Herbert Kubicek und Barbara Lippa haben am 5. Juli auf der Tagung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Informationsfreiheit die nächste Generation im Schweriner Schloss die Ergebnisse ihrer Evaluation des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes vor mehr als 100 Fachleuten, darunter der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit sowie viele Landesbeauftragte, präsentiert.
Das ifib hat die im zunächst befristeten BremIFG vorgesehene Evaluation von Oktober 2009 bis Februar 2010 im Auftrag der Senatorin für Finanzen und in enger Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durchgeführt. Dazu wurden sowohl die betroffenen Behörden befragt als auch Bürgerinnen und Bürger in einer repräsentativen telefonischen Bevölkerungsumfrage sowie die Nutzer des IFG-Portals und des zentralen Informationsregisters.
Die Bewertung ist überwiegend positiv ausgefallen. Es wird eine unbefristete Fortführung mit einigen Verbesserungen empfohlen. Bemerkenswert ist als Ergebnis der Bevölkerungsumfrage, dass mehr Menschen das zentrale Informationsregister kennen als das ihm zugrunde liegende Informationsfreiheitsgesetz, und dass sehr viel mehr Menschen bereits das Register zum Herunterladen von Informationen nutzen als einen Antrag nach dem IFG gestellt haben. Daher wird empfohlen, die proaktive Veröffentlichungspflicht auszuweiten und so die Transparenz der Verwaltung gezielt zu fördern und zu fordern, indem die Behörden halbjährlich bestimmte Veröffentlichungsschwerpunkte festlegen und die entsprechenden Dokumente öffentlich machen. Denn bisher gibt es noch einige Vollzugsdefizite bei der Erfüllung der gegenwärtigen Veröffentlichungspflichten. Der Vorschlag für eine Verpflichtung zur Planung von Veröffentlichungsschwerpunkten beruht auf der Annahme, dass Transparenz der Verwaltung sich nicht darauf beschränken darf zu warten, bis jemand kommt, der etwas wissen will, sondern eine Bringschuld der Verwaltung ist. Da die zu veröffentlichenden Dokumente auf etwaige Kollisionen mit Rechten von Betroffenen geprüft und ggf. bearbeitet werden müssen, bietet sich ein schrittweises themenbezogenes Vorgehen an.
Die Senatorin für Finanzen hat den Evaluationsbericht des ifib mit einer eigenen Stellungnahme inzwischen an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet. Dort wird nach der Sommerpause auf dieser Grundlage eine eigene Evaluation vorgenommen, und dann soll bis Ende des Jahres, auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode, die Novellierung erfolgen.
Noch nicht in der schriftlichen Evaluation angesprochen, aber in den bevorstehenden Beratungen zu klären ist, ob die Forderung der Open-Data-Bewegung (so z.B. das Open Data Network e.V.) nach Lieferung von Informationen in weiter verarbeitbaren Formaten einer besonderen gesetzlichen Erwähnung bedarf oder durch die bestehenden Formulierungen abgedeckt ist und eventuell in der Verordnung zur Veröffentlichungspflicht zu konkretisieren ist. Vielfach entsteht der gesellschaftliche Nutzen von Informationen erst durch Aufbereitung und Verknüpfung, die die Verwaltung selbst nicht leisten kann, andere Organisationen jedoch sehr wohl. Eine weitere in diesem Zusammenhang noch zu klärende Frage betrifft das Verhältnis zwischen dem BremIFG und dem Informationsweiterverwendungsgesetz des Bundes.
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