Die erste Auflage des Handbuch Digitalisierung in Staat und Verwaltung, herausgegeben von Tanja Klenk, Frank Nullmeier und Göttrik Wewer, ist nun in gedruckter Version erschienen. Der Band umfasst insgesamt 55 Beiträge u.a. in den Themenbereichen: Demokratisches Regieren; Akteure und Institutionen; Politikfelder und Instrumente; Personal, Organisation und Prozesse. Autor*innen aus dem ifib haben insgesamt sechs Beiträge beigesteuert:
Das digitale Handbuch wird als "Living Document" regelmäßig überarbeitet und angepasst. Es kann hier abgerufen werden.
Weitere Beiträge zum Thema: Barrierefreiheit und Usability • Digitalisierung • E-Government • IT-Management • Open Data • Partizipation und Teilhabe Adressaten: Öffentliche Verwaltung • Schulen und Schulträger
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Der Prozess immer wiederkehrender Erneuerung macht auch vor dem ifib und der ifib consult nicht Halt. Die bisherigen Logos und weitere Elemente der Corporate Identity beider Organisationen stammen jeweils aus den Anfangsjahren und waren damit leicht in die Jahre gekommen. Daher haben wir uns für ein Redesign entschieden. In einem längeren Prozess, der auch mehrfach die Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen umfasste, wurden die neuen Logos Inhouse entworfen. Die Neugestaltung wird im Frühjahr 2021 auch die Webseiten ifib.de und ifib-consult.de in frischem, zeitgemäßem Glanz erscheinen lassen.
Ganz im Stile einer modernen Sachlichkeit wurden beide Logos hauptsächlich auf die präsente Wirkung des schwarzen Schriftzugs in Minuskeln reduziert. Aus dem Entwurf des ehemaligen ifib-Logos wurden die prägnanten farbigen Punkte in Blau und Rot ob ihres Wiedererkennungswertes übernommen und anstelle der i-Punkte eingesetzt. Dabei alterniert die farbliche Reihenfolge zwischen den neuen Logos.
Bereits bei den vorhergehenden Logos wurden durch gemeinsame Farb- und Formelemente der enge Zusammenhang und die Interdisziplinarität beider Organisationen betont, wobei die Gestaltungen deutlich voneinander abwichen. Bei den neuen Logos wurde Wert daraufgelegt, die Zusammengehörigkeit weiter zu unterstreichen. Sie zeichnen sich daher durch den gemeinsamen Schriftzug "ifib" aus, ergänzt um eine schwarze Linie darunter, die den Logos Ruhe und Stabilität verleiht. Die jeweilige Tätigkeitsbezeichnungen ("research" und "consult") finden sich zur Unterscheidung beider Logos rechts bündig darunter. Für diese Schriftzüge wurde ebenfalls die jeweils dominierende Farbe gewählt (Blau für ifib consult, Rot für ifib). Der Gestaltung der Logos lagen zudem Aspekte der Barrierefreiheit zugrunde.
Die Logos werden seit Anfang November 2020 für alle Schriftstücke und digitalen Formate genutzt.
Weitere Beiträge zum Thema: Barrierefreiheit und Usability Zuordnung: Veröffentlichungen Adressaten: Öffentliche Verwaltung • Schulen und Schulträger • Hochschulen • Unternehmen • Vereine und Verbände • Gesundheitseinrichtungen
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In jeder Legislaturperiode beauftragt die Bundesregierung eine unabhängige Kommission, Erkenntnisse über die aktuelle Lebenssituation älterer Menschen zusammenzustellen und der Fachöffentlichkeit und den politischen Instanzen zukunftsweisende Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Lage zu geben. In diesem Jahr hat der Bericht den Schwerpunkt und den Titel „Ältere Menschen und Digitalisierung“.
Eine zentrale Erkenntnis in diesem Bericht ist, dass ältere Menschen deutlich seltener als junge Zugang zum Internet haben: Rund die Hälfte der über 70-Jährigen hat das Internet noch nie benutzt. Zu Recht betont die Kommission, dass das Internet nicht nur selbst viele nützliche Anwendungen für ältere Menschen bietet, sondern auch eine Basisinfrastruktur für assistive Techniken und viele andere Anwendungen bietet und der Zugang älterer Menschen zum Internet daher als Teil der Daseinsvorsorge zu begreifen ist.
Der geringere Zugang wird als soziale Ungleichheit bezeichnet, die nicht tragbar ist. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, den Zugang für ältere Menschen in allen Wohnformen sicherzustellen (S. 135). Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen. Aber das ist nicht neu, wird seit langem gefordert, doch leider bisher nicht umgesetzt. Die bloße Wiederholung ist daher unbefriedigend. Es muss noch mehr dazukommen. Ein Blick in den Rückspiegel hilft, bevor man weiterfährt.
Ich war im September 2019 zu einer Anhörung eingeladen und habe einen schriftlichen Fragenkatalog beantwortet, u.a. auch zu der Frage, was für einen Zugang im Einzelnen erforderlich ist. Leider wird im Bericht nicht konkretisiert, was Zugang insgesamt umfasst und wer die verschiedenen Komponenten wie bereitstellen könnte. Dies ist jedoch dringend erforderlich, wenn diese Forderung in der Politik endlich Gehör finden soll. Deswegen haben ich eine kritische Stellungnahme zu dem Bericht verfasst, die als Position auf der Internetseite des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) veröffentlicht worden ist.
Dabei habe ich mich an die Gründung des ifib erinnert, bei der die Unterstützung der Schulen und Schulträger bei der Erstellung von Technologieplänen nach US-amerikanischem Vorbild ein konkreter Anlass war und bis heute eine zentrale Säule unserer Arbeit ist. Auch wenn Schulen und Senioreneinrichtungen eine Reihe von Unterschieden aufweisen, so gilt für beide, dass Zugang mehr umfasst als Netzanschluss und Geräte und dass neben der pädagogischen bzw. sozialen Betreuung bei einer größeren Zahl von Nutzerinnen und Nutzern die Einrichtungen selbst und die jeweiligen Träger ein zweistufiges professionelles IT-Management benötigen.
In meine konstruktive Kritik habe ich zwei Folien von damals aufgenommen, die heute gut auf Senioreneinrichtungen übertragen werden können. Die Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen haben deutlich gemacht, dass der Internetzugang in Wohn- und Pflegheimen noch recht unterschiedlich ist, und viele ältere Menschen ihre Einsamkeit nicht mit digitaler Kommunikation mit ihren Angehörigen etwas lindern konnten.
So wie es mittlerweile Standard ist, dass Schulen bei der Beantragung von Investitionsmitteln für die Technikausstattung in einem Medienentwicklungsplan darlegen, wofür sie welche technischen Komponenten genau einsetzen wollen und wie sie deren Betrieb und die erforderliche Unterstützung nachhaltig gewährleisten, so sollten auch Senioreneinrichtungen und ihre Träger Technikbedarfs- und Nutzungspläne erstellen. Die meisten Träger sind darauf noch nicht umfassend vorbereitet. Die Schulen sind inzwischen etwas weiter und man kann von ihren Erfolgen und auch ihren Fehlern durchaus lernen.
Als Vorbild kann die hessische Landesregierung dienen: Sie hat im Juni 2020 spontan die Ausstattung von „Alten-, Pflege- und Behindertenheimen“ mit 10.000 Tablets angekündigt und dazu ein „Gesamtpaket“ geschnürt, das zumindest Hilfe bei der Einrichtung der Geräte umfasst. Ergänzend gibt es ein Förderprogramm für die WLAN-Ausstattung und eine Projektförderung “Ehrenamt digitalisiert“. Immerhin ein Anfang. Personalmittel für Netzwerkadministration und Support werden noch nicht erwähnt. Aber das war bei den Schulen zunächst genauso
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Am Donnerstag, den 14.11.2019, hat der Bremische Landesbehindertenbeauftragte, Joachim Steinbrück, zum Feiern von zehn Jahren UN-Behindertenrechtskonvention ins Bremen Weserstadion eingeladen.
Neben Vorträgen aus Politik und Sport, unter anderem von Jürgen Dusel oder Hubertus Hess-Grunewald, gab es auch passende kulturelle Beiträge zum Thema. So trat zum einen die Tanzgruppe „Die Anderen“ vom tanzwerk bremen auf und gab einen Einblick in ihr Programm. Zudem unterstützten die jungen Tänzer*innen auch freudig und ausgelassen den zweiten kulturellen Act, den Rapper „Graf Fidi“. Dieser möchte als Rapper und Inklusionsbotschafter dabei unterstützen, dass Vielfalt in allen Bereichen ankommt und gelebt wird. Begleitet wurde die Veranstaltung außerdem von den „Süßen Frauen“ des Blaumeier-Ateliers, die die Gäste am Anfang auf unterhaltsame Art und Weise begrüßten und bewirteten.
Abgerundet wurde das Ganze durch eine Verlosung, bei der Events im Bereich Inklusion gewonnen werden konnten.
Insgesamt war es eine sehr nette Veranstaltung, bei der sich das Barrierefreiheitsteam des ifibs sehr wohl gefühlt hat.
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Im Rahmen der diesjährigen „Mensch und Computer“, die vom 08.-11.09.2019 in Hamburg stattgefunden hat, haben Tim Wessel und Julia Finken die Chance genutzt und erfolgreich an der Prüfung zum „Certified Professional for Usability and User Experience – Foundation Level“ teilgenommen. Wir gratulieren und freuen uns, dass wir somit unsere Expertise und Kompetenzen im Bereich Usability und Barrierefreiheit weiter ausbauen konnten.
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