In meinem Gastbeitrag im Blog von Jan-Martin Wiarda unter dem Titel "Schluss mit den Scheingefechten" habe ich die immer wieder aufkommende Diskussion zwischen Medienbildung und Informatik zum Anlass genommen, auch die ständig wiederkehrende Vermischung der Bereiche zu thematisieren.
"Ich finde das ärgerlich. Zwei Fächer streiten sich öffentlichkeitswirksam. Es geht um die Deutungshoheit bei einem Thema, das so groß, so bedeutend und relevant ist, dass der Ärger eigentlich vollkommen überflüssig ist. Weil wir die Perspektiven beider Fächer dringend brauchen. Was mich noch mehr ärgert: Politiker*innen und Journalist*innen sekundieren den Streitparteien, je nach Sympathie für die eine oder andere Mannschaft, heizen dadurch den unnötigen Konflikt weiter an und vermischen nebenbei häufig noch die Inhalte.
Ich rede von der Informatik, der Erklärungs- und Gestaltungswissenschaft für die Welt von morgen. Gegründet in den 1950er Jahren (unter dem Namen "Künstliche Intelligenz" auf der legendären Dartmouth-Konferenz), in den 1970er Jahren als Disziplin an deutschen Universitäten etabliert, befindet sie sich derzeit im Allzeit-Hoch.
Auf der anderen Seite steht die Medienbildung und die Medienpädagogik, die den in den 1980er Jahren entstandenen Begriff der Medienkompetenz geprägt hat. Dies erfolgte in einer Zeit, als Fernsehen das Leitmedium war und die Auseinandersetzung um den privaten Rundfunk begann. Die Medienpädagogik stellte damals die "kommunikative Kompetenz" (Dieter Baacke) in einer von Medien geprägten Gesellschaft zur Debatte. Klingt bis heute modern, ist es auch: Die Konzepte der Medienpädagogik wurde in den vergangenen 30 Jahren immer wieder verfeinert und aktualisiert.
Befinden sich beide Disziplinen in einer Konkurrenzsituation? Ich kann keine sehen. Alle sind sich einig, dass wir in einer Welt leben, die von Medien geprägt ist, die ihrerseits zunehmend digitalisiert sind und alle Lebens- und Arbeitswelten erfassen.
Um eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, sind veränderte und neue Kompetenzen erforderlich, die alle erwerben müssten - zuvorderst in Bildungseinrichtungen von der Kita über Schule und Hochschulen bis hin zur betrieblichen Bildung und zur Weiterbildung. Aber wer bestimmt diese neuen Kompetenzen? Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat mit einem großen Wurf sechs notwendige Kompetenzen für die Bildung in einer digitalen Welt definiert und als Strategiepapier verabschiedet. Alle Länder haben sich verpflichtet, dass Schüler*innen bis zum Ende ihrer Regelschulzeit diese Kompetenzen erworben haben müssen. Diese Selbstverpflichtung wurde zu einer Grundlage des DigitalPakt Schule, der zwischen Bund und Ländern vereinbart wurde und seit diesem Jahr die IT-Infrastruktur in Schulen stärken soll. Für die finanzschwachen Kommunen ein temporärer Geldsegen und aufgrund der schultechnologischen Rückständigkeit im Vergleich zu anderen Industriestaaten eine zwingende Notwendigkeit. Schulen benötigen eine zeitgemäße IT-Basisinfrastruktur wie Gas, Wasser oder Strom, denn es kommt auch niemand auf die Idee, Schulen sollten sie selbst erzeugen.
Mittlerweile wissen aber (fast) alle, dass eine gute IT-Ausstattung nicht automatisch zu gutem Lernen und Lehren führt. Neben Strukturen und Prozessen für den IT-Support und für die pädagogische Beratung braucht es Inhalte und einen Orientierungsrahmen, was denn eigentlich gelernt werden soll. Und genau an der Stelle geraten Informatik und Medienpädagogik in einen Scheinkonflikt. Oder werden von interessierter Seite in einen solchen hineingedrängt. Es ist auch die Stelle, an der in der öffentlichen Debatte einiges durcheinander geworfen wird. Erst jüngst wieder in einem lesenswerten Beitrag in der ZEIT (hinter Paywall).
Also der Reihe nach: Die Informatik geht davon aus, dass es in der Schule ein eigenes Fach geben muss, in dem Schüler*innen algorithmischen Kompetenzen (Bildungsexpert*innen nennen dies auch "Computational Thinking") erwerben und dazu auch die handwerklichen Tätigkeiten des Programmierens erlernen. Dies, so argumentiert die Informatik, sei unabdingbar für die "digitale Mündigkeit" der Schüler*innen, etwa wenn es darum geht, die Funktionslogiken der Künstlichen Intelligenz zu verstehen. Einige argumentieren zusätzlich, hier gehe es um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.
Ein wichtiger Bestandteil der Informatik und ihrer Fachdidaktik war schon immer der Bereich "Informatik und Gesellschaft" wie er in den Leitlinien der Gesellschaft für Informatik beschrieben. Hier finden sich die offensichtlichsten Berührungspunkte mit der Medienbildung, denn die Informatikdidaktik hebt ebenfalls auf kritisch-reflexive Kompetenzen analog zur Medienkompetenz ab. So strahlt die Informatik in andere Fächer aus, auch und vor allem in die Medienpädagogik, aber warum wollen manche dies unbedingt als Konkurrenz sehen und nicht als Brücke zwischen den Disziplinen bzw. vermischen sie?
Die Medienpädagogik und die Medienbildung hatten ihre Hochphase immer dann, wenn gesellschaftliche Probleme wie Cybermobbing oder der Zusammenhang zwischen Gewalt in Computerspiele und Amokläufen zum Debattenthema wurde. Das wird auch künftig so bleiben, denn die Medienpädagogik bietet eine Perspektive, die um 180 Grad gedreht und damit komplementär ist zu der in der Informatik. Sie will Menschen in die Lage versetzen, eigenständig und selbstbewusst zu agieren in einer von (digitalen) Medien geprägten Welt.
Dazu gehören selbstverständlich auch die Funktionsweise von Computern und ihre Programmierung (Gestaltung), die Bedeutung von Künstlicher Intelligenz, die Wirkungsmacht kommerzieller Suchmaschinenanbieter und vieles mehr. Aber nicht in der Tiefe und wissenschaftlichen Verankerung der Informatik.
Jede Perspektive, die der Informatik und die der Medienpädagogik, ist für sich allein wichtig und zugleich verkürzt. Erst in ihrer Verschränkung erreichen sie ihre volle Deutungshoheit.
Die Schweiz macht es vor: Mit dem Lehrplan21 wurde 2017 das Fach "Medien und Informatik" eingeführt. Das Konzept einer Verschränkung ist also da, inwieweit es in den Schulen nachhaltig verankert wird und die erhofften Wirkungen zeigt, bleibt abzuwarten.
Doch auch in der Schweiz ist mit der Einführung des neuen Schulfaches eine andere zentrale Frage noch unbeantwortet: die Frage nach der Bedeutung digitaler Medien für den Fachunterricht. Also das Lernen und Lehren mit digitalen Medien. Es ist der dritte Punkt, der oft außer Acht gelassen wird, bei dem noch dazu einiges durcheinanderläuft in der öffentlichen Diskussion: Medienkompetenz, so sie erworben wurde, bedeutet nicht automatisch, dass digitale Medien im Fachunterricht kompetent eingesetzt werden – weder von Lehrkräften noch von Schüler*innen. Auch die Informatik als Fach kann hierbei nicht helfen.
Alle Erkenntnisse, die wir haben, deuten darauf hin, dass alles drei sein muss. Es braucht ein Fach Informatik im Kanon der Fächer in den Schulen, mindestens ab der Mittelstufe. Es braucht auch die Medienbildung als Querschnitt in allen Fächern und nicht nur in einem Fach "Medienkompetenz" wie gerade vom Bundeskriminalamt gefordert. Sie muss verpflichtend für alle Schüler*innen in allen Schulstufen werden. Und es braucht drittens und ebenfalls für alle Fächer Festlegungen, um digitale Medien pädagogisch-didaktisch sinnvoll in den Unterricht zu integrieren.
Erst wenn der überflüssige Streit um die Deutungshoheit endet, bleibt in unserem Bildungssystem Zeit für die eigentliche Herausforderung. Sie besteht darin, die Lehrkräfte so auszubilden und weiterzubilden, dass sie wirklich medienpädagogisch kompetent werden, fachdidaktisch versiert, fachwissenschaftlich qualifiziert und interdisziplinär geschult. Das ist schwer genug in einer Zeit, in der der Konkurrenz um solche Personen groß ist, in der Informatik, in der Medienpädagogik, eigentlich in allen Fächern. Machen wir es uns mit Scheingefechten nicht noch schwerer."
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Am 02.09. fand im Rahmen der Mensch und Computer 2018 in Dresden ein Workshop zum Thema „Partizipative & sozialverantwortliche Technikentwicklung“ statt. SozialforscherInnen, DesignerInnen, InformatikerInnen und einige Andere, die im Bereich des partizipativen Softwaredesigns arbeiten und forschen, trafen sich, um sich über ihre Praxiserfahrungen in Partizipationsprojekten auszutauschen und gemeinsam darüber zu reflektieren. Ich habe dort von unseren Erfahrungen mit der Einbindung älterer Menschen im Projekt MobileAge gesprochen.
Die Einbeziehung von NutzerInnen gehört längst zum guten Ton in Forschungs- und Entwicklungsprojekten und ist vielfach Voraussetzung für die Förderung. Wie substantiell diese Mitbestimmungsmöglichkeiten sind und ob sie tatsächlich zu sozialverträglicherer Technik führen, ist hingegen nicht klar. Angesichts des gegenwärtigen Partizipations-Hypes hatten sich die OrganisatorInnen des Workshops daher zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit den TeilnehmerInnen Kriterien und Anforderungen für Partizipation & sozialverträgliche Technikgestaltung zu erarbeiten. Im Austausch wurden wir uns schnell einig, dass eine wesentliche Voraussetzung für substantielle Beteiligung die Ergebnisoffenheit von Projekten ist, die leider aufgrund von Förderlogiken und Drittmittelabhängigkeiten kaum realisierbar ist; Kaum eine WissenschaftlerIn traut sich Arbeit in einen offenen explorativen Forschungsantrag zu stecken, da davon ausgegangen wird, dass die Wahrscheinlichkeit auf Förderung bei nicht im Vornherein definierten Ergebnissen rapide sinkt. Was aber ist, wenn sich im Zuge der Partizipationsforschung herausstellt, dass die im Antrag versprochene Technik in der Form oder überhaupt nicht auf die Bedarfe der Zielgruppe passt? Solche Form der „Zwangsbeglückung“ widerspricht den Ansprüchen sozialverträglicher Technikentwicklung, verschwendet öffentliche Gelder und sollte eigentlich – so würde man denken – durch die Beteiligung von NutzerInnen von Anfang an vermieden werden.
Um zukünftig ergebnisoffen & partizipativ sozialverträgliche Technik gestalten zu können, müssen wir als ForscherInnen den Mut aufbringen Projektanträge so zu schreiben, wie wir es für richtig halten, unabhängig von öffentlichen Ausschreibungs- und Förderlogiken. Das ist angesichts der Drittmittelabhängigkeit vieler WissenschaftlerInnen nicht leicht. Einige wenige Erfolgsbeispiele gibt es allerdings schon – in Chemnitz beispielsweise erforschen Soziologen, Informatiker und Designer gemeinsam mit BürgerInnen und finanziert vom BMBF in einem Living Lab die Frage wie wir gemeinsam leben wollen und welche Art von technischen Hilfsmitteln uns dabei unterstützen können. Solche Fragen bieten die Möglichkeit echter Mitbestimmung und für die Entwicklung von Technik, die den Menschen wirklich nützt.
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Seit rund 20 Jahren wird diskutiert, warum im E-Government so wenige Bürgerdienste komplett online angeboten werden und diese wiederum oft kaum genutzt werden. Einer der Hauptgründe ist ein zu geringer Mehrwert für Verwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger. Wenn stets nur ein Formular in einem eigenen Dienst online ausgefüllt und abgeschickt werden kann, bleibt die Nachfrage gering. Um einen größeren Nutzen für beide Seiten zu erzeugen, muss mehr passieren. Schon früh wurde beim Einsatzes von IT in Unternehmen erkannt, dass damit eine Chance verbunden ist, die bisherigen Abläufe zu überprüfen und neu zu organisieren (Process Reengineering). Für E-Government hat die EU-Kommission dies zu Beginn dieses Jahrhunderts Back-Office-Integration genannt und eine Studie für Beispiele guter Praxis ausgeschrieben, die ifib damals zusammen mit einem dänischen Partner gewonnen und durchgeführt hat. Im Ergebnis wurden 17 ausführliche Fallstudien zu Beispielen geglückter Back-Office-Integration angefertigt, die heute noch einsehbar sind.
Mein Lieblingsbeispiel war und ist die irische Lösung für IT-enabled Child Benefit (PDF), wo nicht mehr die Eltern nach der Geburt Dokumente bei einer Verwaltung holen müssen, um sie einer anderen vorzulegen, sondern wo Interoperabilität zwischen den beteiligten Back-Offices hergestellt wird und die Ergebnisse eines Teilprozesses zum Input des nachfolgenden werden. Wir haben den Vorher-Nachher-Vergleich damals (2005) vereinfacht so dargestellt. In der deutschen Diskussion wurde diese grundsätzliche Idee mit dem Slogan auf den Punkt gebracht: „Nicht die Bürger, sondern die Daten sollen laufen“.
Ich habe immer wieder in Veröffentlichungen auf dieses Prinzip und dieses Beispiel hingewiesen und unter anderem argumentiert, dass solche Projekte einen deutlich höheren Nutzen für beide Seiten stiften als die von vielen geforderten Bürgerkonten - die ja selbst keinen einzigen Dienst mit großem Mehrwert schaffen ( „Erst die Dienste, dann das Portal!“).*) Ich hatte schon die Hoffnung aufgegeben, dass sich in den silo-artigen Strukturen der Verwaltung die für eine komplette Prozesskette von der Geburt bis zur Überweisung von Eltern- und oder Kindergeld zuständigen drei bis vier Ressorts auf ein gemeinsames Konzept der Back-Office-Integration einigen. In Bremen hat es das Referat E-Government jedoch tatsächlich geschafft, einen entsprechenden Planungsprozess einzuleiten. Als Ergebnis hat das zuständige Referat ein Konzeptpapier (PDF) erstellt, das einen Lösungsweg und die dazu erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen in einer Klarheit und Umsicht darlegt, wie ich dies noch in keinem anderen Fall gesehen habe. Und noch eine Innovation im Vorgehen: Um die üblichen Bedenken auszuräumen, dass so etwas viel zu kompliziert sei, wurde eine App entwickelt, mit der man mit fiktiven Daten den einfachen Prozess durchspielen kann.
Ich kannte das Konzeptpapier bis Freitagmorgen nicht. Und mir war auch nicht bewusst, dass ein Bundesland die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche organisatorische und technische Integration nicht selbst herstellen kann, weil alle drei Teilprozesse Gegenstand von Bundesgesetzen sind, die zudem noch in den Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Bundesministerien fallen. Dies ist normalerweise der Punkt, an dem auch engagierte Befürworter einer innovativen Lösung aufgeben. Wieder zu meiner Überraschung ist das Finanzressort vor dieser Herausforderung nicht zurückgeschreckt, sondern hat Verbündete gesucht. Am vergangenen Freitag hat Finanzsenatorin und stellvertretende Bürgermeisterin Karoline Linnert im Bundesrat nun eine Initiative eingebracht, in der der Bund aufgefordert wird, die gesetzlichen Änderungen im Melde- und Personenstandsgesetz sowie den rechtlichen Bestimmungen zu Elterngeld und Kindergeld zu schaffen.
Das war der Anlass, dass ich am Freitag in Buten und Binnen meiner Freude über diese Beharrlichkeit zum Ausdruck bringen konnte.
Einen kleinen Kritikpunkt kann ich mir nicht verkneifen: Das Projekt sollte mal E-Geburt heißen. Glücklicherweise heißt es jetzt nicht so, sondern ELFE für „Einfach Leistungen für Eltern“. Buten und Binnen hat daraus „Einfache Leistungen für Eltern“ gemacht (Adjektiv statt adverb). Ich denke, das ist sprachlich besser und auch treffender, denn einfach wird auch der verbleibende Weg bis zum Ziel nicht!
*) z.B. Kubicek, Herbert (2016): Bürgerkonten sind für E-Government kein starker Treiber. in: Innovative Verwaltung 4/2016, S. 37-40 oder Kubicek, Herbert (2017): Bürgerfreundliche Bürgerdienste Online: Entscheidend ist das Back-Office. in: Jörn von Lucke und Klaus Lenk, Verwaltung, Informationstechnik & Management. Festschrift für Heinrich Reinermann zum 80. Geburtstag, Baden-Baden: Nomos, S. 239 - 254.
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Am vergangenen Freitag hat unser Kollege Jan Broer seine Doktorarbeit an der Universität Bremen im Fachbereich 3 erfolgreich verteidigt. Jan hat zum Thema Gamification geforscht und ein Gamification Inventory erstellt, ein Instrument zur qualitativen Bewertung von gamifizierten Elementen in einem gegebenen System. Es wurde auf dem Gebiet der Learning Management Systeme (LMS) getestet und in diesem Kontext konzipierte Jan ein Experiment zur Wirkungsmessung gamifizierter Design-Elemente. Auf dem Weg zum Doktortitel hat er mit seinem Thema zahlreiche Studierende in Seminaren und bei Abschlussarbeiten inspirieren können. Wir gratulieren ihm ganz herzlich und wünschen ihm alles Gute für seinen weiteren Weg.
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Am 19. September fand in Hamburg zum 8. Mal die Dataport Hausmesse unter dem Motto „Stadt, Land, Kommunal – alles wird digital“ statt. Damit war auch schon klar, dass Digitalisierung das zentrale Thema der Messe sein würde, zu dem sich die rund 1.500 Besucherinnen und Besucher bei 94 Ausstellern an 67 Themeninseln und in 40 Vorträgen informieren konnten.
Wir waren mit der ifib consult auf einem Stand rund um den E-Government-Rahmenvertrag vertreten, den Dataport für seine Trägerländer Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt abgeschlossen hat. Über den Rahmenvertrag können die Trägerländer Dienstleistungen im Bereich E-Government bei den Partnern Capgemini, Computacenter, ]init[, Sogeti, Höhn Consulting und ifib consult abrufen.
Wieder einmal war die Dataport Hausmesse ein erfolgreicher Messeauftritt mit vielen interessanten alten und neuen Kontakten.
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