Förderprogramm für die WLAN-Ausstattung und eine Projektförderung “Ehrenamt digitalisiert“. Immerhin ein Anfang. Personalmittel für Netzwerkadministration und Support werden noch nicht erwähnt. Aber das war bei den Schulen zunächst genauso
Weitere Beiträge zum Thema: Barrierefreiheit und Usability Zuordnung: Nachrichten
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Der wissenschaftliche Direktor des ifib, Prof. Dr. Andreas Breiter, wurde für den Bereich „Wissenschaft und Forschung“ aus der Freien Hansestadt Bremen in den Fernsehrat des ZDF entsandt. Er übernimmt dabei die Rolle von Prof. Dr. Heidi Schelhowe, die ebenfalls aus dem Fachbereich Mathematik/Informatik der Universität Bremen stammt und für zwei Amtsperioden entsendet worden ist. Die konstituierende Sitzung findet am 10.7.2020 in Mainz statt.
Von der Webseite des ZDF Fernsehrates: "Der Fernsehrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit gegenüber dem ZDF. Deshalb ist er kein Expertengremium, sondern so vielfältig wie die Gesellschaft selbst. Seine Mitglieder werden von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen entsandt. Der Fernsehrat tagt öffentlich. Sowohl die Tagesordnung als auch die Zusammenfassungen der wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen werden im Internet veröffentlicht.“
Prof. Breiter wird regelmäßig im ifib-Blog über die Arbeit im Fernsehrat berichten.
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