Präsentation: Freedom Of Information
Auf Einladung der Information School der University of Washington, Seattle, USA hat Prof. Dr. Herbert Kubicek am 18 November Vorschläge für eine vergleichende Forschung zum Stand von Gesetzen zur Informationsfreiheit und ihrer Umsetzung, insbesondere in den USA und Europa zur Diskussion gestellt. Bisher gibt es zwar rechtsvergleichende Studien, aber kaum Untersuchungen zur Umsetzung dieser gesetzlichen Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung. Solche Makroanalysen sind wichtig für die Länder, die noch keine Informationsfreiheitsgesetze haben. Bisher gibt es jedoch kaum wissenschaftliche Untersuchungen über die teilweise geringe Inanspruchnahme der gesetzlichen Ansprüche. Aus vorliegenden offiziellen Berichten werden jedoch einige der Barrieren deutlich, die gesetzlichen Regelungen und vor allem ihre technische-organisatorische Umsetzung aufbauen, sowie die teilweise erheblichen Verzögerungen auf der Seite der verpflichteten Behörden. werden Probleme deutlich, die sich ähnlich auch im E-Government gezeigt haben und für die dort inzwischen Lösungsansätze entwickelt wurden (One Stop Portal, Wegweiser und Finder, die die Suche verbessern u.ä.) Derartige Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger hat Bundesland Bremen bei der Umsetzung seines Informationsfreiheitsgesetzes bereits realisiert. In den USA hat sich die jüngste Reform demgegenüber auf eine externe Kontrolle der Behörden durch Tracking und Tracing von Anträgen durch die Antragsteller, vorgeschriebene Antwortzeiten sowie Berichtspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden konzentriert. Kubicek vertritt die Auffassung, dass sich beide Strategien nicht widersprechen, sondern ergänzen können und dass ihre Wirkungen in vergleichenden Untersuchungen genauer analysiert werden sollten. Dabei sollte auch untersucht werden ob und in welcher Weise die in einigen Ländern entstehenden Portale von Nicht-Regierungsorganisationen, die teilweise einmal herausgegebene Dokumente für zukünftige Anfragen bereithalten und/oder Anfragen, Bearbeitungszeiten und Ablehnungsgründe dokumentieren und damit die Reaktionen der Behörden transparent und öffentlich machen, direkt oder indirekt zur Erreichung der Gesetzesziele beitragen können.
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