Das war bisher eine Forderung, im Raumordnungsbericht der Bundesregierung 2017, von der Kommission für den Achten Altersbericht 2020, von mir in meinem Buch zur Digitalen Teilhabe im Alter 202 und anderen. Während die Bundesregierung diese Forderung Ihrer Kommission seit 2020 prüft, hat sich in Nordrhein-Westfalen der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann Anfang Oktober darauf festgelegt. Was bedeutet das ? Dazu habe ich ausführlich in meinem Blog Digitale Teilhabe 65 plus in drei Beiträgen Stellung genommen, die hier kurz zusammengefasst werden.
Der Verein Wir Verbraucher in NRW - Förderverein der Verbraucherzentrale NRW – hat bereits im Sommer gemeinsam mit der Landesseniorenvertretung NRW und in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW für den 30. Oktober 2023 eine öffentliche Konferenz im Landtag in Düsseldorf zu dem Thema „Digitale Teilhabe älterer Menschen sichern!“ geplant. Um Anregungen für konkrete Forderungen zu erhalten, hat mich der Verein um eine Expertise gebeten. Bezugspunkt ist die veröffentlichte Strategie der Landesregierung für das digitale Nordrhein-Westfalen 2.0 vom November 2021 mit dem Untertitel: „Teilhabe ermöglichen - Chancen eröffnen". Dort wird, wie in vielen anderen politischen Programmen auf Bundes-und Landesebene die geringe Digitale Teilhabe älterer Menschen vor allem als Problem fehlender digitaler Kompetenzen angesehen, dem durch Bildungsangebote zu begegnen sei. Dass dieser Blick zu eng ist, habe ich in der Expertise in fünf Feststellungen begründet, die zu 14 Empfehlungen für ein erweitertes Handlungsfeld führen, das den sehr unterschiedlichen körperlichen, geistigen und finanziellen Ressourcen ältere Mensch zwischen 60 und weit über 90 Jahren gerecht wird.
Eine Kleine Anfrage mit großer Wirkung
Vor der Tagung hatte die Landtagsabgeordnete Inge Blask eine Kleine Anfrage an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zu dem Thema gestellt. In dessen Antwort im Namen der gesamten Landesregierung steht der bemerkenswerte Satz, dass niedrigschwellige und bedarfsgerechte Angebote zur Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen ein integraler Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge sind. In meiner Präsentation auf der Veranstaltung bin ich darauf eingegangen, was das rechtlich und politisch generell bedeutet und was von konkret unter „bedarfsgerecht“ zu verstehen ist. Der Beitrag verlinkt auf die Antwort auf die Kleine Anfrage und meine Präsentation und fasst noch einmal die Diskussion über Digitale Teilhabe als Aufgabe der Altenhilfe nach §71 SGB XII sowie im Rahmen der Daseinsvorsorge zusammen und streift den Stand der Erarbeitung eines Altenhifestrukturgesetzes in Berlin.
Das ist alles gut zu wissen. Aber man erkennt schnell wie lange sich entsprechende gesetzlich Regelungen hinziehen, während die Digitalisierung rasant fortschreitet. Das gilt auch für die zehn Forderungen, die die Veranstalter aufgrund meiner Expertise gekürzt auf zwei Seiten an die Landesregierung formuliert haben. Der Moderator der Veranstaltung hat nach der Vorstellung der Fragen auf seine Erfahrung mit der Landespolitik verwiesen, dass die Veröffentlichung von Forderungen alleine zumeist keine Wirkung erzielt, wenn nicht durch zusätzliche Maßnahmen Aufmerksamkeit und Handlungsdruck erzeugt wird. Politikwissenschaftlich nennt man das Agenda Setting, politisch Lobbying. Ich habe auf meinem Schreibtisch einen Zettel sichtbar mit der Erkenntnis „Ohne Druck kein Ruck“. Und einen Ruck (Bundespräsident Herzog - falls sich jemand erinnert) bei der Förderung der Digitalen Teilhabe im Alter brauchen wir unbedingt.
Wenn Minister Laumann bedarfsgerechte Angebote als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge einordnet, liegt es nahe, die Kommunen zu Fragen, wie weit sie dabei sind und was sie planen oder warum nicht. Dazu habe ich einen Vorschlag für eine Anfrage an die örtliche Verwaltung mit 10 Fragen entworfen, die Seniorenvertretungen Ratsfraktionen oder Sozialverbände an die örtliche Verwaltung - in NRW mit Bezug auf die Aussage des Ministers - stellen können. Der Text kann im Word -Format heruntergeladen werden und unter freier Lizenz bedarfsgerecht verändert werden.