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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.ifib.de/ veröffentlichten Webauftritt des Instituts für Informationsmanagement Bremen (ifib).

Hier erhalten Sie eine Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache: Info zur Barrierefreiheitserklärung in Gebärdensprache (bremen.de)

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0 
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache

Beschreibung: Es fehlen bisher Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation und zur Barrierefreiheitserklärung in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.
Maßnahmen: Die fehlenden Inhalte sind gerade in Planung und werden schnellstmöglich nachgetragen.

  • Fokusindikatoren

Beschreibung: An wenigen Stellen ist der Fokusindikator unzureichend.
Maßnahmen: Eine Designlösung wird besprochen und in Kürze umgesetzt.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 31.05.24 aktualisiert

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

info@ifib.de

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.