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Neues aus dem ZDF Fernsehrat (4)

Seit Juli 2020 darf ich den Bereich "Wissenschaft und Forschung" im ZDF Fernsehrat vertreten. Ganz im Sinne von "Open Science" werde ich im ifib-Blog über die aus meiner Sicht wichtigen und berichtenswerten Themen schreiben.

In der letzten Woche hat der Fernsehrat am 01.10.2021 getagt und hatte zahlreiche Themen auf der Tagesordnung, die direkt oder indirekt mit der digitalen Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zusammenhängen. Angefangen wurde mit einer formalen Änderung der Geschäftsordnung, die es zukünftig erlauben wird, Abstimmung und Wahlen auch in elektronischer Form durchzuführen. Klingt banal, ist aber ein großer Schritt, zumal die Rückbewegung zur alleinigen Präsenzsitzung nicht zu übersehen ist. Ein Tool wurde bereits ausgewählt und erprobt.

Ein zweiter großer Block war die Information des Intendanten über die weiteren Schritte zur Schaffung eines "Streaming-Netzwerks". Dies wurde bereits ausführlicher im Ausschuss für Telemedien behandelt und daher eher kurz mit einhelliger Zustimmung im Fernsehrat aufgerufen. Dahinter stecken die Bemühungen von ARD und ZDF die Digitalisierungsaktivitäten in Bezug auf die Mediatheken zu bündeln, gemeinsame Zugänge zu schaffen und den Nutzer*innen einen besseren Service zu bieten. Dies soll sich auch auf die Empfehlungssysteme erstrecken. Dafür sind allerdings noch zahlreiche organisatorische, technische und juristische Herausforderungen zu lösen. Ich habe im Ausschuss noch einmal darauf hingewiesen, dass es ein strategischer Schachzug wäre, hierfür auch ein Netzwerk mit Universitäten und Forschungseinrichtungen aufzubauen. Frei nach dem Motto: "Das ZDF hat die Daten, die Forschenden die Algorithmen." Ich werde das weiter eng begleiten, da sich in diesem Bereich die Zukunftsentwicklung des ÖRR insgesamt festmachen lässt.

Punkt 3 war die Diskussion des Drei-Stufen-Tests zu den Telemedienänderungskonzepten von 3sat und phoenix. Basierend auf dem Verfahren, das in sehr ähnlicher Form bereits 2019 für das ZDF angewendet wurde, gab es drei Schritte der Bewertung: (1) Beratung der Stellungnahmen Dritter. Hier gab es weit überwiegend positive Rückmeldungen über die Pläne, nur der VAUNET hat einige Kritikpunkte wiederholt, die allerdings angesichts der Reichweite beider Angebote doch eher übertrieben zu sein scheinen. Die Reichweite und die medienökonomischen Effekte wurden (2) im Rahmen eines Gutachtens zu den Auswirkungen auf alle relevanten Märkte erörtert. Die externen Gutachter*innen kamen eindeutig zum Schluss, dass es eine geringe absolute Steigerung auf dem Markt durch die Telemedienangebote geben würde, dies aber für die beiden Sender von herausragender Bedeutung wäre. Daher sehen sie keinerlei Beanstandung. Und (3) wurden die im Drei-Stufen-Test anzulegenden Qualitätskriterien erneut diskutiert und nach wie vor für gut befunden. Einzig die Frage nach der Lizensierung und der verstärkten Bereitstellung offener Lizenzen wurde als Ergänzungswunsch artikuliert.

Dazu wurde der Jahresabschluss 2020 festgestellt und der Intendant entlastet. Die nächste Sitzung findet im Dezember 2021 statt.



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