Unter dem Titel „Chancen und Risiken von Cloud Computing für die Schul-IT“ haben wir gemeinsam mit den vier hessischen Schulträgern Wetteraukreis, Kreis Bergstraße, Kreis Groß-Gerau und der Stadt Frankfurt sowie dem Amt für Lehrerbildung (AfL) und dem Hessischen Kultusministerium Experten zu unterschiedlichen Themenblöcken eingeladen, um die künftige Weiterentwicklung von schulischen IT-Infrastrukturen durch die Nutzung von Cloud-Technologien zu diskutieren.
In der zweitägigen Veranstaltung ging es zunächst um rechtliche Grundlagenthemen wie Datenschutz und Urheberrecht in der Schul-Cloud. Anschließend wurde aus Cloud-Projekten in den Bereichen Infrastruktur und Standardisierung (CLOUDCYCLE und Logineo) berichtet und das Bündnis für Bildung als bundesweiter Zusammenschluss von Herstellern, Contentanbietern und Kommunen hat seine Bestrebungen für den Aufbau einer einheitlichen Referenzarchitektur vorgestellt. Es folgten Vorträge von verschiedenen Lernplattformherstellen (itslearning, Webweaver, Hessischer Bildungsserver, moodle und lo-net2). Weiterhin wurde ein erster Ausblick auf die kommenden Digitalen Schulbücher gegeben und Apple und Microsoft stellten ihre Philosophien für das digitale Lehren und Lernen vor. Abschließend präsentierte die Firma Antares die Möglichkeiten seiner Online-Mediendistribution.
Ausgehend von der Vision eines mobilen Lehren und Lernens unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen, besteht künftig ein deutliches Interesse an Unterstützungsmöglichkeiten für beliebige mobile Endgeräte (z.B. Laptops, Tablets und Smartphones), die die Schülerinnen und Schüler dann im Sinne von „Bring Your Own Device“ (BYOD) in die Schule mitbringen können. In der gemeinsamen Diskussion wurde daher unter anderem die Frage diskutiert, ob Cloud-Technologien wirklich zur erhofften Unabhängigkeit auf der Endgeräteseite führen, welche Restriktionen bestehen bleiben oder ob eine Homogenisierung der Endgeräte auch bei BYOD aufrecht erhalten werden sollte.
Die Meinungen hierzu gingen noch auseinander. Auf Seiten der Hersteller wird sowohl über Terminalserver, die Applikationen und Inhalte dann über den Browser auf dem Endgerät verfügbar machen oder auch Stick-basierte Lösungen zur Unterstützung heterogener Endgeräte nachgedacht. In anderen Beiträgen wurden aber zumindest auf Klassenebene auch einheitliche Geräte-Ausstattungen aufgrund thematisch fachlicher Schwerpunkte favorisiert.
Generell wird die Aufhebung von spezifischen Hardwarevoraussetzungen als ein klarer Mehrwert der Cloud angesehen. Unklar blieb, ob der Schulträger dafür auf ein einheitliches System (z.B. eine Lernplattform) für alle seine Schulen setzen sollte oder vielmehr die Integration verschiedener Lösungen mit der „App“ als kleinsten gemeinsamen Nenner für den Zugriff das Ziel sein müsste.
Ganz entscheidend ist, dass die zu entwickelnden Lösungen auf die pädagogischen Anforderungen passen müssen. Die Schulträger können das alleine nicht leisten, so dass eine Abstimmung mit den ministeriellen Einrichtungen des Landes erfolgen muss. Ideal – darin waren sich die Beteiligten einig – wären sogar bundesweite Empfehlungen.
Eines wurde aber auch deutlich: Aufgrund der heterogenen infrastrukturellen Anbindung der Schulen wird eine Adhoc-Cloud nicht ohne Weiteres möglich sein. Die Beiträge zeigten vielmehr, dass Cloud-IT sehr eng mit (hohen) Infrastrukturvoraussetzungen verbunden ist. Von den Schulträgern ist daher jetzt der Einstieg in die Planungen für die nächsten Jahre erforderlich, um eine schrittweise und an die infrastrukturellen Möglichkeiten angepasste Verlagerung von Daten, Inhalten und Anwendungen in die Cloud zu erreichen.
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